Oberlandesgericht Wien bestätigt Erstgericht

Aliyev-Affäre: Opferverein „Tagdyr“ soll Tarnorganisation des kasachischen Geheimdienstes sein

Fall Aliyev. Opferverein „Tagdyr“ soll Tarnorganisation des kasachischen Geheimdienstes sein

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Wie das Nachrichtenmagazin "profil" in seiner Montag erscheinenden Ausgabe berichtet, teilt das Oberlandesgericht Wien (OLG) die Meinung der Staatsanwaltschaft Wien, wonach es sich bei dem von den Witwen zweier 2007 in Kasachstan ermordeter Banker gegründeten Verein "Tagdyr" um eine Schöpfung des kasachischen Geheimdienstes handelt. In dem OLG-Beschuss vom 14. August des Jahres heißt es: "Die Einschätzung, wonach es sich beim Fonds ,Tagdyr' zwar offiziell um eine Unterstützung der Witwen zweier Mordopfer, tatsächlich jedoch um eine Tarnorganisation des kasachischen Geheimdienstes handelt, konnte das Erstgericht aus der Gesamtheit des derzeit vorliegenden Aktenmaterials ableiten. Diese wird durch die Umstände erhärtet, dass dieser Fonds über erhebliche Geldmittel verfügt."

Der Verein, der vom Wiener Anwalt Gabriel Lansky vertreten wird, hat sich die juristische Verfolgung des mutmaßlichen Täters Rakhat Aliyev, vormals Botschafters Kasachstan in Wien, zur Aufgabe gemacht. Der Verein, so das Zweitgericht weiter, sei offenbar auch nicht auf Gelder von außen angewiesen: "Obwohl Tagdyr angeblich ausschließlich die Interessen der Opfer des Dr. Shoraz (Aliyev, Anm.) vertritt und daher an finanziellen Zuwendungen von Dritten auch aus Österreich interessiert sein müsste, ... blieb eine von einer russischen Dolmetscherin im Auftrag der Polizei gestellte Spendenanfrage an den Fonds gänzlich unbeantwortet. Ein derartiges Desinteresse an Spendentätigkeit spricht vielmehr für eine Finanzierung aus anderen Quelle und stützt den Verdacht der Finanzierung durch den kasachischen Geheimdienst."

Gegen Lansky laufen seit März 2013 Ermittlungen. Er soll "kasachische Interessen im Verfahrenskomplex Aliyev unterstützt" haben. Die Staatsanwaltschaft Wien hatte in Folge Server, welche Lansky in Luxemburg geparkt hatte, beschlagnahmt. Dagegen erhob der Anwalt Einspruch beim Oberlandesgericht Wien (OLG) und bekam Recht. Was die Vorwürfe gegen Lanskys betrifft, heißt es, für die vermutete "Informationsbeschaffung und -weitergabe an den KNB fehle es (derzeit) am Aktensubstrat". Die Fakten hätten nicht ausgereicht, um die Server zu beschlagnahmen und damit das Anwaltsgeheimnis zu unterlaufen.

Die Kanzlei Lansky hält fest, dass die Erkenntnisse des OLG auf dem Ermittlungsstand vom Oktober 2013 basieren. Seitdem hätten Ermittler schwerwiegende Beweise gegen Aliyev zutage gefördert. Für die angebliche Verbindung zwischen Tagdyr und dem KNB gebe es keine Beweise.

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