Verstaatlichte

Verstaatlichte: Geld anderer Leute

Geld anderer Leute

Drucken

Schriftgröße

Es waren drei arbeitsintensive Wintermonate rund um den Jahreswechsel 2001 zu 2002. Soignierte Damen und Herren absolvierten ihre Tour durch elf heimische Unternehmen, die nicht zum ersten Mal im Fokus des Rechnungshofes (RH) standen. Mit gestrengem Blick durchforsteten die Beamten hochsensible Unterlagen jener Unternehmen, in denen seit Beginn der schwarz-blauen Koalition tief greifende Personalrochaden stattgefunden hatten und oft die gesamte Führungsebene ausgetauscht worden war.

Ihre Mission: Überprüfung der "Vorgänge der Bestellung und Abberufung von Mitgliedern der Aufsichts- und Leitungsorgane " in ÖIAG, Asfinag, ÖBB und acht weiteren teilprivatisierten Unternehmen. Das Ergebnis dieser Untersuchungen erschien Mitte vergangener Woche, formuliert in wohlgesetzten Worten - und war trotzdem dazu angetan, einen Entrüstungssturm in der breiten Öffentlichkeit und bei der politischen Opposition auszulösen. Selbst der ÖVP-nahe Rechnungshofpräsident Franz Fiedler, für diplomatische Reserviertheit bekannt, mahnte die zuständigen Minister, was passieren könnte, "wenn tatenlos zugesehen wird, wenn gegen Gesetze verstoßen wird".

Die SPÖ hatte die Sache bereits im Juli 2001 ins Rollen gebracht. Sie bezweifelte, dass bei der ab Februar 2000 einsetzenden Umfärbung in den Führungsetagen alles mit rechtlich rechten Dingen zugegangen war. Die Prüfer des Rechnungshofes sollten herausfinden, ob die Managerverträge den gesetzlichen Vorgaben entsprächen. Und: welche Rolle die eingebundenen Personalberatungsunternehmen bei der Postenvergabe spielten.

Das 150 Seiten starke RH-Dossier liest sich wie das Sündenregister einer elitären Mauschlerpartie aus Ministern, Großindustriellen und bestvernetzten Headhuntern (siehe Substory). Tenor: Weder erfolgte die Vergabe von Beratungsaufträgen gemäß gesetzlichen Vorschriften, noch entsprechen die Dienstverträge der neu bestallten Führungskräfte den Verordnungen.

Vertragsschablone. Um die Abgeltung von Spitzenfunktionen in staatsnahen Unternehmen transparent zu gestalten, hatte die rot-schwarze Bundesregierung 1998 eine Vertragsschablone erlassen. Genau hier setzt die Kritik des Rechnungshofes an.

Mehrere Managerverträge entsprechen tatsächlich nicht den Vorgaben der Schablone. So haben die neuen Vorstände der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB), Rüdiger vorm Walde und Ferdinand Schmidt, in ihren Verträgen keine Ausschlussklausel von Nebenabreden, noch ist ein "Kündigungsrecht aus wichtigen Gründen" vereinbart, um den ÖBB-Chef im Fall des Falles ablösen zu können. Außerdem fehlt die vorgeschriebene zeitliche Begrenzung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. ÖIAG-Chef Peter Michaelis beispielsweise erhält zusätzlich zu seinem fürstlichen Managergehalt auch einen Mietkostenzuschuss, 14-mal im Jahr, wohlgemerkt. "Wie er das wohl abwohnen will", ätzt ein hochrangiger Industriemanager. Auch SP-Rechnungshofsprecher Günther Kräuter giftet sich: "Solche Zuschüsse sind für Menschen in Existenznot, damit sie ein Dach über dem Kopf haben."

Zu verdanken haben die Vorstände derlei arbeitsrechliche Schmankerln ihren Aufsichtsräten, mit denen sie die Verträge aushandelten. Diese eigentlichen Kontrollorgane der halbstaatlichen Unternehmen hätten dabei, laut Rechnungshofchef Fiedler, aber nicht in Unkenntnis der gesetzlichen Lage gehandelt, sondern das Recht ganz bewusst gebrochen. Fiedler hatte mehrmals auf die Einhaltung der Vertragsschablone gedrängt. Umsonst: Die Vertragsschablone wurde als nicht passend zurückgewiesen; man solle doch lieber das Recht ändern als die Verträge. Nun platzt Fiedler der Kragen. Er will jene Verträge ändern, die nicht gesetzeskonform sind - obwohl das nur im Einvernehmen mit den Managern geht. "Man sollte wenigstens den Versuch unternehmen. Denn wir haben den Eindruck gewonnen, dass man sich ganz bewusst an bestimmte Vorgaben des Gesetzes nicht gehalten hat."

Fehlverhalten. Fiedler prangert jedoch nicht nur das Fehlverhalten der Aufsichtsräte an, sondern auch jenes der zuständigen Minister. Diese, allen voran Finanzminister Karl-Heinz Grasser und Wirtschaftsminister Martin Bartenstein, hätten aber bis dato als Weisungsherren der Aufsichtsräte nichts unternommen. Das scheint auch künftig nicht der Fall zu sein. Lediglich Grassers Pressesprecher Matthias Winkler ließ sich die Phrase "Man werde sich das im Detail ansehen müssen" abringen. Nur Infrastrukturminister Hubert Gorbach verspricht eine interne Revision durchzuführen. Bundeskanzler Wolfgang Schüssel hüllt sich in Schweigen. Zwei weitere Kritikpunkte des Rechnungshofes harren ebenfalls der Stellungnahme der Bundesregierung: Kosten und Auftragsvergaben. Die abgelösten Aufsichtsräte und Vorstände ließen sich ihre Golden Handshakes mit insgesamt 3,9 Millionen Euro vergüten. Die Suche nach genehmen Nachfolgern schlug sich mit 800.000 Euro durch Personalberatungsdienste zu Buche. Auswahl und Leistungsumfang der Berater konnte der Rechnungshof in Einzelfällen nur teilweise rekonstruieren. So waren im Fall der Aufsichtsratssuche für die Straßenerhaltungsgesellschaft Asfinag und die ÖBB die Auftragsunterlagen aus der Amtszeit von Ex- FP-Verkehrsministerin Monika Forstinger nicht mehr auffindbar. Dem nicht genug: Auch die Unterlagen über die teure Vorstandskür bei den ÖBB (221.826 Euro Beraterhonorar) wurden drei Monate nach der Postenvergabe vernichtet.

Für die SPÖ liegt der Fall klar. Die Regierung sehe einem Gesetzesbruch tatenlos zu, echauffiert sich Rechnungshofsprecher Kräuter: "Wenn wir einen Bundeskanzler hätten, der den Mut aufbringt, würde er jetzt eingreifen." Parteichef Alfred Gusenbauer drohte bereits, die Sache der Staatsanwaltschaft zu übergeben. Laut Verwaltungsrechtler Bernd-Christian Funk dürfte das kaum von Erfolg gekrönt sein. Strafrechtliche Sanktionen für die Nichtbeachtung des Rechts gibt es kaum. Theoretisch hätte das nur Konsequenzen, wenn die Vertragspartner in vorsätzlich böser Absicht gehandelt hätten, so Funk. Oder anders gesagt: "Man müsste nachweisen, dass sie sich zusammengesetzt hätten, um den Staat zu bescheißen."