Peter Michael Lingens

Peter Michael Lingens: Ein richtiges Erkenntnis mit beängstigenden Folgen

Peter Michael Lingens: Ein richtiges Erkenntnis mit beängstigenden Folgen

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Die Entscheidung des Verfassungsgerichthofes konnte, wie jeder mit Jus einigermaßen vertraute unter meinen Kollegen seit Wochen schrieb, nicht anders ausfallen als sie ausgefallen ist: Damit ein Wahlgang ungültig ist, genügt es, dass Unzukömmlichkeiten und Schlampereien bei der Auszählung der Stimmen eine Manipulation möglich gemacht hätten – es ist nicht notwendig, dass sie tatsächlich erfolgt oder auch nur wahrscheinlich ist.

Amüsant ist die Situation trotzdem. Norbert Hofer, Heinz-Christian Strache, Dieter Böhmdorfer und die Verfassungsrichter wissen nach menschlichem Ermessen mit ziemlicher Sicherheit, dass keine den Wahlausgang verändernden Manipulationen stattgefunden haben: Das Wahlverhalten der Wahlkartenwähler entsprach völlig dem Wahlverhalten, das sich auch in früheren Wahlkämpfen gezeigt hatte – grüne Stimmen sind unter Wahlkartenwählern häufiger, blaue seltener.

In Wahrheit wird eine Wahlentscheidung, die nach menschlichem Ermessen und allen gehörten Zeugenaussagen völlig dem damaligen Wählerwillen entsprach, aufgehoben. Alle Politiker – vom Bundeskanzler über den Innenminister bis zum Bundespräsidenten – haben betont, dass diese Entscheidung des VfGH das Vertrauen in den Rechtstaat und die Demokratie stärke. Ich fürchte, dass in der Praxis dennoch das Gegenteil der Fall sein wird: Unter FPÖ-Wählern wird mit Gewissheit die Überzeugung herrschen – und wie von Strache & Co schon unmittelbar nach der Wahl geschürt werden –, dass sehr wohl manipuliert wurde. Nur wenn die neuerliche Stichwahl abermals mit einem Sieg Van der Bellens endet, kann diese Stimmung sich legen.

Die FPÖ und Hofer werden natürlich von der erfolgreichen Anfechtung profitieren.

Dieser Sieg ist aber alles eher als gewiss – nicht weil der vergangene Wahlgang ein falsches Ergebnis geliefert hat, sondern weil der neuerliche unter völlig veränderten politischen Voraussetzungen stattfindet. Die FPÖ und Hofer werden natürlich von der erfolgreichen Anfechtung profitieren: „Wir haben es ja gleich gesagt, dass es da nicht mit rechten Dingen zugegangen ist! Wir haben den Sieg des Rechtstaates durchgesetzt! Wir haben die Demokratie gerettet!“, usw. werden Parolen sein, die im Internet unters Volk gebracht ihre Wirkung nicht verfehlen werden.

Hinzu kommt, dass Hofer als Mitglied des Nationalratspräsidiums, das den Bundespräsidenten bis zu Neuwahlen vertritt, eine ideale Plattform erhält, sich Präsidenten-like zu präsentieren. In Wirklichkeit müsste man seine Unparteilichkeit in dieser Funktion in Frage stellen, denn wie soll er als Wahlkämpfer in einem für die FPÖ wesentlichen Wahlkampf mit der geforderten völligen Überparteilichkeit und Parteiunabhängigkeit agieren.

In Wirklichkeit müsste, wenn man das Erkenntnis des VfGH ernst nimmt, auch der erste Wahlgang der Bundespräsidentenwahlen angefochten und für ungültig erklärt werden.

Erheblich schlechter ist es demgegenüber um Alexander Van der Bellens bestellt: Er trägt jetzt den Stempel eines unberechtigten Wahlsiegers, der sich, wenn auch noch nicht offiziell, ein Amt angemaßt hat, das ihm nach dem Urteil eines Höchstgerichtes derzeit nicht zusteht. Seine Wähler, die sich ja nie begeistert für ihn, sondern vor allem gegen Hofer entschieden haben, werden viel eher als die Hofer-Wähler unter Wahlmüdigkeit leiden. Ich sehe also einen Wahlsieg Hofers mit eher beängstigenden Konsequenzen voraus: Freiheitliche Wähler werden sich in ihrer falschen Überzeugung bestätigt fühlen, dass die FPÖ beim vorangegangenen Wahlgang benachteiligt wurde, und das wird der FPÖ weiteren Auftrieb verleihen.

In Wirklichkeit müsste, wenn man das Erkenntnis des VfGH ernst nimmt, auch der erste Wahlgang der Bundespräsidentenwahlen angefochten und für ungültig erklärt werden. Denn mit Sicherheit hat es die selben Unzukömmlichkeiten wie bei der Stichwahl bei der Auszählung der Wahlkarten auch dort gegeben. Natürlich könnte Irmgard Griss, wenn sie auf ihre knappe Niederlage gegen Alexander Van der Bellen so wie Hofer wegen seiner knappen Niederlage reagierte, diese Anfechtung vornehmen und dem VfGH bliebe nichts übrig, als ihr ebenfalls nachzukommen.

Bei dieser Gelegenheit auch eine Randbemerkung zum Spott des Auslandes über die „Bananenrepublik“: Ich hege wenig Zweifel, dass sich bei der Auszählung von Wahlkarten in Deutschland ähnliche Schlampereien aufzeigen ließen – nur werden Wahlen dort nicht wider besseres Wissen um die Richtigkeit des Votums angefochten.