Elfriede Hammerl

Elfriede Hammerl Landleben

Landleben

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Es ist schon was weitergegangen in Sachen Bildung, oh ja. Nehmen wir zum Beispiel Sandra, Mitte dreißig, auf­gewachsen in einem oststeirischen Dorf, in dem schon ihre Eltern und Großeltern lebten. Ihr Vater, Jahrgang 1946, jetzt Rentner, war Nebenerwerbslandwirt und Hilfsarbeiter. Ein begabter Bastler. Praktisch könnte er ein Haus im ­Alleingang bauen, samt Wasser- und Elektroinstallationen. Sein formaler Abschluss ist jedoch bescheiden: Acht Jahre zweiklassiger Volksschule hat er hinter sich gebracht. Für die Hauptschule zehn Kilometer weiter war kein Geld da. Damals gab es weder Schulbusse noch Schülerfreifahrten, die tägliche Fahrt mit dem Postautobus wäre zu teuer ­gekommen, und außerdem sollte er ja daheim auf dem Hof helfen, statt Zeit auf langen Schulwegen zu vertrödeln. Er ist kein Einzelfall in seiner Generation. So war das eben. Man ging in die Volksschule. Danach wurden die Männer Nebenerwerbsbauern, Forstarbeiter, Landarbeiter (beim ehedem gräflichen Großgrundbesitzer).

Die Frauen arbeiteten ebenfalls auf den Feldern und im Stall und ­besorgten den Haushalt. Manche verdienten Geld in der ­nahen Baumwollspinnerei. Viel Schulbildung brauchte es auch dazu nicht. Später pendelten die Männer dann als Bauarbeiter nach Wien, die Frauen fanden Jobs in den Supermärkten, die die örtlichen Greißler abgelöst hatten.

Heute leben sie von kleinen Renten und reden über ihre angeschlagene Gesundheit. Nachdem sie ihre Körper jahrzehntelang rücksichtslos verschlissen haben, bleibt ihnen jetzt Zeit, sich mit den Folgen zu beschäftigen. Reparieren lässt sich freilich nimmer viel.

Ihre Kinder und Enkel hingegen haben ganz andere Chancen und nehmen sie auch wahr. Der Schulbus bringt sie zum Schulzentrum in der nächsten Marktgemeinde. Sie ­besuchen höhere Schulen oder gehen in eine Lehre. Im ganzen Dorf gibt es kaum mehr junge Menschen, die nicht ­irgendeine Berufsausbildung machen. Danach allerdings …

Bleiben wir bei Sandra: Hauptschule, Oberstufengym­nasium, Hotelfachschule. Mit Mitte zwanzig war sie Chefin der Rezeption in einem Fünfsternehotel an der nahen ­Thermenlinie. Dann Heirat. Auch ihr Mann war tüchtig, er wurde Filial­leiter einer Bank. Die Bank war 120 Kilometer vom Fünfsternehotel (und auch von jedem anderen Hotel) entfernt. Sandra zog mit ihrem Mann ins abgelegene Grüne, bekam zwei Kinder, war Hausfrau und Mutter. Reizende Kinder, prächtiges Haus, großer Garten. Eines Tages der Autounfall. Seither kann ihr Mann nur noch Teilzeit arbeiten. Sandra verdient jetzt dazu. Sie sitzt stundenweise im örtlichen Supermarkt an der Kassa. Ein ­anderer Arbeitsplatz war nicht zu finden, schon gar nicht ­einer, der ihren Qualifikationen entsprach.

Wegziehen? Wohin? Das Haus wäre nur weit unter Wert zu verkaufen, die Kinder sind noch klein und unselbst­ständig, nebenan wohnen die Schwiegereltern, die Schwieger­mutter kann einspringen, wenn der Kindergarten zuhat (und er hat oft zu).

Auch Sandras Schicksal ist keine Ausnahme. Rundum in den Dörfern gibt es junge Frauen wie sie, gut ausgebildet, aber mit kleinen Kindern, die Geld verdienen, indem sie in Supermärkten kassieren oder Dosen in Regale schlichten, weil sich was anderes nicht findet beziehungsweise nicht ausgeht mit den Kindern und den Schulen, die mittags schließen, und den Anfahrtswegen und -zeiten, die notwendig ­wären, wenn sie besseren Jobs nachgehen wollten.

Dumm gelaufen irgendwie. Nein, keine Absage an den Wert von Bildung. Miese Jobs werden nicht besser, wenn man auf sie angewiesen ist, weil man nichts gelernt hat. Aber muss es in bestimmten Gegenden nur miese Jobs geben? Müssen Schulen und viele Kindergärten mittags schließen? Und müssen junge Frauen ihre eigenen beruflichen Ambitionen immer noch bedenkenlos zurückstellen, sobald ihm eine Karrierechance winkt, und sei sie hinter den sieben Bergen? Eben.

Themawechsel: Andrea Herberstein, die verurteilt wurde, weil sie öffentliche Gelder missbräuchlich verbriet, richtete dieser Tage einen merkwürdigen Appell an den Obersten Gerichtshof. Sie stehe als Mutter von drei Kindern vor Gericht, sagte sie und gab zu bedenken: „Jedes Urteil ist nicht nur ein Urteil gegen mich, sondern auch ein Urteil gegen meine Kinder.“ Was wollte sie damit sagen? Dass, wer drei Kinder geboren hat, über dem Gesetz steht? Dass eine Mutter dreier Kinder sich an unser aller Geldmittel nach Belieben bedienen können sollte? Dass Mütter für kriminelle Taten nicht zur Verantwortung gezogen werden dürfen, weil es ihre (erwachsenen) Nachkommen kränken könnte? Oder wollte sie das Bild der armen Wittib beschwören, die, nur aus Not und um ihre hungernden Kleinen zu füttern, dem geizigen Bäcker ein Stück altbackenes Brot entwendet hat? Der OGH brach nicht in Tränen aus, und das zu Recht. Frau Herberstein stand nicht als Mutter vor Gericht, sondern als Beschuldigte, zumal Mutterschaft kein Straftat­bestand ist. Und die Summen, die den Akten zufolge von den kassierten Subventionen als private Entnahmen abgezweigt wurden, können nur dann als Beschaffung des Nötigsten ­gesehen werden, wenn man meint, überzogene Ansprüche haben zu dürfen. Das ist abstoßend genug. Dass Frau H. auch noch das Mutterkreuz zückte, war eine Beleidigung aller Mütter, die sich gesetzeskonform verhalten, meistens unter schwierigeren Bedingungen als Frau Herberstein.

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