Peter Michael Lingens

Peter Michael Lingens Kommt die große Steuerreform?

Kommt die große Steuerreform?

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Werner Faymann will möglichst rasch eine „große Steuerreform im Volumen von drei Milliarden Euro“. Finanzminister Josef Pröll kann sich das „in der laufenden Legislaturperiode nicht vorstellen“, und ÖAAB-Chef ­Michael Spindelegger hat am klarsten begründet, warum: „Jetzt müssen wir sparen.“ Schon wieder mit der „Geldausschüttung, womöglich noch vor den nächsten Wahlen“, zu beginnen sei „unrealistisch“ und könne erst diskutiert werden, „wenn die Krise endgültig bewältigt ist“.

Es gibt zwar die Gegenthese, dass eine Verminderung der hohen österreichischen Steuerlast zu dieser endgültigen ­Bewältigung beitrüge, weil sie die Kaufkraft stärkte, aber ich teile Spindeleggers und Prölls Zurückhaltung: Noch ist ­unsere Staatsverschuldung so hoch, dass uns vorrangig daran liegen muss, den zugehörigen Zinsendienst zu reduzieren.

Aber ich bin trotzdem für eine „große Steuerreform“: Gerade weil sie aufkommensneutral sein müsste, böte sie die ideale Gelegenheit, die versprochene Reform der Steuerstruktur in Angriff zu nehmen.

Josef Pröll könnte in die Geschichte eingehen, indem er die unterschiedlichsten Steuerbegünstigungen von Körperschaften wie natürlichen Personen im Sinne Paul Kirchhofs gegen insgesamt niedrigere Steuersätze tauschte, sich einer Flat Tax näherte oder gar die diversen Bundes-, Landes- und Gemeindebeihilfen für sozial Schwache durch eine Negativsteuer ersetzte, die deren Gehälter auffettet.

Oder er könnte zumindest eine wirkliche „Ökologisierung“ des Steuersystems durchsetzen, indem er nicht nur Treibstoff, sondern jede Form von Energie mit der gleichen Steuer pro Kilowatt belastet – denn nur dann wird der Energieverbrauch dort am energischsten vermindert, wo es
am billigsten kommt. (Siehe im Wirtschaftslehrbuch unter „Allokation“.)

Stattdessen wird er vermutlich alle Kraft darauf konzen­trieren, die von der SPÖ geforderten vermögensbezogenen Steuern zu verhindern, obwohl es sie in jedem ent­wickelten Land der Erde gibt und sie nirgends so niedrig wie in Österreich sind.

Was in der EU fast überall abgeschafft ist – und damit ­argumentieren die schwarzen Kohorten polemischerweise –, ist eine Vermögensteuer, die über die Grund-, Erbschaftsund Schenkungssteuer hinaus auf jeglichen Vermögens­besitz abstellt, auch wenn dessen Ertrag bereits von der Einkommensteuer erfasst ist.

Sie gibt es EU-weit nur mehr in Frankreich und der nicht gerade sozialistischen Schweiz. Es ist vielleicht ganz nützlich, die diesbezügliche offizielle Argumentation der „Vereinigung der Schweizer Steuerbehörden“ zu kennen und sie mit der wütenden Ablehnung zu vergleichen, die Pröll und Co der bloßen Anhebung der Grundsteuern entgegenbringen: „Die Vermögensteuer … dient als Gradmesser für die finanzielle Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen. (Sie) hat … ihren Platz … als Ergänzungssteuer neben einer allgemeinen, den Vermögensertrag miterfassenden Steuer. (Denn) Vermögensbesitz verleiht als solcher eine von ­seinem Ertrag unabhängige Leistungsfähigkeit. Man denke z. B. an die Fälle, in denen die Existenz von finanziellen Reserven ihrem Eigentümer auf dem Arbeitsmarkt … eine vorteilhafte Verhandlungsposition und ein günstiges Verhandlungs­resultat beschert oder die Voraussetzung für die Erlangung eines Kredits unter ökonomisch tragbaren Bedingungen ist.“

So begründen die Schweizer, dass sie sogar die Besteuerung jeglichen, auch eines dauerhaft ertraglosen Vermögens aufrechterhalten und dass diese Besteuerung immerhin 8,6 Prozent zum Steueraufkommen der Kantone und Gemeinden beiträgt.

Ich glaube persönlich, dass selbst diese extreme Argumentation für eine extreme Vermögensteuer alten Stils wirtschaftlich richtig (und nebenher anständig) ist, aber darüber, dass Vermögensertrag und Grundbesitz vernünftig besteuert gehören, gibt es eigentlich nirgends in der Welt – außerhalb Österreichs – den geringsten Zweifel.

Weil sich unlängst ein Mitarbeiter des Finanzministeriums bei meinem Herausgeber beschwert hat, dass ich polemisch für eine steuerliche Maßnahme eintrete, die in seinen Augen „das Blödeste überhaupt“ ist, will ich ihren Sinn für ihn speziell erläutern: Wenn jemand eine Million Euro in ein Unternehmen steckt und auf diese Weise ­Arbeitsplätze (Lohnsteuern) schafft und Unternehmens­gewinne versteuert, ist das für die Wirtschaft wie für den Staat von großem Wert.

Wenn er die gleiche Million in ein Grundstück steckt und zuwartet, bis es nach zehn Jahren das Dreifache wert ist, hat er für die Wirtschaft vergleichsweise wenig geleistet und sich jegliche Steuer erspart. Deshalb wird ihm das in jedem entwickelten Land – von Finnland bis England, von Australien bis in die USA – durch angemessene Grundsteuern ­erschwert, während Österreich ihn durch absurde „Einheitswerte“ dazu animiert.

Pröll hat eingewendet, dass die Grundsteuer, wenn sie so gehandhabt wird, zur „Massensteuer“ würde, vor der er die Österreicher dringend bewahren möchte – aber wie haltbar ist dieses Argument, wenn zehn Prozent der Österreicher 61 Prozent aller ­Immobilien, davon zwei Drittel Zweitwohnungen, besitzen und eine Freigrenze außer Diskussion steht?

Und wie haltbar ist es vor allem, wenn er im Rahmen ­einer aufkommensneutralen Steuerreform eine andere Steuer,­ die die Masse der weniger wohlhabenden Bürger trifft, senkt?

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