Peter Michael Lingens

Peter Michael LingensBanken-CD: Wer stiehlt da?

Banken-CD: Wer stiehlt da?

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Bundeskanzler Werner Faymann gibt sich zum möglichen Ankauf von Steuerdaten aus der Schweiz „zurückhaltend“, Finanzminister Josef Pröll steht ihm „extrem kritisch“ gegenüber.
Das ist verständlich: Österreich ist ein ähnliches Eldorado für ausländische Steuersünder wie die Schweiz.
Hingegen gibt es einen erheblichen Unterschied für die Bürger der beiden Länder: In der Schweiz sind die Einkommensteuern ganz ungleich niedriger, sodass Schweizer ihr eigenes Geld weit lieber korrekt versteuern.
Über diesen Zusammenhang sollten Pröll und Faymann nachdenken.
Der Präsident der Wirtschaftstreuhänder, Karl Bruck, meint, dass Österreicher, die auf einer Schweizer Banken-CD aufscheinen, vielfach „ganz legal verdientes Vermögen“ dort angelegt und bloß vergessen hätten, die entsprechenden Kapitalerträge auch an ihrem österreichischen Wohnsitz zu versteuern.
Ich bin nicht ganz so optimistisch, denn ich sehe (abseits der Nachkriegsjahre) keinen vernünftigen Grund, legal verdientes Vermögen in der Schweiz anzu­legen: Schweizer Banken zahlen extrem niedrige Zinsen, die Kapitalertragsteuer war lange höher als in Österreich und wird demnächst wieder höher sein, Wertpapiere kann man zu Hause so gut wie in der Schweiz erwerben.
Es scheint mir daher nur zwei vernünftige Gründe zu ­geben, Geld in der Schweiz, in Luxemburg oder auf Guernsey anzulegen: dass man keine der für dieses Geld vorgesehenen Steuern zahlen will oder dass es sich um illegales Geld handelt – Geld aus Korruption, Kick-backs, illegalen Provisionen oder natürlich Drogenhandel.
Die Schweiz hat bekanntlich selbst bei der Öffnung der Konten der korruptesten Potentaten des Planeten nur ganz „zurückhaltend“ mitgespielt. Und bis zuletzt hat sie, wie ­Österreich, den wohl begründeten Verdacht des „Steuer­betrugs“ (also etwa einer mit der Steuerhinterziehung ­verbundenen Urkundenfälschung) gefordert, wenn sie einer anderen Steuerbehörde Auskunft geben sollte.
Auch für Ausländer, die ihr Geld in Österreich anlegen, scheinen mir solche Motive die am nächsten liegenden. Für Deutsche zweifellos die Vermeidung einer Vermögensteuer.

Nachdem die G20 im Vorjahr beschlossen haben, die Steueroasen auszutrocknen, sahen sich die „grauen“ Länder – Österreich, Belgien, Luxemburg und die Schweiz – gezwungen, bilaterale Verträge zu schließen, mit denen sie sich zu verstärkter Amtshilfe verpflichten: Die Anfragen ausländischer Steuerbehörden können nicht mehr pauschal mit dem Verweis auf das „Bankgeheimnis“ zurückgewiesen werden, sondern begründetem Verdacht ist stattzugeben. Ab 2011 gilt dann überhaupt ein OECD-Abkommen, wonach kein konkreter Verdacht der Steuerhinterziehung, sondern nur noch die Vermutung der „Erheblichkeit“ für die Steuer­bemessung vorliegen muss.
Trotzdem geht es auch dann noch um den jeweils ins Zwielicht geratenen Einzelfall – eine generelle Zusammenarbeit der Finanzbehörden ist nicht gegeben.
Bis auf Weiteres bleiben gestohlene Bank-CDs daher das wichtigste Instrument, um Steuerhinterziehung in großem Stil auf die Spur zu kommen. Moralische Empörung über dieses Vorgehen, wie die Rechtsanwaltskammer sie äußert, scheint mir nicht angebracht: Steuerhinterziehung ist ein Delikt, das die Allgemeinheit ganz ungleich mehr schädigt als die Taschendiebstähle, Banküberfälle oder Einbruch­serien sämtlicher europaweit agierender Ganoven.
Im Urland des Kapitalismus, den USA, war Steuerhinterziehung daher zu allen Zeiten eines der schwersten Delikte, mit dessen Bestrafung man bekanntlich selbst Al Capone aus dem Verkehr ziehen konnte.
Natürlich ist die Zusammenarbeit des Staates mit dem Dieb einer Banken-CD ein Problem, denn er kopiert sie ja selten aus moralischer Empörung. Sich, wie Angela Merkel, um dieses Problem herumzuschwindeln, weil der Ankauf solcher CDs im Ausland kein „Delikt“ darstellt, ist eine ­typisch österreichische, das heißt keine saubere Lösung. Der grüne Finanzsprecher Werner Kogler fordert zu Recht, ein solcher Ankauf sollte „verrechtlicht“ werden, indem man sich an die „Kronzeugenregelung“ vieler Rechtsordnungen anlehnt: Der Staat muss die Möglichkeit haben, von den ­Angaben eines kleinen Ganoven zu profitieren, wenn es um die Bekämpfung der wirklich großen Verbrechen geht.

Jede Zusammenarbeit mit Ganoven kann man vermeiden, wenn man sich den Vorschlag der Schweizer Initiative „Steuerwende“ zu eigen macht: dass nämlich die Steuer­behörden aller Länder der EU kraft Gesetzes zusammen­arbeiten und ihre Informationen automatisch austauschen.
Wer nichts Kriminelles tut, hat das in keiner Weise zu fürchten. Im Bereich der Finanzen ist der „gläserne Mensch“ durch die Abgleichung von Steuerdaten vielmehr uneingeschränkt wünschenswert. Es ist das etwas völlig anderes als die Abgleichung oder Verschränkung medizinischer Daten, durch die es zu Verstößen gegen die Menschenwürde des ­Betroffenen kommen kann. Finanzdaten sind kein Bestandteil der Menschenwürde – oder sollten es jedenfalls nicht sein.
Nur ein solcher automatischer Informationsaustausch wird Steuerbetrug und Steuerhinterziehung ernsthaft vermeiden und damit einen wesentlichen Beitrag zum wirtschaftlichen Wohl aller schaffen.
Wenn alle, die Steuern zahlen sollen, das auch tun, haben die Finanzminister eine wesentlich bessere Basis, um zu ­errechnen, wie hoch diese Steuern sein sollen.

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