Peter Michael Lingens

Peter Michael Lingens Steuer-Wahlkampf

Steuer-Wahlkampf

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Der Öffentlichkeit wurde folgendes Schauspiel geboten: Zuerst wurde der „Kronen Zeitung“, wie sie selbst schreibt, „eine geheime Expertise des Finanzministeriums zugespielt“, wonach die Abwanderung ausländischer Unternehmen Österreich von 2008 bis 2012 einen Steuerentfall von 1,26 Milliarden Euro und den Verlust von 70.000 Arbeitsplätzen beschert hätte. Zitiert wird auch die „eindringliche Warnung“ der Experten, dass es „mangels Rechtssicherheit im Steuerrecht zu weiteren Firmenabwanderungen kommen“ könne.

Noch am Abend bestätigte Maria Fekter den „geheimen“ „Krone“-Bericht. Tags darauf äußerte die ÖVP die „ernste Sorge“, dass die Steuerpläne der SPÖ den Abgang von Unternehmen bewirken.

Hintergrund der Inszenierung: In der Bevölkerung gibt es eine breite Mehrheit für höhere Vermögenssteuern, wie SPÖ und Grüne sie fordern. Und zuletzt hat sich der Rechnungshof der rot-grünen Kritik an der „Gruppenbesteuerung“ angeschlossen: Sie habe Fekter von 2008 bis 2010 pro Jahr 450 Millionen Euro Steuereinnahmen gekostet. Während jeder kleine Betrieb 25 Prozent Körperschaftssteuer abliefert, zahlte etwa Österreichs größter Konzern, die „gruppenbesteuerte“ OMV, 2009 nur gerade 12,3 Prozent Steuer. Rote und Grüne sehen darin ein typisches Steuerzuckerl für die Großen.

Bundeswirtschaftskammer, Industriellenvereinigung und Fekter weisen die RH-Kritik zurück: Sie sehen in der Gruppenbesteuerung einen Standortvorteil für Österreich.
Ich auch. Sofern man’s nicht übertreibt.

Grundsätzlich ist „Gruppenbesteuerung“ wirtschaftlich logisch: Unternehmen können Verluste ihrer Töchter steuermindernd von ihrem Gewinn abziehen – auch Verluste ausländischer Töchter. Alles andere wäre in einem gemeinsamen Wirtschaftsraum absurd: Er wurde ja gegründet, damit Unternehmen EU-weit möglichst einfach „Töchter“ gründen können. Was der Finanz des Mutterlandes in der Anlaufzeit der Auslands-Tochter an Steuer entgeht, sollte sie mehr als zurückbekommen, sobald diese Tochter Gewinn abwirft, weil der ja den zu versteuernden Gewinn der „Mutter“ erhöht. So sieht das auch der Europäische Gerichtshof und hat 2005 ein entsprechendes Grundsatzurteil gefällt. Österreich war gut beraten, dass es sofort ein entsprechendes Steuergesetz erlassen hat.

Warum ist dennoch Kritik berechtigt? Österreich hat 2005 innerhalb der Gruppenbesteuerung – und nur dort – auch gleich eine sogenannte „Firmenwertabschreibung“ zugelassen: Ein Unternehmen kann den Kaufpreis für eine Firma in 15 Jahren bis zur Hälfte von der Steuer abschreiben. Das erleichtert den Kauf einer Firma ganz erheblich, nämlich um durchgerechnet 12,5 Prozent. Umgekehrt formuliert: Österreichs Finanz (= der Steuerzahler) subventioniert den Kauf von Firmen in diesem Ausmaß. Es gibt kein anderes EU-Land mit einer ähnlichen Regelung. Insofern kann man von einem wirklichen Standortvorteil der Wirtschaft sprechen. Nur dass man ihn genauso gut einen Standortnachteil des Steuerzahlers nennen kann.

Die Finanzministerin argumentiert, dass diese Regelung zur Ansiedlung internationaler Konzerne in Österreich beigetragen habe. Der Rechnungshof vermisst diesbezügliche Belege. Das jetzt via „Krone“ präsentierte Konzernverhalten lässt sich genauso gut gegen Fekter ins Treffen führen: Schließlich sind diese Konzerne trotz aufrechter Firmenwertabschreibung und Gruppenbesteuerung abgewandert.

Viel eher als mit „Steuerrechtsunsicherheit“ hatte das wohl mit Lohnkosten und Vertriebsgeografie zu tun.

Die zweite Besonderheit der österreichischen Gruppenbesteuerung besteht darin, dass nicht nur Verluste im EU-Raum, sondern irgendwo in der Welt, von Libyen bis China, gegengerechnet werden können. Obwohl sich das Rechnungswesen in diesen Ländern doch erheblich von dem der EU unterscheidet und obwohl schon dieses – siehe Erste Bank – erstaunliche Gestaltungsmöglichkeiten zulässt. Innerhalb von EU-Bilanzen können heimische Steuerprüfer solche Gestaltungsvarianten angeblich (hoffentlich) entsprechend bewerten – aber in chinesischen oder libyschen Bilanzen? Obwohl es mit diesen Ländern keine Rechtshilfeabkommen gibt?

Noch viel schwerer bringt die Finanz in Erfahrung, wann und ob die fernen Töchter Gewinne abwerfen. Welcher Steuerprüfer kann in Libyen überprüfen, wie hoch dort die Gewinne oder Verluste der OMV sind?
Der Steuerexperte Werner Doralt hegt den Verdacht, dass fernab tätige Konzerne auf diese Weise sehr lange in Österreich erstaunlich wenig Steuern zahlen – und dass der Zeitpunkt, zu dem sie aufgrund der Auslandsgewinne besonders viel Steuern abliefern müssten, eher selten eintritt. Ich glaube, dass diese Besorgnis berechtigt ist.

Trotzdem meine ich, dass man auch den Vorstoß österreichischer Unternehmen nach Libyen oder China begrüßen sollte.
Das Steuerproblem scheint mir lösbar: Dem österreichischen Unternehmen soll gestattet sein, Verluste in einem Nicht-EU-Land sieben Jahre gegenzurechnen. Danach muss ihm die Auslandstochter Gewinne bringen – tut sie das nicht, hat es die eingesparte Steuer in (vielen kleinen) Raten rückzuerstatten.

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