Elfriede Hammerl: Warum die ganze Familie …?

Wann eine Bluttat verständlich ist. Und wann sie das begreifliche Ausmaß übersteigt.

Drucken

Schriftgröße

Ein junger Mann wird von seiner Freundin verlassen. Zwei Monate später geht er im Morgengrauen zu ihrem Elternhaus, läutet an und erschießt nacheinander jede Person, die er zu Gesicht bekommt. Ihren Vater, ihren Bruder, ihre Mutter und am Ende, als er in die Einliegerwohnung seiner Exfreundin eingedrungen ist, sie selber und ihren neuen Freund. Nachdem er fünf Menschen getötet hat, stellt er sich der Polizei. So geschehen in Kitzbühel am 6. Oktober.

Der polizeiliche Ermittler sagt (möglicherweise auf diesbezügliche Fragen der Presse), warum der Verdächtige „seine Aggression gegen die gesamte Familie gerichtet“ habe, sei unklar.

Warum gleich die ganze Familie …? Diese Frage heißt im Klartext: Dass er die Exfreundin umbringt, wäre verständlich. Nur die Ermordung ihrer Angehörigen übersteigt das begreifliche Maß.

War sicher nicht bös gemeint. Also nicht in dem Sinn, dass man dem Mörder recht gibt, wenn er die Exfreundin tötet. Aber doch in dem Sinn, dass es nicht unüblich ist, eine Frau auszulöschen, die einem das Herz gebrochen hat. Unüblich ist nur die Übertreibung. Gleich die gesamte Familie!

Herz gebrochen. Gekränkter Stolz. Eifersuchtstragödie. Das sind die Begriffe, die von Polizei und Medien verwendet werden, wenn sich ein Mann zum Herrn über das Leben einer Frau aufschwingt. Und irgendwie klingt dabei durch, dass die Ermordete ihr Schicksal schon herausgefordert hat, als sie sich von dem Mann trennte.

Er hat es nicht verkraftet. Er ist mit der Zurückweisung nicht fertiggeworden. Er hat es nicht ertragen, dass sie jetzt einen anderen liebt. Zwar werden auch Frauen verlassen und leiden darunter, aber niemand rechnet damit, dass sie deswegen zur Waffe greifen. Bei Männern hingegen muss man einkalkulieren, dass sie sich nicht so einfach geschlagen geben. Ist natürlich verwerflich, wenn sie durchdrehen. Aber nicht überraschend.

Aus einer solchen Einstellung entsteht Gewalt gegen Frauen. Sie muss man bekämpfen, wenn man die Gewalt bekämpfen will. Ein anderes gesellschaftliches Verständnis muss her. Eines, demzufolge Trennungsschmerz keine akzeptable Erklärung für Mord ist. Eines, das Mord nicht als Ausdruck von Trennungsschmerz sieht, sondern als pathologische Machtausübung. Eines, demzufolge Machtausübung nicht selbstverständlich zum männlichen Rollenbild gehört. Und eines, das Schluss macht mit der Behauptung, dass sich ein ganzer Kerl „seine“ Frau nicht „wegnehmen“ lässt.

Die schreckliche Bluttat in Kitzbühel zeigt, wozu das neue Gewaltschutzgesetz taugt, das Türkis und Blau gegen alle Warnungen von Fachleuten durchgedrückt haben: zu nix.

Kommt man einem gesellschaftlichen Konsens, der Männern letztlich eine erhöhte Gewaltbereitschaft zubilligt (ja, im Falle kriegerischer Auseinandersetzungen sogar abverlangt) mit der Androhung von höheren Gefängnisstrafen für Gewalttäter bei? Wohl kaum, denn auf Gewalttaten stehen schon seit ziemlich langer Zeit ziemlich hohe Strafen. Allerdings schöpft die Rechtsprechung den Strafrahmen meistens nicht aus. Vor der Gesetzgebung mögen Männer und Frauen gleich sein, für die Judikatur sind sie es insofern nicht, als dem Gewalttäter aufgrund des gängigen Männlichkeitsbildes immer wieder einmal mildernde Umstände zugestanden werden.

Diesem Männlichkeitsbild gilt es entgegenzuwirken. Es existiert in den Köpfen der Gewalttäter, in den Köpfen der Rechtsprechenden, in den Köpfen von Männern und Frauen. Mit Strafandrohungen kommt man dabei nicht weiter, sie krempeln das gesellschaftliche Bewusstsein nicht um. Natürlich muss bestraft werden. Natürlich muss die Strafhöhe der Schwere des Delikts entsprechen. Aber das ist kein Ersatz für Bewusstseinsarbeit.

Einer, der glaubt, seine Exfreundin töten zu müssen, weil sie sich von ihm getrennt hat, lässt sich von Strafandrohungen nicht abschrecken. Er tötet, weil er seine Freundin als seinen Besitz ansieht. Er tötet, weil er als ganzer Mann dastehen will, der sich nichts gefallen lässt. Er tötet, weil er – wie auch immer – gelernt hat, dass ein Mann auf Kränkung mit Gewalt reagiert.

Dem „wie auch immer“ müssen wir nachgehen, wenn wir Gewalttaten verhindern wollen. Wie und warum lernt einer, dass Gewalt notwendig ist? Und wie kann dieser fragwürdige Lernprozess unterbunden werden?

Die schreckliche Bluttat in Kitzbühel zeigt, wozu das neue Gewaltschutzgesetz taugt, das Türkis und Blau gegen alle Warnungen von Fachleuten durchgedrückt haben: zu nix. Denn es setzt nicht auf Prävention, sondern auf bloße Strafandrohung. Den Gewaltschutzeinrichtungen, die sich mit präventiver Bewusstseinsarbeit befassen, wurden von der Regierung Kurz die Mittel beschnitten. Stattdessen gibt es verschärfte Sanktionen im Ernstfall. Das fällt im Grunde unter Verantwortungslosigkeit. Denn Straferhöhung statt Prävention heißt: Man geht das Risiko ein, dass etwas passiert. Dafür darf man härter zuschlagen, sobald etwas passiert ist. Statt also potenzielle Gewalttäter vor der Tat zu stoppen, lässt man sie ins Verbrechen laufen, damit man sie dann publikumswirksam abstrafen kann. So was kommt vielleicht gut im Actionfilm, im realen Leben und als politische Strategie ist es unmoralisch.

[email protected] www.elfriedehammerl.com