Verwaltungsreform

Verwaltungsreform: Alles Verwaltung

Alles Verwaltung

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Wir wissen nicht, was Verwaltungsreform ist, wir wissen aber, dass in Österreich alles Verwaltung ist.“ Das Bonmot des Vorarlberger Föderalismusexperten Peter Bußjäger
gilt auch für den Konvent, in dem neuerlich der Versuch gestartet wird, die Verwaltung zu vereinfachen. Dass diese Reform unter dem zentralen Motto Einsparungen laufen soll und als wichtiger als die Bundesstaatsreform gilt, stellt für Bußjäger einen „Paradigmenwechsel“ dar, „der gleichsam die neoliberale Ära in Österreich einläutete“.

Das jüngste Verwaltungsreformgesetz 2001 brachte als eine Neuerung eine Bündelung der Zuständigkeiten für behördliche Bewilligungen bei den Bezirkshauptmannschaften („One-Stop-Shop-Verfahren“). Als Rechtsschutzinstanz wurden die Unabhängigen Verwaltungssenate (UVS) in den Bundesländern installiert. Die Bundesstraßen wurden in die Kompetenz der Länder übergeführt. Für Kritik sorgte, dass dieser Dezentralisierung keinerlei Reformen auf Bundesebene gegenüberstanden. So wurden im Verkehrsministerium die Planposten nach der Ausgliederung der Bundesstraßen kaum gekürzt.

ÖVP-Politiker wollen bei den doppelgleisigen Strukturen den Rotstift ansetzen. „Ein Drittel der Behörden und Gerichte können eingespart werden“, meint Nationalratspräsident Andreas Khol. Alle „Relikte aus der Monarchie“ wie doppelte Verwaltungen bei Schulen oder den Sicherheitsverwaltungen müssten in der neuen Verfassung beseitigt werden.
Wie die ÖVP bei ihrer Beamtenklientel Einsparungen durchbringen will, ist fraglich. So blieb die Ankündigung von Wirtschaftsminister Martin Bartenstein, zusätzlich 30.000 Beamte einzusparen, bisher ohne Folgen.