Peter Michael Lingens: VW und Europas Standards

Peter Michael Lingens: VW und Europas Standards

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Österreichs Grüne und die Kronenzeitung sind in einer Frage einig: Das Transatlantische Freihandelsabkommen (TIPP) wäre des Teufels – die hohen Standards Europas im Umgang mit der Umwelt würden geopfert, den „Konzernen“ würde endgültig Allmacht eingeräumt.

Es lohnt, diese Behauptungen an Hand des aktuellen Abgas-Skandals zu überprüfen: Die Abgasnormen der meisten US-Staaten sind, dem Muster Kaliforniens folgend, strenger als die der EU. Sie gestatten weit niedrigere Grenzwerte für Stickstoff-Verbindungen, die zwar den Klima-Wandel nicht befördern, aber die Gesundheit weit ernsthafter als CO2 beeinträchtigen.

Vor allem aber, so zeigt sich, wird in den USA auf die Einhaltung der gesetzlichen Normen effizient geachtet: Nämlich, indem unabhängige Organisationen überprüfen, wie viel Schadstoff tatsächlich aus den Auspuffen kommt - während Europa diese Überprüfung den „Konzernen“ überlassen hat.

Von einem solchen unabhängigen Institut hat die angeblich der europäischen so unterlegene US-Umweltbehörde den Verdacht des massiven Verstoßes von VW sofort übernommen, ist ihm energisch nachgegangen und hat wirksamste Gegenmaßnahmen ergriffen: VW wurde eine Milliardenstrafe angedroht und die Staatsanwaltschaft ist tätig geworden.

Die in den USA selbstverständlichen Sammelklagen sind ein weiteres denkbar wirksames Instrument des Verbraucherschutzes - gegen das sich viele EU-Mitglieder, darunter Österreich, nach wie vor wehren.

Verbraucherschutz – auch der Schutz der Luft-Verbraucher – ist von den USA ausgegangen.

VW ist aber nur ein Beispiel für den viel energischeren Umgang von US-Behörden mit dem Machtmissbrauch durch „Konzerne“:

So wurde etwa die Milliardenteure Steuerhinterziehungskultur diverser Schweizer Großbanken nicht vielleicht von der Schweizer Staatsanwaltschaft oder einer EU-Behörde aufgedeckt und geahndet, sondern von der Staatsanwaltschaft der USA, deren Eingreifen auch gleich den entsprechenden Erfolg zeitigte: Nach Milliardenstrafen und der Androhung eines Betätigungsverbotes in den USA änderten die betroffenen Banken ihre Steuer-Politik um 180 Grad. (Innerhalb des US-Bankwesens ist man den Fehlentwicklungen, die sich in der Finanzkrise manifestierten, viel energischer als in der EU durch neue Gesetze und hohe Strafen entgegengetreten.)

Dass der Siemens-Konzern Jahre hindurch eine breite Spur von Bestechungsskandalen quer durch alle Kontinente zog, wurde gleichfalls nicht von der deutschen, sondern von der US-Staatsanwaltschaft aufgedeckt. Siemens engagagierte daraufhin charakteristischer- (und richtiger) weise, wie jetzt auch VW, keine europäische, sondern eine US-Wirtschaftsprüfungskanzlei, um die Malversationen restlos aufzuklären und sich eine neue, saubere Organisationsstruktur zu geben.

Wirtschaftsprüfungskanzleien, die nach europäischen Standards arbeiten, hätten in den USA ständig selbst den Staatsanwalt zu fürchten.

Dass er die US-Rating-Agenturen nach der Finanzkrise nicht belangte, rief zumindest Empörung hervor und provozierte ein Gerichtsurteil, das ihre Tätigkeit in Zukunft dem eminenten Risiko von Schadenersatzklagen aussetzt: Sie können sich nicht mehr darauf zurückziehen, bloß eine unverbindliche Meinung geäußert zu haben.

Nicht zuletzt sind auch die Untersuchungen gegen den größte Unterhaltungs- und Unterschlagungskonzern der Welt, die FIFA, ausschließlich der US-Staatsanwaltschaft zu danken: Nur sie nahm die absurde Vergabe der Fußball Weltmeisterschaften an einen Wüstenzwergstaat zum Anlass einzuschreiten.

All das soll keineswegs besagen, dass sämtliche Sorgen über allfällige negative Folgen von TIPP unbegründet sind. Wohl aber, dass die Europäer, voran die Österreicher, ihre Überzeugung, dass die Übernahme amerikanischer Standards des Teufels wäre, zumindest überdenken sollten. Verbraucherschutz – auch der Schutz der Luft-Verbraucher – ist von den USA ausgegangen. Er hat in Europa erst mit 20 Jahren Verspätung Eingang gefunden und wurde vor allem mit längst nicht so wirksamen Waffen ausgestattet.

Wenn –um das liebste Beispiel heranzuziehen -in den USA wirklich jemand durch die berühmten Chlor-Hühnchen gesundheitlichen Schaden erlitte, dann müssten sich die betroffen Unternehmen allein auf Grund der Schadenersatz-Judikatur auf Schadenersatzansprüche in unbezahlbarer Höhe gefasst machen. Während hierzulande jemand 50.000 Schilling (3633€) dafür erhielt, dass ihm versehentlich der Penis abgeschnitten wurde.

Peter Michael Lingens kommentiert für profil.at zwei Mal wöchentlich das Weltgeschehen.