Georg Hoffmann-Ostenhof

Georg Hoffmann-Ostenhof Lieber Nikolo!

Lieber Nikolo!

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Nun könnte es dem Kreuz an den Kragen gehen. Vielleicht sogar dem Nikolo? Alle Jahre wieder kommt …die Debatte über das christliche Symbol in den staatlichen Schulen. Auch dem Heiligen mit Rauschebart und Krummstab wollte mancher bereits Lokalverbot in öffentlichen Einrichtungen geben. Auch dieses Jahr ist es – just in der Adventzeit – so weit. Wieder geht es um die Trennung von Kirche und Staat.

In ihrer Dezembersitzung befassen sich die österreichischen Verfassungsrichter mit einer Klage eines Niederösterreichers: Vor einem Jahr hat der, ein bekennender Atheist, eine Klage eingebracht. In seinem „Individualantrag gegen Kreuze in nö. Kindergärten“ erzählt er von seiner Tochter, die in den wenigen Wochen, in denen sie den öffentlichen Kindergarten besucht, bereits „an zumindest vier ausschließlich religiös geprägten Feiern samt Kirchenbesuch bzw. an den Vorbereitungen auf diese teilnehmen musste“. An einem Erntedankfest, an einem Martinsfest und „gleich an zwei Festen zur Ehrung des Nikolaus“. Alles unter dem Kreuz. Und immer war der Pfarrer dabei, der segnete, betete und die Feiern mitgestaltete. In der näheren Umgebung gebe es zudem keinen anderen – nicht religiösen – Kindergarten, versichert der Vater.

Der will nun, dass sein kleines Mädchen ungestört „bis zur Religionsmündigkeit ohne religiöses Bekenntnis“ aufwachsen kann. Das sei in Niederösterreich nicht gewährleistet. Seiner Meinung nach verstoßen die Kindergartengesetze dieses Bundeslandes flagrant gegen die in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit: Das Landesgesetz bestimmt, dass der Kindergarten „einen grundlegenden Beitrag zu einer religiösen Bildung zu leisten“ habe und überall dort, wo die Hälfte der Kinder christlich ist, ein Kreuz an der Wand hängen muss.

So sehr der Gottlose aus Niederösterreich, der diese Bestimmungen für verfassungswidrig hält, in unserem so ­katholischen Land als Querulant erscheinen mag – er hat bedeutende Bündnispartner. Und zwar in Straßburg. Der Menschenrechtsgerichtshof entschied im November des Vorjahrs – anhand eines Falls aus Italien –, dass Kreuze oder Kruzifixe in Unterrichtsräumen die Religionsfreiheit verletzen: Man könne nicht nachvollziehen, wie das Anbringen eines christlichen Symbols in den Klassenzimmern jenem Bildungspluralismus dienen könne, der für die Erhaltung einer „demokratischen Gesellschaft“ notwendig sei. Alle Versuche, zu leugnen, dass das Kreuz auf das Christentum hinweise, seien als nicht zutreffend abzulehnen. Die Schule solle kein Schauplatz für Missionierung sein, heißt es im Urteilsspruch – der offenbar den niederösterreichischen Atheisten zur Klage inspirierte.

Ende vergangenen Jahres ging die Welle der Empörung hoch. Der Vatikan und die Bischöfe waren entrüstet, die Regierung von Silvio Berlusconi wütete gegen den Straßburger Spruch. Und auch Josef Pröll fand damals starke Worte: Das Kreuz-Urteil sei „pervers“, befand der österreichische Vizekanzler. Italien legte Rechtsmittel ein. Jetzt muss die mit 17 Richtern besetzte Große Kammer des Menschenrechtsgerichtshofs entscheiden. Ein neuerliches Urteil wird demnächst erwartet.

Um es klar zu sagen: Es gibt kein rationales Argument dafür, dass in modernen säkularen Staaten die katholische Kirche in öffentlichen Einrichtungen ein symbolisches Monopol haben soll. Wenn Straßburg das bisherige Kreuz-Urteil bestätigt, Österreich dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof folgt und das Kreuz in öffentlichen Schulen und Kindergärten (aber auch in Gerichtssälen) abhängt, wäre das zweifellos ein zivilisatorischer Fortschritt.

Für den heiligen Nikolaus aber soll hier, gerade in diesen Dezembertagen, an denen er auf Erden wandelt und die Kinder besuchen kommt, eine Lanze gebrochen werden. Aus mehreren Gründen:

• Während das Kreuz eine Geschichte einer grausamen Hinrichtung erzählt, die nur wenig kindergerecht ist – um es freundlich auszudrücken –, ist der Nikolo eine liebenswerte Autoritätsfigur, die den Kindern Geschenke bringt. Deshalb freuen sie sich, ob und was auch immer sie glauben, auf sein Kommen.

• Er ist – trotz Bischofsmütze mit Kreuz – längst säkularisiert. Seine Herkunft aus dem Universum katholischer Heiligengeschichten ist für seine Wirkung unwichtig. Zudem begleitet ihn oft der durch und durch unchristliche Krampus.

E Nikolaus war ein reicher und großzügiger Wohltäter. So will es die Legendenbildung. Er rettete Arme vor der Hungersnot, Matrosen in Seenot, Mädchen vor dem Schicksal, als Prostituierte arbeiten zu müssen, drei Jungen davor, von einem Fleischhauer zu Wurst verarbeitet zu werden. So gilt er als Heiliger, den man in allen Schwierigkeiten anrufen kann. Dass er auch als Schutzpatron der Banker amtiert, ist weniger bekannt. Das geht auf eine schöne Geschichte zurück: Ein Christ hatte einem Juden, der ihm Geld geliehen hatte, beim heiligen Nikolaus versprochen, dieses pünktlich zurückzugeben. Der Christ versucht mit allen möglichen fiesen Tricks – die man in der christlichen Tradition eher den Juden zutraut –, seine Schulden nicht zu bezahlen. Nikolaus schlägt sich auf die Seite des Juden. Der Christ wird aber bestraft. Das klingt fast wie eine vorweggenommene Ring-Parabel.

E Nikolaus residierte vor 1700 Jahren als Bischof in Myra, dem heutigen Demre, einer Stadt in Kleinasien. Er war also in gewisser Weise Türke.
Diesem überaus netten Heiligen möge der Zugang zu öffentlichen Schulen und Kindergärten nicht verwehrt werden. Er könnte sogar als positive Multikulti-Integrationsfigur fungieren. Das Kreuz aber sollte, bitte sehr, schleunigst von den Schulwänden und aus den Kindergärten verschwinden.

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Georg Hoffmann-Ostenhof