Peter Michael Lingens

Peter Michael Lingens Kommunistisches von der ÖVP

Kommunistisches von der ÖVP

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Heinz Fischer hat im „Erben“ keine „Leistung“ erkennen können. Kein Wunder, dass ihm unsere „Leistungs“-Partei über den Mund gefahren ist. „Der Verfassungsgerichtshof hat die Erbschaftssteuer abgeschafft. Dabei bleibt’s“ (Maria Fekter). Die ÖVP bleibt in der Debatte um vermögensbezogene Steuern auf ihrer Linie: grundsätzlich unseriös. Der VfGH hat die Erbschaftssteuer nicht abgeschafft, sondern geurteilt, dass ihre bis 2008 geübte Anwendung dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht: Jemand, der ein Haus oder Grundstück im Wert von einer Million Euro geerbt hatte, zahlte ein Zehntel der Erbschaftssteuer, die jemand für die gleiche Million auf einem Sparbuch zahlen musste. Weil die „Einheitswerte“ von Realitäten bei einem Zehntel ihres Verkehrswerts liegen. Diesen Zustand, nicht eine Erbschaftssteuer an sich, hat der VfGH zu Recht kritisiert.

Und genau dieser Zustand ist natürlich das zentrale Problem aller vermögensbezogenen Steuern in Österreich. Sie werden im Rest der zivilisierten Welt durchwegs vor allem im Zusammenhang mit Häusern und Grundstücken eingehoben: Wenn man sie kauft als Grunderwerbsteuer, während man sie besitzt als Grundsteuer und meist (mit wenigen Ausnahmen) als Erbschaftssteuer beim Erben. Da Grundstücke in Österreich von Amts wegen mit ihrem „Einheitswert“ veranschlagt werden, erbringen diese Steuern in Österreich einen Bruchteil dessen, was sie in der Schweiz, in England oder in Spanien erbringen. (Um es an möglichst unterschiedlichen Ländern zu illustrieren.)

Es ist amüsant, diesen Zustand ideologisch zu diskutieren. Die ÖVP, als angebliche „Wirtschaftspartei“ angeblich dem „Markt“ verpflichtet, müsste ihn eigentlich wütend kritisieren. Denn er verfälscht die wirtschaftliche Realität total, indem er den Markt völlig negiert und ihm eine politisch beschlossene, staatliche Festlegung vorzieht. Dergleichen passiert normalerweise nur in kommunistischen Staaten. Dort erklärt die kommunistische Partei, dass bestimmte Güter wie Wohnen oder Heizen nicht ihren Verkehrswert (oder einen vielleicht aus ihren Produktionskosten errechneten Wert) haben dürfen, sondern dass die KP diesen Wert zum Wohl der Arbeiterklasse weit niedriger festlegen muss – mit den bekannten Folgen. In Österreich wurden ähnliche Überlegungen denn auch von der SPÖ angestellt, solang sie sich noch als marxistische Partei sah: So begrenzte sie etwa die Wiener Mieten in der Zwischenkriegszeit (als damals akzeptables Mittel gegen überhöhte Mieten) mit einem Schilling pro Quadratmeter.

Nur dass das Durchschnittseinkommen damals bei 300 Schilling im Monat lag. Die SPÖ aber blieb dabei, als es auf 3000 Schilling anstieg, und ist zum Teil bis heute dabei geblieben. Die ÖVP hat das zu Recht heftig kritisiert, weil es den Markt total negierte und daher zu nachteiligen Verzerrungen des Wirtschaftsgefüges führen musste: Bausubstanz verfiel, weil die absurd niedrigen Mieten nicht ausreichten, Häuser zu sanieren, geschweige denn nur zu renovieren – durch Jahrzehnte war Wien deshalb eine besonders graue Stadt. Auch die Ungleichbehandlung Wohnungssuchender schrie – wie bei der Erbschaftssteuer – zum Himmel: Von zwei Familien, die das exakt Gleiche verdienten, konnte die eine das Glück haben, in einer „Mieterschutzwohnung“ ein Zehntel des Zinses zu bezahlen, den die andere in einer Wohnung am freien Markt bezahlen musste.

Ganz allgemein stehen „Wirtschaftsparteien“ daher Festlegungen des Staats, die völlig am Markt vorbeigehen, skeptisch gegenüber. Sie kritisieren, dass sie der Bevölkerung letztlich keineswegs zum Vorteil gereichen, sondern zu Mangel, zur Fehlallokation von Mitteln und zu Ungerechtigkeiten führen. Nur bei der staatlichen Festlegung von völlig marktfernen „Einheitswerten“ ist das für die ÖVP natürlich völlig anders. Sie begründet es, genau wie die Sozialisten den ewigen Mieterschutz begründet haben: Es ginge ihr um den Schutz des „kleinen Mannes“, der sich endlich seine Eigentumswohnung und einen Schrebergarten leisten könne.

Tatsächlich schützt die ÖVP reiche Erben und Leute, die das Geld hatten, Häuser und Grundstücke zu horten, indem sie von den ganz besonderen österreichischen Grundsteuerbedingungen profitierten. So wie die KP in der UdSSR in Wahrheit die Funktionärskaste schützte, die als Einzige zu Wohnungen kam und dafür nichts zahlen musste. Zur Beruhigung der Dichands und Wlascheks und Androschs: Die bisherige Erbschaftssteuer kann es in Österreich auf absehbare Zeit nicht mehr geben, denn um den Einwänden des VfGH zu genügen, müsste man die Einheitswerte fast verzehnfachen. Das aber brächte tatsächlich das ganze Steuergefüge des Landes durcheinander – man kann sie nur ratenweise, über sehr viele Jahre hinweg, dem Marktwert annähern (und muss zum Ausgleich natürlich Steuern auf „Leistung“ senken). Wie weit sich die „Marktwirtschaftspartei“ ÖVP dem widersetzt, werden die kommenden Monate zeigen.

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