Elfriede Hammerl

Elfriede Hammerl Warten auf Papa

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Also: Das Kind hat ein Recht auf beide Eltern. Auch wenn die Eltern sich getrennt haben. Auch wenn die Eltern nie zusammengelebt haben. Kind ist Kind, und Eltern sind Eltern. Gut so. Ich bin sehr für ein Recht des Kindes auf zwei liebevolle Bezugspersonen. Wer wäre das nicht?

Ich bin deswegen sehr dafür, dass sich derjenige Elternteil, der mit dem Kind nicht (mehr) zusammenlebt, trotzdem um das Kind kümmert. Oder sagen wir es der Einfachheit halber so, wie es meistens ist, und reden wir vom Vater, wenn wir den Elternteil meinen, der dem Kind nicht den Haushalt führt: Der Vater soll dem Kind erhalten bleiben, auch wenn die Mutter und er kein Paar (mehr) sind.

Dafür bin ich, oh ja. Ich bin dafür, dass Kinder ihre Väter jederzeit erreichen können. Ich bin dafür, dass Kinder ihren Vätern, wenn sie sie erreicht haben, ihr Herz ausschütten können. Ich bin dafür, dass Kinder Väter haben, die auf Herzausschüttungen sofort mit Rat und Tat reagieren. Ich bin dafür, dass Kinder Väter haben, die sie zum Flötenunterricht bringen oder zu den Pfadfindern oder zum Zahnarzt. Ich bin dafür, dass Kinder Väter haben, die wissen, wo der blaue Teddy ist. Ich bin dafür, dass Kinder Väter haben, die mit ihnen basteln, wandern, Ball spielen, für sie kochen und Halswickel machen, wenn es notwendig ist.

Solche Kinder gibt es. Solche Väter gibt es. Glückliche Kinder, glückliche Väter. Und glückliche Mütter, weil es schön ist, das Kind vom Vater geliebt und gut behandelt zu wissen.

Was aber, wenn der Vater das angebliche Recht des Kindes auf seine Zuwendung ignoriert? Wenn er nie erreichbar ist? Wenn er sich keine Zeit nimmt für das Kind? Wenn er am Besuchswochenende nicht auftaucht? Oder wenn er das Kind am Besuchswochenende wie eine lästige Last behandelt, weil es beim Geturtel mit seiner neuen Freundin stört?
Solche Väter gibt es nämlich auch, bedauerlicherweise.

Die Justizministerin möchte jetzt ein neues Obsorge­gesetz durchbringen, das, wie sie sagt, dazu dienen soll, allen Kindern das Recht auf beide Eltern zu sichern.

Wow! Wie wird sie das anstellen? Wie will sie desinteressierte Väter dazu bringen, sich für ihre Kinder zu interessieren? Was hat sie vor, um lieblosen Vätern ihre Lieblosigkeit auszutreiben? Welche gesetzlichen Maßnahmen werden verhindern, dass der Vater das wartende Kind vergeblich warten lässt? Leider: keine. Liebe kann man nicht erzwingen. Fürsorglichkeit kann man nicht per Gesetz verordnen. Zuwendung unter Strafandrohung ist nicht das Wahre. Oder? Na ja, nicht dann, wenn die Liebe vom getrennt lebenden Elternteil erzwungen werden soll.

Kinder hingegen kann man doch, bitte schön, dazu bringen, dass sie dem getrennt lebenden Elternteil zur Verfügung stehen, wenn der das Bedürfnis hat, sie zu sehen. Kinder müssen doch nicht ausgerechnet dann zu einer Geburtstagsparty gehen, wenn der getrennt lebende Elternteil einmal Zeit für sie hätte! Und falls sie keinen Bock haben, den Vater auf die Holzfachmesse zu begleiten, dann hat bestimmt ihre Mutter sie aufgehetzt. Deshalb ist es nur logisch, dass das geplante Obsorge­gesetz die Mütter (respektive den Elternteil, der dem Kind den Haushalt führt) in die Pflicht nehmen will. Sie sollen bestraft werden, wenn sie den Kontakt des Kindes mit dem getrennt lebenden Vater nicht fördern oder gar unterbinden.

Hm. Unterbindet eine Mutter bereits den Kontakt zum Vater, wenn sie beispielsweise dafür plädiert, dass er sein Besuchsrecht mit den Terminen des Kindes – vom Zahnarztbesuch bis zur Geburtstagsparty – abstimmt? Macht sie sich strafbar, wenn es ihr nicht gelingt, das Kind zur Vaterliebe anzuhalten, auch wenn der Vater Jahre braucht, bis er väterliches Interesse entwickelt?

Die Justizministerin im O-Ton zu den künftigen Möglichkeiten des unehelichen Vaters, einen Antrag auf gemeinsame Obsorge zu stellen: „Natürlich, man kann jederzeit diesen Antrag stellen. Auch wenn der Vater erst einige Jahre später draufkommt, dass er für das Kind Verantwortung übernehmen will. Bei manchen Vätern dauert es einfach ­etwas länger.“*

Ach, so ist das: Die Väter sollen entscheiden können, ob, wann und wie sie ihre Vaterrechte wahrnehmen? Die Mütter sollen verpflichtet sein, dem Vater die jederzeitige Ausübung seiner Vaterrechte zu ermöglichen? Und die Kinder? Wieso ist vom Recht des Kindes die Rede, wenn das Kind gar kein Recht auf väterliche Liebe, Fürsorge und Zuwendung hat, sondern lediglich abwarten muss, ob der Vater willens ist, es zu lieben und sich ihm zuzuwenden?

Das Kind, sagt die Justizministerin, habe eben einen Anspruch auf seinen Vater, auch wenn der erst nach Jahren den Wunsch äußere, die Erziehung des Kindes mitzubestimmen. Das ist Etikettenschwindel. Ein Anspruch, der nicht erhoben werden kann, solange der andere keinen Anspruch auf den angeblichen Anspruch geltend macht, ist keiner. Nicht die Ansprüche des Kindes, sondern die Ansprüche des getrennt lebenden Elternteils werden durch diese Regelung erfüllt. Wie sich das Kind fühlt, wenn plötzlich ein ihm wenig vertrauter Vater auftaucht und erzieherische Mitbestimmung einfordert, steht offenbar nicht zur Debatte.

Noch einmal: Jeder einigermaßen vernünftige Mensch wünscht sich liebevolle Beziehungen zwischen Kindern und Vätern. Dass es ein Besuchsrecht für Eltern gibt, aber kein Recht der Kinder darauf, besucht zu werden, sollte jedoch zu denken geben.

* In „dieStandard“ vom 25.2.2011.

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