Verfassung & Gesetzesflut

Verfassung & Gesetzesflut: Das Verfassungspuzzle

Das Verfassungspuzzle

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Es ist, als würde man ein Familienalbum zusammenstellen. Man sucht alle Schnappschüsse, die sich über die Jahrzehnte in Schubladen und Schuhkartons angesammelt haben, zusammen und klebt sie, fein säuberlich und systematisch geordnet, in ein neues Album ein. „So ähnlich wäre das auch mit einer neuen Verfassung“, beschreibt der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Karl Korinek, die Hauptaufgabe des Österreich-Konvents. Derzeit sind verfassungsrechtliche Bestimmungen außerhalb des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) auf über 300 andere Gesetze verteilt. Korinek: „Wir haben über tausend Verfassungsbestimmungen. Die kennt natürlich kein Mensch.“

Auch er selbst nicht. Im Verfassungsgerichtshof beschäftigt der Präsident eine Mitarbeiterin, die angeblich als Einzige im Land den Überblick über sämtliche Verfassungsbestimmungen im österreichischen Rechtsbestand hat. Korinek könnte sich vorstellen, dass „man eine zentrale Verfassungsurkunde gestaltet“ und dazu „ein oder zwei Verfassungsbegleitgesetze, die vor allem das, was an Nebenbestimmungen im Verfassungsrecht steht und sich durch die Jahrzehnte entwickelt hat, beinhaltet“. Allerdings sollte ein Verfassungsbegleitgesetz gewährleisten, dass „diese Systematik auch bei zukünftigen Gesetzgebungsakten“ eingehalten werden muss. Präsident Korinek: „Damit nicht wieder ein neuer Konvent notwendig wird.“
Das zweite große Problem der Legistik: schlampige Formulierungen. Politiker sind primär am Inhalt eines Gesetzes interessiert. Korinek: „Das ist legitim. Aber wie das dann legistisch umgesetzt wird, das interessiert sie nicht.“ Genau dafür müsse man eine legistische Abteilung im Parlament installieren, die den politischen Willen so ausformuliert, dass der Verfassungsgerichtshof nicht unnötig bemüht oder ein Reparaturgesetz beschlossen werden muss.
Die heimischen Legisten können sich über zu wenig Arbeit jedenfalls nicht beklagen. Allein in der letzten – bekanntlich aufgrund der Neuwahlen nur drei Jahre dauernden – Legislaturperiode hat der Nationalrat 391 Gesetze beschlossen. An der in Sonntagsreden angekündigten Eindämmung dieser Gesetzesflut ist die Politik bisher stets gescheitert. Immerhin: Vor zwei Jahren wurde das so genannte „Rattengesetz“, das „die Verhütung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten durch das Überhandnehmen von Ratten“ regelte, aufgehoben. Es stammte aus dem Jahr 1925.