„Ein seriöser Anstrich“

Notenbank: Die Schmiergeld-Protokolle

Exklusiv. Banknotendruckerei: Die irrwitzigen Geschäfte der Notenbank-Tochter

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Wenn eine ehrwürdige Institution wie die Oesterreichische Banknoten- und Sicherheitsdruck GmbH (OeBS), Tochter der nicht minder ehrwürdigen Oesterreichischen Notenbank, Besuch von Geschäftspartnern erwartet, darf großer Bahnhof vorausgesetzt werden: Dezenter Businesszwirn, mehrköpfiges Empfangskomitee, Führung durch das Haus, gediegener Lunch mit passender Weinbegleitung und gepflegtem Smalltalk, der alsbald in Fachsimpelei abgleitet.

Wie es sich für ein seriöses Unternehmen wie die OeBS geziemt, werden Geschäftsbesuche streng protokolliert. So auch jener einer gewissen Erika R. im Jahr 2007. Die Managerin des Beratungsunternehmens Venkoy, so der Grundtenor eines später abgefassten Berichts für die Konzernrevision, leiste hervorragende Arbeit für die OeBS.

Dichtung und Wahrheit.
Die realitätsnähere Version dieser Aufwartung aus dem Jahr 2007 dürfte jene sein, welche die Staatsanwaltschaft Wien dieser Tage vorlegte: „Managerin“ Erika R. habe „eine Bluse im Tigerlook und einen großen Hut“ getragen und „insgesamt einen nicht besonders intelligenten Eindruck“ hinterlassen; Zeugen gaben gegenüber der Justiz an, „dass man mit R. lediglich über Wein, Käse und Reisen sprach, weil eine inhaltliche Konversation über den Druck von Banknoten nicht möglich war“. Die in jeder Hinsicht ungewöhnliche Erscheinung von R. sei durch ihre Visitenkarte komplettiert worden, auf welcher „ihre Email-Adresse tigerlily@ … vermerkt“ war.

Das passt zusammen – denn Venkoy war nichts anderes als ein Schweizer Vehikel, über das Schmiergelder der OeBS abgerechnet wurden; und Erika R. war lediglich dafür engagiert, Venkoy „einen seriösen Anstrich zu geben“, wie Staatsanwalt Volkert Sackmann in seiner 84 Seiten starken Anklageschrift sarkastisch notiert.

Es ist dies nur eine Episode in einer Reihe von irrwitzigen und haarsträubenden Vorkommnissen in der OeBS, die im Zuge von 18 Monaten an Ermittlungen zu einer Anklage verdichtet wurden. Diese ist in der Geschichte der Notenbank und ihrer Töchter einzigartig: Die Staatsanwaltschaft Wien will dem Aufsichtsratsvorsitzenden der Banknoten- und Sicherheitsdruck, Wolfgang Duchatczek (bis vor Kurzem im Hauptberuf immerhin Vizegouverneur der Notenbank, siehe Kasten), den ehemaligen Geschäftsführern Johannes Miller und Michael Wolf sowie fünf weiteren Personen wegen Untreue, Bestechung, Geldwäsche und Beihilfe dazu den Prozess machen. Die Justiz sieht überdies einen weiteren Tatbestand erfüllt: Die „Bildung einer kriminellen Vereinigung“, gemeinhin auch „Mafia-Paragraf“ genannt. Die OeBS-Manager haben zwischen 2005 und 2011 Druckaufträge in Aserbaidschan und Syrien im Auftragswert von fast 90 Millionen Euro angelandet; doch dies soll unter Einsatz von 14 Millionen Euro Schmiergeld gelungen sein, welche über Offshore-Gesellschaften an Spitzenrepräsentanten der dortigen Zentralbanken zurückflossen.

„Sämtliche Angeklagte sind unbescholten.“ So steht es dezidiert in der Anklageschrift. Umso drängender erhebt sich die Frage, wie die Angeklagten in diese Geschichte hineinschlittern konnten.

Duchatczek steht auf dem Standpunkt, von all dem nichts gewusst zu haben: „Es war mir nicht bekannt, dass Provisionen über Offshore-Gesellschaften gezahlt wurden“, sagte er vergangene Woche im „Kurier“. Auch sein Anwalt Gabriel Lansky betont, sein Mandant sei unschuldig. Als Aufsichtsratsvorsitzender „musste er sich auf die Mitteilungen der Geschäftsführer und auf die Testate der Wirtschaftsprüfer verlassen“. Und überhaupt sei es „Duchatczek gewesen, der die Aufklärung der Sache erst ins Rollen brachte“. Die gegen Duchatczek erhobenen Vorwürfe basierten lediglich auf „Schutzbehauptungen“ des ebenfalls beschuldigten Geschäftsführers Michael Wolf. Wolfs Anwalt Manfred Ainedter kontert: „Es werden sich vielmehr die Aussagen Duchatczeks als Schutzbehauptungen entlarven. Mein Mandant hat stets die Wahrheit gesagt.“

Michael Wolf also. Der langjährige Spitzenbeamte der Nationalbank war 2004 aus der Pension in die Druckerei zurückbeordert worden, um das Unternehmen nach einem gefloppten Auftrag in Singapur wieder auf Vordermann zu bringen. Der Ruf des Draufgängers eilt dem 69-Jährigen nicht voraus; vielmehr wird ihm nachgesagt, nichts ohne Wissen und Zustimmung Duchatczeks erledigt zu haben. „Wolf, der jahrelang der Buchhaltungsabteilung in der Notenbank vorstand, wäre schon aufgrund seiner Persönlichkeitsstruktur nicht dazu geeignet, Straftaten … unreflektiert zu setzen“, schreibt Staatsanwalt Sackmann in der Anklageschrift und hebt hervor, dass Wolf zur Aufklärung umfassend beitrug. Im Bemühen, der OeBS mit fragwürdigen Aufträgen in ebenso fragwürdigen Staaten das Überleben zu sichern, tendierten Wolf und sein Co-Geschäftsführer Miller dazu, „straffällig zu werden, doch wollten sie, dass diese Entscheidung von der höchsten Kontrollinstanz, dem Aufsichtsratsvorsitzenden als Eigentümervertreter, gefällt wird“.

Aufsichtsratsvorsitzender und somit „höchste Kontrollinstanz“ war Wolfgang Duchatczek. Und er wird von Wolf schwer belastet.

profil liegen die Einvernahmeprotokolle des angeklagten OeBS-Geschäftsführers vor sowie die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft. Aussagen, Ermittlungen und Kontenöffnungen sollen zeigen, welch krumme Wege konstruiert wurden, um Millionen in Schurkenstaaten einsickern zu lassen; sie sollen belegen, mit welcher Selbstverständlichkeit dies hingenommen und von ganz oben durchgewinkt wurde; und sie verblüffen, weil ein Geheimnis aus etwas gemacht wurde, das im Flurfunk der OeBS offenbar schon lange kein Geheimnis mehr war.
Ganggespräche 2005 hoffte die OeBS, mangels Erfolg im EU-Raum, in Aserbaidschan einen Millionen-Druckauftrag zu ergattern. Um den bisherigen Auftragnehmer der Aseris, die britische De-la-Rue, aus dem Rennen zu werfen, wurde über einen OeBS-Mitarbeiter mit der Aserbaidschanischen Notenbank (ANB) Kontakt aufgenommen. Dort meinte man, dass die OeBS im Spiel sei, wenn sie bereit wäre, 20 Prozent mehr in Rechnung zu stellen. Als Co-Geschäftsführer Miller davon erfuhr, soll er laut Anklageschrift gesagt haben, es sei ihm egal, was verlangt würde; er sei sogar bereit, 25 Prozent an die Aseris zurückzuzahlen, solange die Gewinnmarge für die OeBS nicht geschmälert würde. Wolf bestätigt Millers Aussagen: „Es ist mir bei Ganggesprächen so erzählt worden.“ Diese „Provisionshöhe“ bot sogar Stoff zu Flachsereien unter Mitarbeitern. In einer E-Mail-Korrespondenz gab ein leitender Angestellter zynisch zu verstehen, „dass er sich als Provisionär zur Verfügung stellt, wenn derart hohe Provisionen zu zahlen sind“ (Anklageschrift).

Ab 2005 wurden also Druckaufträge für Aserbaidschan (ab 2007 auch mit Syrien) nach diesem Muster abgewickelt: Die OeBS stellte Rechnungen aus, die 20 Prozent (Syrien: 14 Prozent) über dem tatsächlichen Produktionspreis lagen, der „Überschuss“ floss über Umwege an Spitzenrepräsentanten der Notenbanken in den Auftragsländern zurück.

Das Vehikel Venkoy
Die OeBS-Verantwortlichen standen allerdings vor der kniffligen Frage, wie die Gelder an die Auftraggeber zurückgeschleust werden sollten. Simple Überweisungen? Das wäre der hausinternen Kontrolle aufgefallen, spätestens aber in Baku oder Damaskus. Über Anwälte wurde schließlich eine bereits in den 1970er-Jahren gegründete panamesische Offshore-Gesellschaft mit Sitz in der Schweiz reaktiviert: Die Venkoy Commercial Service Cooperation. Mit im Paket: Deren langjährige Angestellte Erika R., vulgo „Tigerlily“. Ab Ende 2006 wickelte die Venkoy also Schmiergeldüberweisungen ab. Vordergründig vermittelte das Unternehmen aber Aufträge im Nahen Osten, wofür es „Provisionen“ erhielt. „Ducatczek fragte, ob wir nicht eine andere Gesellschaft statt der Venkoy einsetzen könnten, zumal es komisch aussieht, dass eine panamesische Gesellschaft Aufträge für die OeBS in Aserbaidschan und Syrien vermittelt“, erzählte Wolf bei der Justiz. Die Optik war tatsächlich schräg, doch niemand stieß sich daran. Im Gegenteil.

Rückdatierte Verträge
Jedes Honorar braucht ein Gegengeschäft. Dies gilt umso mehr, wenn einer Zahlung keine Leistung gegenübersteht. Die Zahlungen an die Aseris und Syrer wurden mit Vertreter-Verträgen zwischen OeBS und Venkoy unterfüttert: Auf dem Papier bekam die Venkoy für eine erfolgreiche Geschäftsanbahnung bezahlt, doch diese musste naturgemäß vor dem offiziellen Vertragsabschluss zwischen den Notenbanken im Nahen Osten und der OeBS erfolgt sein. Wolf: „Es war mir klar, dass die Verträge…rückdatiert waren. … Wir wussten, dass die Verträge zu einem Datum unterschrieben sein mussten, bevor der Hauptvertrag mit den Kunden abgeschlossen war, … damit es eine Rechtsgrundlage gab für diese Geldleistungen.“

Das führte zu absurden Situationen: Mit dem dritten Druckauftrag im Juli 2007 (Auftragsvolumen über 32 Millionen Euro) verfolgte der Gouverneur der aserbaidschanischen Notenbank nur ein Ziel – abkassieren, bevor seine Amtsperiode auslief. Also wartete er erst gar nicht die Lieferung der Banknoten ab, sondern zahlte umgehend – und ebenso prompt wurde ihm von der OeBS im Abstand von fünf Monaten eine Provision von in Summe 6,7 Millionen Euro überwiesen. Die bestellten Manat-Scheine sollten noch lange auf Lager liegen, bevor sie tatsächlich nach Aserbaidschan geliefert wurden.

Geschäftsanbahnung, Auftrag, Provision – zumindest auf dem Papier wurde diese Abfolge eingehalten. Und von Duchatczek auch eingefordert, wie aus einem Memo von Geschäftsführer Miller, erstellt im Vorfeld des ersten Aserbaidschan-Geschäfts 2005, hervorgeht. Nach einer Unterredung mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden schrieb er: „VG (Vizegouverneur Duchatczek, Anmerkung) gibt grünes Licht … Provisionen: Vorab Vertrag mit einem Unternehmen oder einer Person sollte gemacht werden, keine Barzahlung, saubere Abwicklung über Überweisung.“

Was zu der Frage führt: Was wusste Wolfgang Duchatczek?
Nichts, wie der Aufsichtsratsvorsitzende beteuert. Was sagt Wolf? Dieser erzählt etwa von persönlichen Gespräch zwischen ihm und Duchatczek: „Als ich im Februar 2011 mit Duchatczek nach Syrien geflogen bin, haben wir uns am Flughafen im Warteraum über die Geschäfte unterhalten. Dabei sprachen wir auch über die Provisionen. Wir sprachen darüber, dass es uns gelungen war, die Provisionen in Aserbaidschan und Syrien zu reduzieren. … Ich war mit Duchatczek per Du. Es gab mehrere Äußerungen von Duchatczek am Flughafen, beim Abendessen etc. die mir Gewissheit gaben, dass er über den Hintergrund der Zahlungen Bescheid wusste. Da waren sinngemäße Äußerungen wie ,Wer ist der Empfänger der Mittel?‘“

Weiters erzählt Wolf von regelmäßigen Gesprächen zwischen Duchatczek und den Geschäftsführern der OeBS: „Vor jeder Aufsichtsratssitzung hatten wir Vorbesprechungen mit Duchatczek in seinem Büro geführt. Dabei ging es um die laufenden Aufträge mit Angabe der Provisionshöhe. Er hat nie dezidiert gefragt, welche Leistungen hinter den Provisionszahlungen stehen. Wie wir die 20 Prozent kalkulieren, hat er schon gefragt … Wir haben ihm gegenüber auch immer die Firma Venkoy als Provisionsempfänger erwähnt. … Duchatczek war vor allem wichtig, dass wir die Provisionen auf ein niedriges Niveau bringen.… Miller und ich hatten die Details des Syrien-Auftrages dem Aufsichtsratsvorsitzenden erläutert. Er wusste auch, dass die Syrer freiwillig 14 Prozent mehr zahlen. Auch hier hat er nicht nachgefragt, wobei Miller und ich ihm kommunizierten, dass es derselbe Ablauf ist wie in Aserbaidschan.“

Es bräuchte schon sehr viel Desinteresse seitens eines Aufsichtsratsvorsitzenden, um hier nicht hellhörig zu werden. Wenn Duchatczek diese Geschäfte als supersauber empfunden haben will, warum soll er seine Geschäftsführer dann angewiesen haben: „im Aufsichtsrat nur das Notwendigste sagen“ (Wolf)?

Schlussendlich soll Duchatczek auch sehr daran gelegen sein, nur das Notwendigste in den Aufsichtsprotokollen notiert zu wissen: „Wir haben in den Aufsichtsratssitzungen immer offengelegt, dass wir Provisionen in dieser Höhe zahlen. In den Quartalsmonitorings standen diese Beträge ausdrücklich drinnen … Mit anderen Worten: Das Thema Provisionszahlungen war immer Thema im Aufsichtsrat. Wir haben die Prozentsätze bekanntgegeben und der Aufsichtsrat hat immer gesagt, wir müssen den Prozentsatz senken. … Hierzu muss ich festhalten, dass Duchatczek die AR-Protokolle im Entwurf immer zuerst gelesen und stark gekürzt hat. Er war der Meinung, dass ein Protokoll nicht länger als 5 Seiten sein sollte. Es ging dann auch so weit, dass Duchatczek dem Schriftführer die Protokollführung wegnehmen wollte, weil dieser zu detailliert schrieb.“ Es sei ihm auch zugetragen worden, dass Peter Zöllner, Direktoriumsmitglied der Nationalbank, „die Gespräche über die Provisionen im Protokoll haben wollte, dies jedoch von Duchatczek verhindert wurde“.

Duchatczeks Anwalt Lansky bestreitet diese Aussage entschieden: „Das ist unrichtig. Der Aufsichtsrat war durch das Versenden von Unterlagen stets im Detail informiert. Duchatczek war bestrebt, dass sich die Berichte in den Aufsichtsratssitzungen auf das Wesentliche konzentrieren. Daraus abzuleiten, dass etwas unterdrückt werden soll, ist unzulässig.“
Sagt Lansky. Man könnte auch annehmen, Duchatczek habe beide Augen zugedrückt, um nicht allzuviel sehen zu müssen. Da war er beileibe nicht der Einzige.

Die kooperativen Abschlussprüfer
Jedes Unternehmen braucht am Ende eines Geschäftsjahres den Bestätigungsvermerk eines Wirtschaftsprüfers, wonach Jahresabschluss und Lagebericht eines Unternehmens mit den Rechnungslegungsvorschriften übereinstimmen. Die OeBS hatte Deloitte unter Vertrag, und so gesehen stellt sich die Frage: Was wollten die Abschlussprüfer nicht wissen?

Wolf erinnert sich an Sitzungen im Jahr 2008, in welchen das vorangegangene Geschäftsjahr der OeBS durchgeackert wurde. Keiner der Prüfer wollte „jemals Belege darüber haben, ob auch Leistungen des Agenten erbracht wurden. Sie kannten die Venkoy, weil sie Verträge und auch Rechnungen gesehen haben, aber sie haben das nie hinterfragt, … auch nicht …, wer wirtschaftlicher Eigentümer der Venkoy ist. Auch den Umstand, dass eine Schweizer Staatsbürgerin (Tiger-Lily) von der Schweiz aus Leistungen in Aserbaidschan und Syrien erbringt, wurde nicht hinterfragt.“

Und weiter: „Wir haben die Provisionshöhe genannt und keinen Einwand bekommen. Es wurde auch gefragt, wofür die Provisionen gezahlt werden und wir haben dann darauf geantwortet, dass sie für den Vertragsabschluss zu zahlen sind. … Das Thema Bestechung, nämlich dass die Provisionszahlungen als Bestechung ausgelegt werden könnten, wurde diskutiert …“

Zwischen Prüfern einer renommierten Kanzlei und Geschäftsführern der OeBS war also über Bestechung geredet worden. Und dennoch wurde für das Geschäftsjahr 2007 „ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk in Aussicht gestellt.“ (Wolf).

Damit wäre zumindest eine Frage beantwortet: Warum das Treiben der Manager in der Oestereichischen Banknoten- und Sicherheitsdruck so lange unentdeckt geblieben ist.

Die Hauptdarsteller

Duchatczek, Wolfgang: ab 2003 Vizegouverneur der Nationalbank (mittlerweile suspendiert); ab 2004 Aufsichtsratsvorsitzender der OeNB-Tochter Banknoten-und Sicherheitsdruck.

Meyer, Kurt: ab 2005 Aufsichtsrat in der OeBS.

Miller, Johannes: von 2004 bis 2011 technischer Geschäftsführer der OeBS.

Wolf, Michael: früher Hauptabteilungsleiter des Rechnungswesens in der Nationalbank, ab 2004 kaufmännischer Geschäftsführer
der OeBS.