Zahlen, bitte!

Zahlen, bitte! ABC der Gesundheit

ABC der Gesundheit

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Abortus. Erst nach vier Fehlgeburten zahlt die Kasse eine genetische Abklärung. Vorher sind die Kosten von 200 bis 600 Euro selbst zu tragen.

Akupunktur. Die Sozialversicherungen zahlen eine Akupunktur nur, wenn schulmedizinische Behandlungen erfolglos bleiben. Bei einer Verschreibung zahlt die Kasse einen geringfügigen Kostenbeitrag, aber nur wenn der Akupunkteur zugleich ausgebildeter Arzt ist.

Allergie. Tests zur Abklärung einer Allergie werden ebenso von der Kasse bezahlt wie die schulmedizinische Behandlung. Alternative Methoden müssen privat bezahlt werden.

Brillen. Die zeitlos schicke Kassenbrille im Wert von etwa 23 Euro wird bezahlt, individuelle Fassungen sind selbst zu berappen. Der Mindest-Selbstbehalt für Gläser und Kontaktlinsen beträgt 72,60 Euro. Kontaktlinsen genehmigt die Kasse nur, wenn sie medizinisch und beruflich notwendig sind.

Gesundenuntersuchung. Die Kasse zahlt ein Standardpaket, Blutbild und EKG sind extra zu bezahlen.

Heilbehelfe. Die Kosten trägt für Kinder bis zum 15. Lebensjahr die Kasse. Für Krücken, Bandagen, Einlagen, Rollstühle etc. gibt es Höchstgrenzen. Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse hat ihre Höchstgrenze bei orthopädischen Heilbehelfen von 1021 Euro im Jahr 1999 auf 968 Euro gesenkt. Für Heilbehelfe wie orthopädische Schuhe, Kniebandagen etc. beträgt der Selbstbehalt 24,40 Euro.

Hilfsmittel. Auch bei Prothesen, Hörgeräten etc. haben 20 Krankenversicherungsträger (sieben von neun Gebietskrankenkassen) die Höchstgrenze des Kostenzuschusses von 1021 Euro im Jahr 1999 auf 872 Euro im Jahr 2005 herabgesetzt.

Impfungen. Klassische Schutzimpfungen sind gratis. Die Zeckenimpfung wird mit 3,36 Euro subventioniert. Die Grippeimpfung wird nicht bezahlt.

In-vitro-Fertilisation. Die Kasse bezahlt 70 Prozent der Kosten bei den ersten vier Versuchen, der Selbstbehalt kommt auf etwa 500 bis 600 Euro. Zusatzleistungen wie Insemination oder die neue Technik der Samenaufbereitung sind privat zu bezahlen.

Kieferregulierungen. Elf Krankenversicherungsträger haben den Selbstbehalt beträchtlich erhöht, beispielsweise die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse von 25 Prozent im Jahr 1999 auf 50 Prozent im Jahr 2005.

Krankengeld. Die maximale Bezugsdauer wurde von insgesamt 14 Krankenversicherungsträgern, darunter fünf von neun Gebietskrankenkassen, von 78 Wochen im Jahr 1999 auf 52 Wochen im Jahr 2005 gekürzt. Drei von neun Gebietskrankenkassen schafften die Angehörigenzuschläge ab.

Medikamente. Das neuartige Krebsmittel Herceptin ist bei Verabreichung der Infusion beim niedergelassenen Internisten selbst zu bezahlen. Das Fischölpräparat Omacor (28 Kapseln kosten 45 Euro), welches laut Studien die Gefahr eines plötzlichen Herztods nach einem Herzinfarkt um 40 Prozent senkt, ist privat zu bezahlen.

Physiotherapie. Die Krankenkasse zahlt nur nach chefärztlicher Bewilligung und nur die Leistung eines Kassenvertragstherapeuten.

Präimplantationsdiagnostik. Seit Kurzem bietet das Wiener Wunschbabyzentrum (Professor Wilfried Feichtinger) im Rahmen der In-vitro-Fertilisation auch eine so genannte Präimplantationsdiagnostik an. Dabei wird der Embryo vor Einsetzen in die Gebärmutter auf Genschäden wie beispielsweise Down-Syndrom (Mongolismus) getestet. Die Kosten von etwa 1000 bis 1500 Euro sind privat zu bezahlen.

Pränataldiagnostik. Der so genannte Triple-Test, eine Untersuchung zur Feststellung eventueller genetischer Schäden beim Embryo im Mutterleib, wird von der Kasse nicht bezahlt. Kostenpunkt: etwa 200 Euro. Auch bestimmte Hormonuntersuchungen oder ein Gentest, ob die Schwangere zu Thrombosen neigt, werden nicht bezahlt.

Psychotherapie. Gibt es derzeit nur in Wien flächendeckend auf Krankenschein. In anderen Bundesländern verfügt nur ein geringer Teil der Therapeuten über einen Kassenvertrag.

Reise(Fahrt)kosten. Sieben Krankenversicherungsträger, darunter fünf von neun Gebietskrankenkassen, haben den Kilometersatz für Reise- oder Fahrtkosten gestrichen. So zahlte beispielsweise die Salzburger Gebietskrankenkasse im Jahr 1999 für Versicherte ohne Begleitperson noch einen Kilometersatz von neun Cent, seit heuer ist dieser Posten gestrichen.

Rezeptgebühr. Die Gebühr wurde seit dem Jahr 2000 um insgesamt 36,1 Prozent erhöht, von 3,27 auf 4,45 Euro. Teilweise wurden Packungsgrößen verkleinert, sodass für den gleichen Bedarf mehrfache Rezeptgebühr für den Versicherten anfällt. Alleinstehende mit einem Einkommen bis 662,99 Euro (bei Ehepaaren 1300 Euro) sind von der Rezeptgebühr befreit.

Röteln-Untersuchung. Die Röteln-Antikörperbestimmung, eine Untersuchung, die vor der Schwangerschaft gemacht werden sollte, wird nicht von der Kasse bezahlt. Kostenpunkt etwa 15 Euro.

Sonderklasse. Die Mehrkosten für privilegierte Behandlung müssen über die Zusatzversicherung privat bezahlt werden.

Spitalskostenbeitrag. Seit dem Jahr 2000 wurden die Tagessätze um 96 Prozent angehoben, von 5,09 Euro auf zehn Euro.

Transportkosten. Fünf von neun Gebietskrankenkassen erhöhten den Selbstbehalt von null im Jahr 1999 auf 8,50 Euro im heurigen Jahr. Transporte ins Krankenhaus sind nur für Chemotherapie- oder Dialysepatienten kostenfrei, allerdings nur dann, wenn sie nachweislich kein öffentliches Verkehrsmittel benutzen können.

Zahnersatz. Kronen und Stiftzähne (Kostenpunkt 700 bis 800 Euro pro Stück) sind vom Patienten privat zu bezahlen. Der Selbstbehalt bei Zahnprothesen wurde von etlichen Kassen beträchtlich erhöht. Beispielsweise bei der Kärntner Gebietskrankenkasse von 25 Prozent des Tarifs im Jahr 1999 auf 50 Prozent im Jahr 2005. Für eine Vollprothese mit 28 Zähnen betrug der Selbstbehalt in Wien im Vorjahr noch 350 Euro, heuer sind es 700 Euro.

Zahnregulierung. Eine mehrjährige Zahnregulierung bei Kindern kostet oft 7000 bis 9000 Euro. Die Kostenbeteiligung der Kassen beträgt maximal 20 Prozent.