Peter Michael Lingens Übersehene Zeitbomben
Das fortgesetzte Retten eigentlich verzichtbarer Banken hat Maria Fekter zwar trotz sprudelnder Steuern gehindert, ihr Defizitziel für heuer einzuhalten, aber sie ist überzeugt, Österreichs Schuldenquote in Zukunft abzubauen. Ich fürchte, das beruht auf Blindheit gegenüber diversen nicht entschärften Zeitbomben.
So hatte Sozialminister Rudolf Hundstorfer Im Zentrum eben erst die Qualität des Sozialversicherungssystems beteuert, als der Rechnungshof aufzeigte, wie unverhältnismäßig die Sozialversicherung die Pensionen ihrer eigenen Beamten gestaltet: Ein 1970 geborener Akademiker dieser Organisation erhält 1200 Euro mehr Pension als ein gleich qualifizierter Bundesbeamter, obwohl schon dessen Pension (und Lebenseinkommen) das von Angestellten der Privatwirtschaft gleicher Qualifikation deutlich übersteigt (von Landesbeamten gar nicht zu reden).
Zu hohe, durch Beitragszahlungen nicht gedeckte Pensionen des Beamtenapparats sei es des Bundes, der Länder, der Sozialversicherung, der Nationalbank oder diverser Sondergesellschaften bleiben ein Strukturproblem des österreichischen Pensionssystems, das es mit Griechenland oder Spanien gemein hat: Die vielen Beamten, die als Abgeordnete in Parlamenten sitzen, haben einander Bedingungen bewilligt, die dem Steuerzahler auf den Kopf fallen.
Denn was nicht durch Beitragszahlungen gedeckt ist, muss aus Steuern zugeschossen werden, und diese Zuschüsse haben sich alle zehn Jahre verdoppelt. Rechnet man die massiv steigende Lebenserwartung hinzu, bedingt das eine Belastung kommender Generationen, die nicht nur maßlos ungerecht, sondern angesichts des zu erwartenden geringen Wachstums untragbar ist sie kann nur den Staatsschuldenstand erhöhen.
Nicht-sehen-Wollen war (ist) offenbar für viele Minister typisch. So nennt der Rechnungshof im Bundesabschluss 2011 erstmals den Betrag, um den die Staatsschulden in den kommenden Jahren selbst dann steigen, wenn das Wunder eines ausgeglichenen Budgets gelingen sollte: 156 Milliarden nach 105,9 Milliarden im Jahr davor.
Des Rätsels Lösung: Das Verkehrsministerium nennt erstmals jene finanziellen Vorbelastungen seiner Budgets, die sich bis 2018 aus diversen Infrastruktur-Investitionen, voran Tunnelbauten, ergeben. Laut RH wird der Bund damit Ende dieses Jahres Schulden von 221 Milliarden haben annähernd so viel, wie Österreich laut Maastricht-Vertrag für Bund, Länder und Gemeinden zusammen haben dürfte. Maastricht liegt damit ferner als in Spanien. Denn die Länder überziehen ihre Budgets notorisch: Gemessen am BIP, stiegen ihre Maastricht-Schulden von 2,27 Prozent im Jahr 2002 selbst in den guten Jahren bis 2007 auf 3,5 Prozent. Seither hat sich das Schuldenwachstum beschleunigt: Erwin Prölls Niederösterreich etwa hat seine Finanzschulden von 2005 bis 2010 um satte 136 Prozent erhöht.
Nichts spricht dafür, dass die Länder die vereinbarten Sparziele in Zukunft einhalten werden.
Die Ursache ist einfach: Sie beschließen nur ihre Ausgaben, ohne die erforderlichen Steuern einheben zu müssen, und da es keine Rechnungslegungs-Vorschriften oder gar Sanktionen gibt, strapazieren sie den Finanzausgleich nach Gutdünken.
Um auch jede politische Verantwortung jederzeit abschieben zu können, sind ihre Rechnungsabschlüsse so undurchsichtig wie unvergleichbar. So ist etwa nicht einmal zwingend, dass alle übernommenen Haftungen aufscheinen: Obwohl die Haftung Kärntens für die Hypo Alpe-Adria ohne deren Rettung den sofortigen Bankrott herbeigeführt hätte, ist beispielsweise die 8-Milliarden-Haftung Tirols für seine Hypo-Bank aus seinem Rechnungsabschluss nicht ersichtlich.
Niemand weiß, welche Haftungen oder Vorbelastungen welche Bundesländer anführen, verschweigen oder gar nicht kennen, denn es gibt keine gemeinsame Budgetierungsvorschrift.
Niederösterreichs Erwin Pröll hat eine Vereinheitlichung ebenso abgelehnt wie Wiens Michael Häupl: Weder will man sich in die Karten schauen noch gar vergleichen lassen.
Der RH-Beamte Michael Bernt hat in einer Masterthesis für die WU auf eine Gesetzesstelle hingewiesen, die diese Zustände als Rätsel erscheinen lassen: Laut Paragraf 16 (1) des Finanzverfassungsgesetzes kann das Bundesministerium für Finanzen im Einvernehmen mit dem Rechnungshof Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Gebietskörperschaften insoweit regeln, als dies zur Vereinheitlichung erforderlich ist. Warum nehmen Österreichs Finanzminister diese Kompetenz nicht längst in Anspruch?
Die Antwort ist einmal mehr einfach: Weil die Landeshauptleute sich die Bundeskanzler halten. Werner Faymann und Michael Spindelegger wären in der Sekunde weg, in der Erwin Pröll und Michael Häupl ihnen die Gunst entzögen. Und Maria Fekter wäre ohne Pröll sowieso nie Finanzministerin geworden.
Nur die Zuspitzung der Schuldenkrise und/oder ein Eingreifen der EU werden Österreichs Finanzminister dazu zwingen, ihre Finanzen so zu kennen, wie das jedem Geschäftsführer einer GmbH vorgeschrieben ist.