Asylarithmetik: Sechs Punkte auf dem Weg zur Asylberechtigung

Wie ein Asylverfahren abläuft und warum derzeit Zeltstädte errichtet werden.

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1. Einreise

Menschen flüchten aus unterschiedlichen Regionen (aktuell vor allem aus Syrien, Afghanistan und Somalia) nach Österreich und stellen einen Asylantrag. Der Antrag kann unter anderem bei jeder Polizeistation gestellt werden.

2. Zulassungsverfahren

Erst prüft der Bund, ob überhaupt ein Asylverfahren eröffnet wird. Nach der Dublin-Verordnung ist jenes EU-Land für das Asylverfahren zuständig, das der Flüchtling zuerst betreten hat. Während der Prüfung werden die Menschen in den Erstaufnahmezentren Traiskirchen (NÖ) und Thalham (OÖ) untergebracht. Diese fallen direkt in die Kompetenz des Innenministeriums.

Sonderfall Minderjährigkeit: Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge haben Anspruch auf gesonderte Betreuung. Allerdings lässt das Innenministerium im großen Stil Altersfeststellungen durchführen, die lange Wartezeiten bedingen. Knapp 1000 minderjährige Flüchtlinge sitzen deshalb derzeit in Traiskirchen fest.

3. Aufnahme des Asylverfahrens

Nach der positiven Prüfung, beginnt die Aufnahme des Asylverfahrens, das vom Bundesamt für Asyl abgewickelt wird. Dabei werden die Fluchtgründe und die Situation im Herkunftsland geprüft.

4. Grundversorgung

Während des Asylverfahrens werden die Asylwerber prozentual nach Bevölkerungsanteil auf die Bundesländer verteilt. In der Grundversorgung steht ihnen ein Quartier zur Verfügung, das die Bundesländer zu organisieren haben. In der Regel schließen die Bundesländer Verträge mit privaten Quartiergebern ab. Zudem wird ein Taschengeld von 40 Euro pro Monat und Person ausbezahlt.

5. Asylbescheid

Den Abschluss eines Asylverfahrens markiert der Asylbescheid, der vom Asylgerichtshof ausgestellt wird. Fällt er negativ aus, bleibt dem Asylwerber noch der Weg zum Verwaltungsgerichtshof.

6. Anerkannter Flüchtling

Wer einen positiven Asylbescheid erhält, darf sich dauerhaft in Österreich niederlassen, einer Arbeit nachgehen und eine Existenz aufbauen. Asylberechtigte haben zudem Anspruch auf Mindestsicherung.

Problemfelder

Ad 2: Die Erstaufnahmezentren Traiskirchen und Thalham sind überlastet. Einige Flüchtlinge, die auf den Abschluss des Zulassungsverfahrens warten, wurden deshalb in Zeltstädten untergebracht.

Ad 4: Die Bundesländer erfüllen ihre Quoten für Quartierplätze nicht. Deshalb kommt es zu einem Rückstau in den Erstaufnahmezentren.

Ad 5: Die Asylverfahren dauern zu lange. Asylwerber warten zum Teil mehrere Jahre auf ihren Bescheid und besetzen ebenso lange ihre Quartierplätze.