Peter Michael Lingens

Peter Michael Lingens Das korrumpierende Weisungsrecht

Das korrumpierende Weisungsrecht

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Claudia Bandion-Ortner will das Weisungsrecht des Justizministers beibehalten. Korruption an Schnittstellen von Wirtschaft und Politik – also die in Österreich wichtigste Form der Korruption – wird daher weiterhin (und trotz der von ihr geplanten Kronzeugenregelung) nur mit angezogener Handbremse verfolgt werden.

Ich glaube, es gibt in Österreich – mit Ausnahme der betroffenen Staatsanwälte – keinen Menschen, der diese Problematik so intensiv erlebt hat wie ich: Als Chefredakteur des profil habe ich Woche für Woche Berichte zum Druck befördert, die nach dem Staatsanwalt geschrien haben – und bin damit Woche für Woche auf taube Ohren gestoßen.
Nur einige wenige von Dutzenden Beispielen:
• Der gemeindeeigene „Bauring“ setzte in Saudi-Arabien Millionen in den Sand, von denen allerdings etliche auf ein Wiener Bankkonto zurückflossen. Die Staatsanwaltschaft sah keinen Grund, es zu öffnen.
• Wiens Bürgermeister Felix Slavik ließ sich von zwei Ganoven „Dokumente“ andrehen, wonach profil von der ÖVP Geld erhalten hätte, um ihn schlechtzumachen. profil überführte die beiden der Fälschung. Die Staatsanwaltschaft sah keinen Grund, sie anzuklagen. (Erst im Wege eines Subsidiarverfahrens wurden sie doch verurteilt.)
• Als profil mit dem AKH-Skandal den bis heute größten Korruptionsskandal aufdeckte – Unternehmen, die beim Wiener Allgemeinen Krankenhaus Aufträge erhalten wollten, zahlten auf ein Liechtensteiner Konto ein –, wollte die Staatsanwaltschaft dieses Konto nicht öffnen. Erst eine Untersuchungsrichterin konnte sie dazu zwingen.
Irgendwann revoltierte eine Staatsanwältin und behauptete, sie hätte von Oberstaatsanwalt Otto F. Müller gesetzwidrige Weisungen erhalten. Gegen sie wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet, und Otto F. Müller wollte die profil-Telefone abhören lassen.

Höhepunkt der Orgien nicht eingeleiteter Strafverfahren war zweifellos die nicht und nicht erhobene Anklage wegen sechsfachen Mordes gegen den Gründer des roten „Club 45“, Udo Proksch, obwohl „Wochenpresse“ und profil in jeder zweiten Ausgabe massivste Indizien präsentierten. Selbst als der Journalist Hans Pretterebner diese Indizien in einem Buch derart konzentrierte, dass der Pulverschmauch zwischen den Seiten hervorquoll, erhob die Staatsanwaltschaft zuerst gegen ihn wegen Verleumdung, ehe sie doch Mordanklage erheben musste.

Christian Broda, der das Weisungsrecht in dieser Ära handhabte, verteidigte es nicht anders als jetzt Frau ­Bandion-Ortner: Schließlich trage er für alle Aktivitäten seiner Behörde die „politische Verantwortung“ gegenüber dem Parlament.

Das klingt eindrucksvoll, ist aber ohne die geringste reale Bedeutung. Ich kenne in 50 Jahren keinen einzigen Minister oder anderen Politiker, der aufgrund seiner „politischen Verantwortung“ zur Rechenschaft gezogen worden wäre. Die Partei, der er angehört, lässt das grundsätzlich nicht zu, weil es ihre Mitverantwortung festschriebe.

Ähnlich wohlklingend und realitätsfern ist das Argument, dass es ohnehin kaum Weisungen gäbe. Tatsächlich gibt sie der Justizminister nur ganz selten – und sicher nie in heiklen Fällen. Denn den gleichen Zweck erfüllen viel eleganter kollegiale Gespräche und das Wissen der Staatsanwaltschaft, dass der Minister immer eine Weisung geben könnte.

Vor allem aber bestellt der Minister den Oberstaats­anwalt. Christian Broda hatte in dieser Funktion seinen Parteifreund Otto F. Müller an der Hand – das reichte für die eingangs beschriebenen Fälle völlig.

Die entscheidende Frage lautet: Ist der Justizminister geeignet, oberster Herr der Strafverfolgung zu sein?

Ich behaupte aufgrund von 50 Jahren der beschriebenen eingehenden Erfahrung: Niemand ist es weniger. Denn jede seiner strafrechtsrelevanten Entscheidungen wirkt – keineswegs über die „Ministerverantwortung“, wohl aber über die Parteien-Realität – dramatisch auf ihn zurück: Wenn er einen Skandal anklagen lässt, der seine Partei massiv belastet, kann sie das den Wahlerfolg und damit ihn selbst sein Amt kosten. Umgekehrt liebt ihn die Partei für jedes peinliche Verfahren, das er ihr erspart.

Ich will nicht behaupten, dass der Justizminister tatsächlich aus diesen Motiven handelt – aber er muss ein Heiliger sein, ihnen nicht zumindest unterbewusst Rechnung zu tragen. Institutionen sollen zu ihrer Funktion keiner Heiligen bedürfen.

Das Problem ist keineswegs rein österreichisch: Auch die deutsche Justiz litt, etwa beim „System Kohl“, an Ladehemmungen. Und in Frankreich, wo gar der Staatspräsident über Anklagen entscheidet, folgt ein Justizskandal dem anderen.

Ich habe seinerzeit folgende Lösungsmöglichkeit skizziert: Das Weisungsrecht liegt bei den vier Oberstaatsanwälten. Diese werden jedoch nicht vom Justizminister bestellt, sondern alle vier Jahre von allen Richtern und Staatsanwälten ihres Sprengels gewählt. Denn wer sollte ein größeres Interesse am Funktionieren der Strafjustiz haben als sie.

Der Justizminister sollte nur insofern Einfluss haben, als er einen Oberstaatsanwalt – mit ausführlicher Begründung vor dem Parlament – abberufen kann. Die Wahl von dessen Nachfolger müsste er aber einmal mehr der Vollversammlung der Richter und Staatsanwälte überlassen.
Ich weiß: Das ist ungemein illusionär, weil beinahe demokratisch – aber es funktionierte mit Gewissheit besser als der Status quo.

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