Der Direktor des Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK), Andreas Wieselthaler

BVT-U-Ausschuss: Unstimmigkeiten bei Razzia

Bundesamt für Korruptionsbekämpfung (BAK) wurde entgegen der üblichen Vorgehensweise übergangen.

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Die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Gruppen im Innenministerium dürfte nicht unbedingt von Vertrauen geprägt sein. Dieses Bild legte die Befragung des Leiters des Bundesamts für Korruptionsbekämpfung (BAK), Andreas Wieselthaler, Dienstagvormittag im BVT-Untersuchungsausschuss nahe. Dieser übte auch deutliche Kritik an der Hausdurchsuchung im BVT.

Eigentlich wäre sein Bundesamt logischer Ansprechpartner für die Durchsuchung gewesen, bestätigte Wieselthaler. Dass man ihn übergangen habe, sei ihm damit begründet worden, dass in einem ominösen Konvolut unbewiesener Vorwürfe auch Mitarbeiter des BAK, unter anderem auch er selbst, erwähnt seien. Die Vorhaltungen bestritt Wieselthaler übrigens vehement.

Einsatzgruppe "nicht spezialisiert"

Warum man bei der Hausdurchsuchung im BVT auch nicht auf das Bundeskriminalamt oder eines der Landeskriminalämter zurückgegriffen habe, entziehe sich seiner Kenntnis. Die Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität (EGS), die letztlich die Durchsuchungen durchführte, sei dafür "nicht spezialisiert" gewesen. Diese bekämpfe eine andere Art von Kriminalität.

Ohnehin ist Wieselthaler der Meinung, dass man sich wohl auf die Amtshilfe berufen hätte können, wie dies in 90 Prozent solche Fälle geschehe. Denn man wolle die Situation vermeiden, dass sich zwei bewaffnete Einheiten gegenüber stünden. Bei über 99 Prozent aller Hausdurchsuchungen könne Gewalt vermieden werden. Auch an Privatadressen arbeite man vornehmlich mit einer freiwilligen Herausgabe der notwendigen Unterlagen. Im Fall BVT komme noch dazu, dass man sich bei einer Vorgangsweise via Amtshilfe negative öffentliche Berichterstattung und damit einen Imageschaden für das ganze Innenministerium erspart hätte.

Unstimmigkeiten zwischen BAK und Ministerium

Dass es kein allzu großes Vertrauen zwischen der noch unter den ÖVP-Innenministern ernannten BAK-Spitze und dem Ministerbüro gab, zeigte sich auch daran, dass ein Kabinettsmitglied (ebenso wie die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft) direkt an einen Bundesamts-Mitarbeiter herangetreten sei, um diesen zur Zusammenarbeit aufzufordern. Zudem sei dieser angewiesen worden, darüber möglichst nicht mit seinem Chef, also Wieselthaler, zu sprechen.

Als die BAK-Spitze darauf eine Weisung ausgab, direkte Kontakte des Ministerbüros zu melden, sei diese auf Anordnung von BMI-Generalsekretär Peter Goldgruber wieder zurückgenommen worden. Grund: es sei nicht explizit angeführt worden, dass die Weisung bei Gefahr in Verzug nicht gelte. Dass man überhaupt eine Weisung ausgegeben hatte, begründete Wieselthaler damit, dass es erstmals überhaupt eine direkte Einflussnahme auf einen BAK-Mitarbeiter gegeben habe: "Uns war klar: wenn diese Tür aufgestoßen wird, dann ist sie immer offen." Ohnehin habe es vor einigen Monaten bei einer Postenbesetzung im BAK auch Versuche des Ministeriums gegeben sich einzumischen.

Am Rande Thema der Befragung war die umstrittene Weitergabe nordkoreanischer Musterpässe an Südkorea. Dem BAK sei hier ein wenige Seiten umfassendes Dokument übergeben worden, aus dem sich kein Sachverhalt ergeben habe, der ein Amtsdelikt in den Raum gestellt hätte.