Elfriede Hammerl

Elfriede Hammerl Obsorge neu

Obsorge neu

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„Neue Regeln im Kampf ums Kind“ titelte der „Kurier“ eine Geschichte über das von der Justizministerin geplante neue Familienrecht und trifft damit, vermutlich unabsichtlich, den fragwürdigen Kern der vorgesehenen Gesetzesreform. Denn die Obsorge neu scheint leider nicht geeignet, Kämpfe um Kinder zu verhindern. Vielmehr gibt das Vorhaben Anlass zur Sorge, dass mehr gekämpft werden wird als bisher, bloß eben mit geänderten Regeln.

Warum? Weil künftig, so heißt es, die gemeinsame Obsorge für Kinder aus getrennten Verbindungen nicht mehr das Einverständnis beider Elternteile voraussetzt, sondern vom Gericht auch gegen den Willen eines Elternteils verordnet werden kann. Auch uneheliche Väter sollen künftig das Sorgerecht für die von ihnen gezeugten Kinder gegen den Willen der Mutter beantragen können. (Mit dem Einverständnis der Mutter können sie das bereits jetzt.)

Uneinige Eltern, gemeinsam sorgend? Wie soll das gehen? Eltern, die zur Kooperation bereit und fähig sind, werden ja schon derzeit nicht daran gehindert, ihre Kinder trotz Trennung gemeinschaftlich zu erziehen. Wenn aber die Kooperationsbasis fehlt, wird auch gerichtlicher Zwang sie nicht herstellen können. Daher: Konflikte absehbar.

Die Wunschfantasie dahinter ist offenbar: Wenn das Gericht ein Machtwort spricht, werden rangelnde, zankende Elternteile sich zusammenreißen und halt schauen, wie sie gemeinsam zurechtkommen.

Diese Vorstellung ist wenig realistisch. Denn Konflikte zwischen Eltern sind keine Rangordnungsbalgerei von kleinen Raufbolden in der Sandkiste, sondern haben in der Regel Hintergründe, die sich durch einfache Machtworte nicht in Luft auflösen.

Warum verweigern Mütter die gemeinsame Obsorge? Die Väterrechtefraktion behauptet: aus purer Bösartigkeit den Vätern gegenüber. Nach Dominanz gierende Frauenzimmer behandeln Kinder als ihren alleinigen Besitz, den sie mit den Vätern nicht teilen wollen – das ist das Bild, das sie entwerfen.

Befragt man Mütter, dann schaut es anders aus. Ja, auch das Motiv persönlicher Kränkung spielt eine gewisse Rolle, aber weit häufiger stehen hinter der mütterlichen Abneigung, den Vätern weitreichende Mitspracherechte einzuräumen, begründete Ängste. Mütter misstrauen Vätern ­aufgrund schlechter Erfahrungen. Die können von Verantwortungslosigkeit oder häuslicher Tyrannei bis hin zur physischen Gewalt reichen.

Kann ein Vater, der die Mutter geprügelt hat, trotzdem ein guter Vater sein? Schwer vorstellbar, würde man meinen. Wie sollen Kinder Vertrauen haben zu einem Mann, der gewalttätig war gegenüber ihrer Mutter, und wer garantiert, dass sich seine Ausbrüche nicht demnächst auch gegen die Kinder richten? Fatalerweise sehen die Gerichte das oft anders. Sie halten Gewalt gegen die Mutter nicht unbedingt für (psychische) Gewaltakte an den Kindern, sondern unterscheiden – zum Beispiel bei Auseinandersetzungen um das Besuchsrecht – feinsäuberlich, ob ein Vater die Kinder geprügelt hat oder eh nur die Mutter. In Kenntnis dieser Praxis scheint die Furcht, sich die Obsorge künftig mit Gewalttätern teilen zu müssen, durchaus berechtigt.

Was die unehelichen Kinder betrifft, so sind sie in Österreich den ehelichen prinzipiell gleichgestellt, und das ist gut so. Dass daraus eine Gleichstellung aller Väter resultiert, ist formal logisch und trotzdem diskutierbar. Oder sagen wir es so: Dass einer gezeugt hat, macht ihn noch nicht zum Vater. Es gibt uneheliche Väter, die außer der Zeugung nichts geleistet haben und auch weiterhin nichts leisten wollen, vor allem keinen Unterhalt. Solchen wird ein neues Werkzeug in die Hand gegeben. Sie können die Mutter vor die Wahl stellen: Entweder du verzichtest auf Unterhalt fürs Kind, oder ich streite mit dir ums Sorgerecht. Selbst wenn anzunehmen ist, dass sie es am Ende doch nicht kriegen, wird die Aussicht auf eine zermürbende Auseinandersetzung manche Frauen resignieren lassen. Sie werden in den Deal einwilligen oder ihm aus dem Weg zu gehen versuchen, indem sie den Vater gar nicht erst angeben. Das alles sollte bedacht werden, ehe ein neues Gesetz beschlossen wird.

Biologische Mutterschaft ist was anderes als biologische Vaterschaft. Der Zeugungsakt ist kurz und nicht vergleichbar mit Schwangerschaft, Entbindung und Stillen. Mutter und Kind sind einander über einen längeren Zeitraum symbiotisch verbunden. Das wird gern zum Anlass genommen, um Müttern ein größeres Maß an Verantwortung und Pflichten zuzuweisen. Sie sind zuständig für die Pflege des Kindes, sie sollen gewährleisten, dass es gesund bleibt und sich gut entwickelt. Das war früher so und ist so bis heute. Das Argument der besonderen Beziehung genügt, um zu begründen, dass die Mutter zum Kind gehört, sofern das Kind Betreuung benötigt. Aber gehört auch das Kind zur Mutter? Nicht, sobald es darum geht, über das Kind zu bestimmen und es rechtlich zu vertreten. Das war zumindest früher so. Man nennt diese Ordnung Patriarchat: Frauen gebären und betreuen Kinder, die der Besitz ihrer Väter sind.

So begrüßenswert es ist, wenn Väter sich heutzutage ­einbringen wollen: Eine Rückkehr zum Patriarchat darf damit nicht verbunden sein.

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