Zwei-Klassen-Tierschutz

Ein „Nachbessern in Teilbereichen“ reicht nicht. Um den Entwurf zum Bundestierschutzgesetz brauchbar zu machen, sind große Änder

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Helmut Pechlaner, Direktor des Schönbrunner Tiergartens, sieht „gewaltige Fortschritte“ im Entwurf des neuen Tierschutzgesetzes (profil 15/04).

Sein Optimismus ehrt ihn, auch die vorsichtig formulierte Kritik. Was Pechlaner höflich als „Nachbessern in Teilbereichen“ bezeichnet, sind in Wahrheit tiefe Einschnitte, die nötig wären, um aus dem Regierungsentwurf ein brauchbares Gesetz zu machen. Grundsätzliche Dinge müssen geändert werden, damit das Gesetz den Namen TierSCHUTZgesetz auch wirklich verdient.

Knackpunkt ist mit Sicherheit der Nutztierbereich. Während das Gesetz für alle Tiere grundsätzliche Mindeststandards in der Tierhaltung vorschreibt, gibt es weit gefasste Ausnahmen für die Landwirtschaft. Es droht der „Zwei-Klassen-Tierschutz“. Während Heim-, Zoo- und Zirkustiere auf hohem Niveau und unter artgerechten Bedingungen gehalten werden müssen, sinken in der landwirtschaftlichen Tierhaltung die Standards nach unten. Denn das Gesetz orientiert sich hier nicht an den höchsten Standards der neun Bundesländer, sondern leider an den niedrigsten. „Worst of nine“ statt „Best of nine“ quasi.

Kleine Kostprobe gefällig? So sind etwa Vollspaltenböden – die Schweine stehen dabei ohne Einstreu permanent über ihrem Kot – derzeit in drei Bundesländern bereits verboten, sie sollen mit dem neuen Gesetz wieder generell erlaubt werden.
Auch Legebatterien sind aktuell in fünf Bundesländern verboten. Mit dem geplanten Gesetz soll diese tierquälerische Haltungsform, bei der man einer Henne weniger Platz zugesteht, als ein A4-Blatt beansprucht, wieder überall gestattet sein. Auch die Kastration sowie das Schwanz- und Zähnekupieren (Abzwicken) bei Ferkeln durch Laien soll bis zum siebten Lebenstag ohne Betäubung (!) wieder zulässig sein, obwohl dies in einigen Bundesländern bereits untersagt ist.

Dem Gesetz fehlen im Nutztierbereich einfach die Visionen. Der Jetztzustand wird einzementiert, Fortschritte werden geradezu unmöglich gemacht.

Dabei böte das Tierschutzgesetz eine große Chance, auch in der Landwirtschaft ein vorsichtiges Umdenken einzuleiten und Tierschutzstandards sowie artgerechte Tierhaltung auch als Marktvorteile zu erkennen. Dass profitable Tierhaltung und Tierschutz kein Widerspruch sein müssen, haben Pioniere wie Toni Hubmann (Tonis Freilandeier) bereits bewiesen. Anstatt innovativ an die Sache heranzugehen und Anreize für eine positive Entwicklung im Bereich der Tierhaltung zu schaffen, wird sicherheitshalber abgeblockt. Niemand will die Landwirte über Nacht durch übertriebene Tierschutzstandards um ihre Existenz bringen. Aber Verbesserungen wie etwa ein mittelfristiger Ausstieg aus der Käfighaltung bei Hühnern müssen als klar definiertes Ziel im Gesetz festgelegt und nach bestimmten Übergangsfristen umgesetzt werden.

Ein Absenken von Tierschutzstandards unter dem Deckmantel „Bundestierschutzgesetz“ ist wirklich inakzeptabel. Böse Zungen behaupten, dahinter stecke eine gezielte Strategie des Bundeskanzlers. Wolfgang Schüssel persönlich versprach wenige Tage vor der Nationalratswahl 2002, die lange erhobene Forderung nach einem Bundestierschutzgesetz endlich zu erfüllen.

Und so werden nun zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen: Tierschutzgesetz verwirklichen und gleichzeitig lästige Tierschutzvorgaben beseitigen oder nach unten nivellieren. Aus Sicht der ÖVP sicher genial. Aus Sicht der Tiere leider nicht. Und sollte die SPÖ, die für eine Zweidrittelmehrheit gebraucht wird, nicht mitspielen – auch gut. Dann ist wenigstens wer anderer schuld am Scheitern des Bundestierschutzgesetzes.

Doch da hat Schüssel die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Denn auch Tierschützer können lesen. Und sie sind mit weiten Teilen des Gesetzes nicht einverstanden. Tierschutz ist ein sehr emotionales Thema, das viele Menschen in Österreich sehr bewegt. Und diese Menschen werden genau aufpassen, ob man eine Mogelpackung oder einen Meilenstein in Sachen Tierschutz auf den Tisch bekommt.

Mag. Ulli Sima ist Abgeordnete zum Nationalrat und Umweltschutz- und Tierschutzsprecherin der SPÖ. Sie studierte irregulare Molekularbiologie und arbeitete zuvor bei Global 2000.