"Unerträgliche Indiskretionen"

Neue Ungereimtheiten um den Bawag-Prozess

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Vom Häftlingstrakt der Justizanstalt Wien-Josefstadt zum Großen Schwurgerichtssaal des angrenzenden Landesgerichts für Strafsachen Wien sind es nur wenige Schritte. Und doch können auch diese rasch zur Tortur werden – wenn man etwa Helmut Elsner heißt.
Am 16. Juli hat der mit Spannung erwartete Bawag-Prozess begonnen. Der frühere Bawag-Generaldirektor Elsner und acht weitere Personen müssen sich unter anderem wegen Untreue und Bilanzfälschung mit einem Schaden von 1,44 Milliarden Euro verantworten (siehe Kasten).
Elsner wurde an den ersten vier Verhandlungstagen als Untersuchungshäftling vorgeführt – als Einziger der Beschuldigten. Und wie es aussieht, wird sich daran bis zum geplanten Verfahrensende am 31. Oktober nichts ändern. Am dritten Prozesstag wurde ein Enthaftungsantrag seines Verteidigers Wolfgang Schubert einmal mehr abgewiesen. Zum mittlerweile zehnten Mal.
Richterin Claudia Bandion-Ortner und Staatsanwalt Georg Krakow wähnen weiterhin „Fluchtgefahr“.
Obwohl Helmut Elsner im September des Vorjahres unter denkbar fragwürdigen Umständen in Südfrankreich verhaftet und sein gesamtes Vermögen von der Justiz beschlagnahmt wurde; obwohl er in Österreich am Herzen operiert werden musste; obwohl er seither regelmäßig angereicherten Sauerstoff benötigt und – ein postoperatives Phänomen – Schwellungen an den Füßen hat.

Fluchtgefahr? Man stelle sich vor: Ein 71-jähriger Pensionist, herzkrank und kurzatmig, auf der Flucht vor der Justiz – in Birkenstock-Pantoffeln und ohne einen Cent in der Tasche.
Also sprach Richterin Bandion-Ortner am Mittwoch vergangener Woche: „Es gibt Dinge, die dafür sprechen, dass Elsner seine Krankheit dazu benutzt hat, sich diesem Verfahren zu entziehen.“
Das ist die eine Version der Geschichte.
Die andere lässt sich in einem Dokument nachlesen, welches profil exklusiv vorliegt: der von Helmut Elsner selbst unterfertigte „Antrag auf Aufhebung der Untersuchungshaft“ an das Landesgericht für Strafsachen Wien, datiert mit 18. Juli 2007.
Der Banker i. R. listet darin penibel Vorkommnisse zwischen seiner Verhaftung in Frankreich am 14. September des Vorjahres und der Überstellung nach Österreich am 13. Februar dieses Jahres auf.
Der Schriftsatz nährt einen schwer wiegenden Verdacht: Die Justiz soll im Vorfeld des Prozesses unter anderem Informationen an Medien weitergegeben haben, um Elsner gezielt zu schaden. Das behauptet der Beschuldigte. Aber nicht nur er. Schützenhilfe erhält er ausgerechnet von der früheren BZÖ-Justizministerin Karin Gastinger, in deren Amtszeit die Bawag-Ermittlungen fielen.

Undichte Stellen. Nach dem Frühjahr 2006 waren immer wieder Verschlussakten – darunter Bawag-Prüfberichte der Nationalbank, Aufstellungen zu Elsners Vermögen, Einvernahmeprotokolle sowie eine nicht rechtskräftige Anklageschrift – an die Öffentlichkeit gedrungen. Auf wiederholte Proteste von Elsners Anwalt Wolfgang Schubert reagierte Ministerin Gastinger schließlich am 19. Oktober 2006 mit einem Brief, welcher auch dem Enthaftungsantrag beigefügt ist. Gastingers Reflexionen werfen ein völlig neues Licht auf die Ermittlungen: „In Beantwortung Ihres Schreibens … kann ich Ihnen mitteilen, dass mich die Weitergabe des Anklageentwurfs … ebenso betroffen macht wie Sie. Ein solches Vorgehen schädigt die Rechte der Angeklagten und ist außerdem dazu geeignet, den Meinungsbildungsprozess innerhalb der staatsanwaltschaftlichen Hierarchie negativ zu beeinflussen.“ Und weiter: „Derartige Indiskretionen lehne ich strikt ab und empfinde sie als unerträglich.“
Mit anderen Worten: Selbst die damalige Justizministerin hatte erhebliche Zweifel an der Arbeit ihrer Strafverfolgungsbehörde – und deutete unverhohlen an, dass die fraglichen Aktenteile über die Staatsanwaltschaft hinausgespielt worden waren. Gastinger bestätigt zwar die Authentizität des Schreibens, will aber zu dessen Inhalt heute nichts mehr sagen. Nur so viel: „Das ist jedenfalls nicht die Art, wie die Justiz arbeiten sollte.“
Elsner selbst hält in seinem Enthaftungsantrag wörtlich fest: „Der einzige … Grund, warum ich als einziger von neun Angeklagten noch immer in Haft sitze, liegt alleine in der ganz gezielt gegen mich manipulierten öffentlichen Meinung. Gerade sie wurde aber von jenen Teilen der österreichischen Justiz entscheidend mit gestaltet, die offenbar propagandaähnlich ausschließlich mich belastende Aktenteile, wie Auszüge aus Protokollen, Beschlüsse über Beschlagnahmen und Kontosperren, und die natürlich nur die Sicht der Staatsanwaltschaft wiedergebende Anklageschrift zumindest unter Bruch des Amtsgeheimnisses an Medien weitergegeben haben. Wenn die Untersuchungshaft fortgesetzt werden sollte, werden jene Kräfte innerhalb der österreichischen Justiz gefördert, die offenbar Beiträge zum Rufmord als Mittel der Strafverfolgung eingeführt haben und beibehalten wollen.“
Innerhalb des Justizapparates fühlt sich naturgemäß niemand konkret angesprochen. Das war unter Karin Gastinger so. Das ist unter ihrer Nachfolgerin Maria Berger (SPÖ) nicht anders. So wurden zwar noch Ende des Vorjahres interne Ermittlungen aufgenommen, um die undichte Stelle auszumachen. Sie verliefen jedoch im Sand. Auch das ist keine Überraschung.
Die Kernfrage bleibt unbeantwortet: Wenn die Beweislage gegen Elsner so erdrückend ist, wie die Justiz vorgibt: warum dann das ganze Theater?

Elsners Spielchen. Bawag-Richterin Bandion-Ortner hat die Aufrechterhaltung der U-Haft – allen Fragezeichen zum Trotz – auch damit begründet, dass der Exbanker nach seiner Verhaftung in Frankreich und der anschließenden Freilassung auf Kaution wenig unversucht gelassen habe, die Auslieferung nach Österreich zu verzögern, wenn nicht überhaupt zu verhindern. So habe er beispielsweise immer relativ kurzfristig Kliniken vor Ort aufgesucht und wieder verlassen, um diese kurz danach wieder aufzusuchen.
Geht es nach Elsner, dann hatte er keine andere Wahl. In dessen Enthaftungsantrag vom 18. Juli heißt es unter anderem: „Helmut Elsner musste das Krankenhaus La Timone in Marseille am 5. Oktober 2006 aufgrund einer urkundlich dokumentierten Anordnung der … behandelnden Ärzte – als Leiche verkleidet, also unter einer Plane liegend – mit einem Rettungsfahrzeug verlassen, weil er nach Abzug der Polizeiwache nach Bezahlung der Kaution in seinem Krankenzimmer von Journalisten belagert wurde, von denen zumindest eine mit der erlogenen Behauptung, sie wäre seine Tante, zur Nachtzeit bis zu ihm vorgedrungen ist und von ihm im Krankenbett liegend Fotos herstellte …“
Am 23. Juli geht der Bawag-Prozess in seine zweite Woche. Helmut Elsner wird kurz vor neun Uhr in Begleitung von Justizwachebeamten den kurzen, beschwerlichen Weg von der Zelle in den Gerichtssaal antreten müssen.
Einmal mehr.

Von Michael Nikbakhsh