Elfriede Hammerl: Dann ist die Rente weg

Elfriede Hammerl: Dann ist die Rente weg

Mindestsicherung statt Notstandshilfe heißt: kein Pensionsanspruch.

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Alle reden über den Zugriff aufs Vermögen, kaum jemand redet über das, was die Abschaffung der Notstandshilfe sonst noch mit sich bringt. Das ist ein wenig irreführend, denn die Mehrzahl der BezieherInnen ist ohnehin mittellos. Die Debatte um das eventuelle Eigenheim muss zwar trotzdem geführt werden, aber sie sollte nicht ablenken von den Folgen, die alle Arbeitslosen betreffen, wenn sie Mindestsicherung statt Notstandshilfe beziehen.

Mindestsicherung statt Notstandshilfe, das bedeutet in vielen Fällen, dass Langzeitarbeitslose später einmal keine Pension kriegen. Die Zeit des Notstandshilfebezugs wird – oder vielmehr: wurde – als sogenannte Ersatzzeit zur Gänze auf die Versicherungszeit angerechnet, die man braucht, um einmal pensionsberechtigt zu sein. Für die Beitragshöhe zählt(e) sie zur Hälfte. Bis vor Kurzem wurde in die Berechnung der Notstandshilfe das Einkommen des Partners oder der Partnerin einbezogen, was zur Folge hatte, dass vor allem Frauen durch die Finger schauten, weil der Partner zu viel verdiente. (Bei den Partnerinnen sorgte die Einkommensschere dafür, dass ihr Verdienst nicht hinderlich ins Gewicht fiel.) Die Langzeitwirkung: Keine oder nur sehr geringe Altersrenten für Frauen.

Erst gegen Ende der vorigen Legislaturpersiode beschloss man, die Notstandshilfe unabhängig vom Partnereinkommen zu gewähren. Aber: Kaum gewonnen, schon zerronnen. Nun droht die Altersarmut geschlechtsneutral, weil auch der männliche Mindestsicherungsbezieher um Pensionszeiten und um die Anrechnung von Beiträgen umfällt.

Ist ja egal, ob sich einer im Alter mit einer Mindestrente oder der Mindestsicherung durchschlagen muss? Nein, keineswegs. Selbst die Aufstockung einer geringen Pension durch die Ausgleichszulage hat der Mindestsicherung gegenüber große Vorteile.

Erstens: Eine Lebensgemeinschaft mit jemandem, der ein Einkommen hat, verringert den Pensionsanspruch nicht – den auf die Mindestsicherung schon. Zweitens: Die Pension samt eventueller Ausgleichszulage wird 14 Mal jährlich ausgezahlt, die Mindestsicherung nur zwölf Mal. Drittens: MindestsicherungsbezieherInnen dürfen ihr Bundesland nicht länger als zwei Wochen verlassen. Wer aus Wien für drei Wochen zu Verwandten in die Steiermark fährt, riskiert den Verlust seiner Bezüge. Viertens: Wer für länger als zwei Wochen ins Spital muss, kriegt seine Pension weiter, nicht aber die Mindestsicherung. Die Haltung hinter diesen harschen Regelungen ist klar: Wir wollen das unproduktive Gesindel nicht. Wir fördern die Produktiven. Wird ja auch ständig genau so verkündet: Die steuerzahlenden Leistungsträger sollen entlastet werden. Na gut. Spricht nichts dagegen. Allerdings erhebt sich die Frage, ob jedes steuerpflichtige Einkommen zwangsläufig auf eine gesellschaftlich wertvolle Leistung hinweist. Die BBC veröffentlichte kürzlich eine Studie des alternativen britischen Thinktanks New Economics Foundation, die verschiedene Berufe auf ihren Nutzen für Gesellschaft und Umwelt hin untersucht hatte. Sie war dabei zu Ergebnissen wie diesen gekommen:

Jedes Pfund, das einer Reinigungskraft in einem Spital gezahlt wird, ist zehn Mal so viel wert, weil die Gesellschaft vom Aufrechterhalten der Hygienestandards enorm profitiert. Auch die Investition in Kinderbetreuung rentiert sich zehnfach, wenn man das elterliche Potenzial an Arbeitskraft bedenkt, das dadurch genützt werden kann. Bei Berufen, die der Abfallverwertung dienen, generiert jedes Pfund Gehalt sogar zwölf Pfund allgemeinen Nutzen, wenn man verringerte Schadstoffemissionen und erneuerte Ressourcen in die Rechnung einbezieht. Steuerberater hingegen würden der Gesellschaft schaden, weil ihr Job darin bestehe, dem Staat möglichst wenig Steuereinnahmen zu ermöglichen.

Es sei bei der Studie nicht darum gegangen, sagte die Sprecherin der New Economics Foundation, einzelne Spitzenverdiener anzuschießen oder generell höhere Gehälter für Niedriglohngruppen zu fordern. Das Anliegen dahinter sei ein grundsätzliches: Die Bezahlung einer Arbeit müsse in einem vertretbaren Verhältnis zu ihrem tatsächlichen Wert stehen, und der lasse sich kalkulieren. Na dann. Offensichtlich ist die Gleichsetzung von Steuerpflichtigen mit Leistungsträgern nicht ganz so einfach, wie behauptet. Nicht alle Besserverdiener leisten etwas, was uns zugute kommt. Und nicht alle kommen ihrer Steuerpflicht in einem befriedigenden Ausmaß nach. Im Umkehrschluss lässt sich aus der Tatsache, dass eine für ihre Arbeit grottenschlecht bezahlt wird (weshalb man ihr kaum Steuern abknöpfen kann), nicht ableiten, dass sie unproduktiv ist. Weil, siehe Reinigungskräfte.

Neu im Buchhandel: Elfriede Hammerl, Alte Geschichten (K&S). Präsentation am 28.2. um 19 Uhr bei Thalia (1060 Wien, Mariahilfer Straße 99). Eintritt frei.

[email protected] www.elfriedehammerl.com