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Vergleich: Der dritte Weg

Der dritte Weg

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Das ÖVP-Modell
Die Harmonisierung soll nur für unter 35-Jährige gelten. Alle Älteren bleiben in ihren jeweiligen Systemen: Deren Pensionen verändern sich nur im Rahmen der Pensionsreform 2003. Also: lebenslange Durchrechnung ab 2028, Abschaffung der Frühpension bis 2017 und eine maximale Pensionseinbuße von zehn Prozent. Der Vorteil: geringe Umstellungskosten und weniger Konfliktpotenzial mit Beamten und Ländern. Der Nachteil: Die Ungleichheiten werden bis ins Jahr 2030 fortgeschrieben; das Nebeneinander von altem und neuem System ist ungerecht und technisch kaum administrierbar.

Das ÖGB-Modell
Im Unterschied zur ÖVP will die Gewerkschaft mit Stichtagsregelung (1.1.2005) alle Alters- und Erwerbsgruppen in die Umstellung einbeziehen. Anders als die Regierungspartei, deren beitragsorientiertes Pensionskonto die tatsächliche Rentenhöhe bis zum Pensionsantritt offen lässt, fordert der ÖGB ein leistungsorientiertes Konto: Die spätere Pension wird also in jedem Erwerbsjahr festgeschrieben, der Staat übernimmt die Garantie dafür. Vorteil: Jeder weiß, was er später einmal bekommt; auch weit zurückliegende Erwerbsjahre sowie Kindererziehungszeiten werden fair bewertet. Nachteil: Altes und neues System laufen parallel bei jedem Einzelnen weiter; die Finanzierbarkeit ist sehr fraglich.

Das Sockelmodell
Der Expertenvorschlag verbindet die Stichtagsregelung des ÖGB und das beitragsorientierte Pensionskonto der ÖVP. Ein zusätzlicher Nachhaltigkeitsfaktor wird eingeführt: Halten die ökonomischen oder demografischen Prognosen in der Zukunft nicht, könnte rechtzeitig und nach dem Verursacherprinzip reagiert werden, etwa durch Senkung der Pensionen, Erhöhung des Pensionsalters, der Beiträge oder des Bundeszuschusses. Der Sozialexperte der Wirtschaftskammer, Martin Gleitsmann, hält dies für einen zukunftsweisenden Vorschlag: „Wir bekämen dadurch ein sich selbst regulierendes System, und der Gesetzgeber müsste nicht mehr ständig neue Pensionsreformen produzieren.“
Höchst verzwickt ist die Harmonisierung der Beamtenpensionen. Allein der Umstieg der unter 35-jährigen Pragmatisierten bedeutet in den kommenden 30 Jahren mindestens 1,6 Milliarden Mehrkosten (siehe Grafik). Zwar hält der Verfassungsgerichtshof einen Eingriff in das System für möglich, „eine simple Mischung von Beamtenrecht und ASVG-Recht ist aber sicher bedenklich“, so der Staatsrechtler Theo Öhlinger. Über mögliche Auswege wird derzeit gefeilscht.