Elfriede Hammerl: Investitionsschutz

Ein Staat darf Menschen vom Rauchen abbringen. Sagt das Schiedsgericht. Aber warum wurde es gefragt?

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Der Tabakkonzern Philip Morris hat den Staat Uruguay wegen seiner Maßnahmen gegen das Rauchen geklagt, doch die Klage ist von einem Schiedsgericht in Washington abgewiesen worden. Uruguay darf seinen Bürgerinnen und Bürgern das Rauchen madig machen, wurde entschieden, auch wenn Philip Morris dadurch das eine oder andere Geschäft entgeht.

Dieses Urteil kam in den Medien gut an. Es beweise, dass man sich keine Sorgen machen müsse wegen TTIP und CETA und der in den Freihandelsverträgen vorgesehenen Investitionsgerichtsbarkeit. Wie sich zeige, würden die damit befassten Schiedsgerichte ja eh grundvernünftige und hochanständige Urteile fällen.

Na bitte! Alles paletti. Die Investitionen von Philip Morris in Uruguays potenziellen Beuschelschädigungsmarkt zahlen sich strenger Gesetze wegen womöglich nicht im erwarteten Umfang aus, aber trotzdem entscheidet ein Schiedsgericht beinhart zugunsten der staatlichen Beuschelschutzmaßnahmen! Ist das nicht toll! Gesundheit rangiert vor Gewinnspannen. Wem da nicht das Herz aufgeht! Hätte ja auch anders kommen können. Das Gericht hätte sich auch um den Tabakkonzern und seine investierten Gelder sorgen können, aber stattdessen billigt es den uruguayischen Behörden zu, dass die sich um Leib und Leben ihrer EinwohnerInnen sorgen. Total nobel!

Schon blicken wir beruhigt in die Zukunft und fragen uns nicht, warum eine derart ungeheuerliche Klage überhaupt möglich ist. In was für einer Welt leben wir? Tabakkonzern klagt, dass er beim Absatz gesundheitsschädigender Waren behindert wird. Worin liegt die Berechtigung einer solchen Klage? Sollten Klagsmöglichkeiten nicht irgendwas mit, sagen wir: moralischen Grundübereinkünften zu tun haben? Wie geht’s weiter? Tabakkonzern klagt, weil er beim Absatz gesundheitsschädigender Waren nicht unterstützt wird? Waffenfirma klagt, weil sich Achtjährige keinen Revolver kaufen dürfen? Pestizidhersteller klagt, weil das Gesetz den Giftmord verbietet?

Ach was, wäre alles kein Grund, sich zu fürchten, weil die Schiedsgerichte ja eh vernünftig entscheiden werden? Und was, wenn nicht?

Erschreckend, dass Investoren keine Scheu haben, über Leichen zu gehen.

Das Beunruhigende am Urteilsspruch gegen Philip Morris ist, dass er genauso gut anders hätte lauten können. Ich fände es viel beruhigender, wenn wir nie angewiesen wären auf die Güte eines Schiedsgerichts, das ganz nach Gutdünken Gesundheitsschutz vor Investitionsschutz reihen kann oder umgekehrt.

Erschreckend ist die Selbstverständlichkeit, mit der akzeptiert wird, dass Investoren keine Scheu haben, beim Eintreiben ihrer Rendite auch über Leichen gehen zu wollen. (Denn wie sonst soll man es sehen, wenn ein Konzern gegen Gesetze klagt, die Menschen davon abhalten sollen, ihre Gesundheit und in der Folge ihr Leben aufs Spiel zu setzen?) Und erschreckend, dass ein Schiedsgericht geradezu gefeiert wird, wenn es ihnen das nicht zugesteht.

Genau genommen hat Philip Morris nicht auf Aufhebung der verschärften uruguayischen Tabakgesetze geklagt, sondern auf Schadenersatz. 25 Millionen Dollar sollte der Staat Uruguay blechen, um die dem Konzern angeblich entgangenen Gewinne zu kompensieren. Aber welche Auffassung von Schaden wird hier zunächst für moralisch vertretbar und dann für juristisch einklagbar gehalten? Was für eine Art Schaden ist es, wenn in Uruguay statt einem Drittel der Zwölf- bis 17-Jährigen nur noch 13 Prozent dieser Altersgruppe ihrer Gesundheit durch Rauchen schaden? Ja, immer noch 13 Prozent zu viel. Aber doch nicht viel zu wenige, wie die Klage von Philip Morris glauben machen will. Soll man künftig seinen Onkel klagen dürfen, wenn man ihn beerben will und es für einen Schaden hält, dass er weder Risikosportarten betreibt noch Drogen nimmt?

Noch einmal: Das Schiedsgericht hat die Klage abgewiesen. Gut so. Dass es aber überhaupt zu diesem Rechtsstreit kommen konnte, ist alles andere als beruhigend. Investitionen, die mit einem selbstschädigenden Verhalten von Menschen spekulieren, sollten gar nicht als schützenswert zur Debatte stehen. Ja, tagtäglich wird an Sklaverei, Ausbeutung, Ressourcenraub und ähnlich Verabscheuungswürdigem verdient. Aber dass etwaige Verdienstentgänge dabei auch noch unter rechtmäßig zu ahndende Vergehen fallen sollen, das geht zu weit.

Ach, und übrigens: Pestizidhersteller klagen tatsächlich schon ihr Recht auf Umweltgefährdung ein. Bayer, BASF und Syngenta wollen die EU zur Kasse bitten, weil die den Verkauf der für Bienen tödlichen Neonicotinoide – eh erst auf öffentlichen Druck – untersagt hat. Konzerninteressen oder Erhalt des Ökosystems, was geht vor? Was für eine Frage.

Themawechsel: Eine Bankomatgebühr wird kommen. Da sind sich die Experten ziemlich einig. Fürs Erste kassiert nur die US-Firma Euronet rund zwei Euro pro Abhebung, aber früher oder später werden die Banken mit ihren Automaten nachziehen, heißt es. Wer auf sein Geld zugreifen will, wird in Zukunft dafür blechen müssen.

Fühlen wir uns jetzt irgendwie gepflanzt? Nein, sehen wir doch auch hier das Positive: Noch dürfen wir unseren Kühlschränken das von uns gekaufte Bier gebührenfrei entnehmen.