Peter Michael Lingens

Peter Michael Lingens Der Horror „Volksabstimmung“

Der Horror „Volksabstimmung“

Drucken

Schriftgröße

Zurecht erklären alle Rechtsparteien Europas, von der FPÖ bis zum Vlaams Blok, dass Volksabstimmungen zu Minaretten in ihren Ländern nicht anders als in der Schweiz ausgingen. Denn die Schweizer Begründung stimmt überall: Die etablierte Politik hat die Probleme im Zusammenleben verschiedener Kulturen notorisch unterschätzt. Die rechtskonservativen Initiatoren der Abstimmung wussten die allgegenwärtigen Ressentiments gegen den Islam so obszön und erfolgreich wie die FPÖ zu schüren. Und „Volksabstimmungen“ sind generell ein Horror.

„Immer, wenn irgendwo in der Welt das Volk abstimmt, kommen Ergebnisse raus, die denen da oben nicht in den Kram passen“, erkennt „Standard“-Leser Mario Rutar. Er schließt daraus mit FPÖ und „Kronen Zeitung“, dass sich „unsere so genannten politischen Eliten herablassen sollten, das zu tun, was Volkes Wille ist“. („Krone“-Poet Wolf Martin: „Doch nach dem Volk geht’s in der Schweiz, das ist ihr Vorzug und ihr Reiz.“)
Ich schließe daraus, dass die „Volksabstimmung“ das am wenigsten geeignete Instrument demokratischer Entscheidungsfindung ist: von der Ablehnung der EU-Verfassung durch ­Dänen und Franzosen über die primäre Ablehnung des Lissabon-Vertrags durch die Iren bis zum Schweizer Minarett-Verbot.

In allen angeführten Fällen hätten vom Volk gewählte Abgeordnete beziehungsweise politische Parteien vernünftigere, dem Volk nützlichere Entscheidungen getroffen. Alt und „volksfern“ (Hans Dichand), wie ich bin, riskiere ich den Satz: „Unsere so genannten politischen Eliten“ – im konkreten Fall die oft geschmähten Volksvertreter – wissen durchwegs besser, was dem Volk nutzt, als das Volk selbst. Es ist der entscheidende Vorteil der repräsentativen Demokratie, dass der Wille des Volkes durch diese Leitschicht gefiltert statt direkt in die Tat umgesetzt wird.

Das „Volk“ ist in der Lage, eine katastrophale Regierung abzuwählen (auch wenn es bei George W. Bush acht Jahre gedauert hat), aber es eignet sich ungleich weniger als seine Vertreter, darüber hinausgehende Entscheidungen zu treffen. Nicht zuletzt wegen eines technischen Problems der üblichen Volksabstimmung: Da keine Wahlpflicht herrscht, gehen vorzugsweise die Personen zu den Urnen, die sich von Emotionen treiben lassen.

Gerade in der Schweiz gibt es – anders als in Österreich und Deutschland – vielleicht (jedenfalls gemäß den letzten Umfragen) in der Gesamtbevölkerung eine Mehrheit gegen das Bauverbot. Aber die Mühe, ein Wahllokal aufzusuchen, haben natürlich weit eher die Gegner der Minarette auf sich genommen. So wie die Gegner des Lissabon-Vertrags weit eher zur ersten irischen Volksabstimmung gepilgert sind.

Wir könnten ein verwandtes Problem bekommen, wenn Heinz Fischer wirklich ohne Gegenkandidaten bleibt. Die „Krone“ fordert bereits per Leserbrief: „Nicht BP-Wahl, sondern Volksabstimmung“. Die Mehrheit bliebe nämlich vermutlich zu Hause, weil sie Fischers Sieg sicher glaubte, sodass er mit erstaunlich wenigen Neinstimmen abgewählt werden könnte. Alle Volksabstimmungen verzerren zugunsten engagierter Minderheiten. Sie geben die Meinung der Mehrheit vermutlich schlechter als Meinungsumfragen wieder (die freilich auch verzerren, weil die Gegner von Minaretten sich bedeckt halten).

Die Vorstellung, dass „Volksabstimmungen“ einen wesentlichen Anteil am Wohlstand der Schweiz haben, ist ein Mythos: Ihr Reichtum beruht darauf, dass sie beide Weltkriege vermeiden konnte. Dass sie aus Angst vor „Volkes Wille“ der EU nicht beitritt, ist für die Schweiz nur deshalb nicht zum gravierenden Problem geworden, weil die EU bereit war, mit ihr Verträge abzuschließen, die fast alle Vorteile eines Beitritts gewähren. Boshaft denke ich gelegentlich, die EU hätte das vermeiden und abwarten sollen, bis die Schweiz um Aufnahme bettelt. So wie es ja auch ganz apart gewesen wäre, den Iren zuzusehen, wie sie die Finanzkrise ohne die Hilfe der EU gemeistert hätten.

Ja, ich kann nicht ganz umhin, der Schweiz sogar zu gönnen, dass die moslemischen Länder ihre Wirtschaftsbeziehungen tatsächlich überdenken – das „Volk“ sollte Konsequenzen seiner Entscheidung zu spüren bekommen.

Dies alles schreibe ich, obwohl ich dem Islam denkbar kritisch gegenüberstehe und nichts sehnlicher erhoffe, als dass er irgendwann so zahnlos wie das Christentum sein wird. Aber das Verbot des Baus von Minaretten ist ein geeigneter Weg, gemäßigte Moslems zu fanatisieren und fanatische Moslems zu Terroristen zu machen. Es ist kontraproduktiv.

Unsere wirkliche Waffe gegen einen fundamentalistischen Islam ist nicht die „Bewahrung christlicher Werte“, wie sie die evangelikalen Initiatoren der Schweizer Abstimmung auf ihre Fahnen geschrieben haben, sondern unser engagiertes Bekenntnis zur Aufklärung beziehungsweise zur Charta der Menschenrechte. Die fordert, keinen Menschen ­wegen seines religiösen Bekenntnisses zu diskriminieren – und selbstverständlich ist es eine Diskriminierung, wenn Christen Kirchtürme, Moslems aber keine Minarette bauen dürfen.

Deshalb wird die entsprechende Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof mit Sicherheit Erfolg haben, und die Schweizer werden dann überlegen müssen, ob sie den „Willen ihres Volkes“ über jene Menschenrechte stellen, die das „Abendland“ nach Jahrhunderten Tyrannei und blutiger Kriege als unveräußerlich festgeschrieben hat.

[email protected]