Verhandlungserfolg für SPÖ und Koalition
Amtsgeheimnis

Informationsfreiheit: Diese drei Änderungen hat die SPÖ reinverhandelt

Jahrelang wurde darum gerungen, nun dürfte es doch noch kommen: Das Informationsfreiheitsgesetz. Die SPÖ will der Regierung die nötige Zweidrittelmehrheit verschaffen – allerdings nur unter Bedingungen.

Drucken

Schriftgröße

Und es bewegt sich doch: Das Gesetz, das Bürgern freien Zugang zu Informationen von Behörden garantieren und das Amtsgeheimnis abschaffen soll, dürfte Anfang des kommenden Jahres tatsächlich beschlossen werden. Die SPÖ kommt der Regierungsparteien, der ÖVP und den Grünen, entgegen und kündigt an, der Koalition die Zweidrittelmehrheit im Parlament zu beschaffen.

Ein Erfolg für die Grünen, die dieses Projekt maßgeblich vorangetrieben hatten, gegen teils erbitterte Widerstände aus Ländern und Gemeinden. Und ein Erfolg für Verfassungsministerin Karoline Edtstadler, die innerhalb der ÖVP die stärkste Befürworterin für die Reform war.

Die rote Unterstützung für das Vorhaben ist eine Abkehr vom früheren Kurs der SPÖ unter Ex-Chefin Pamela Rendi-Wagner, damals entsagte die Oppositionspartei der Regierung die Zustimmung zu Zweidrittelmaterien kurzzeitig generell. Der neue Konsens-Kurs zeigt auch: Das zerrüttete Verhältnis zwischen ÖVP und SPÖ dürfte sich langsam entspannen.

Die Sozialdemokraten knüpfen ihre Zustimmung zum Infofreiheitsgesetz aber an Bedingungen. Was konkret hat die SPÖ – zumindest nach ihrer eigenen Darstellung – in den Entwurf hineinverhandelt?

1. Ausweitung der Auskunftspflicht

Bei staatlichen Unternehmen werden laut SPÖ Lücken geschlossen: Nicht nur öffentlichen Betriebe mit mehr als 50 Prozent formellem Staatsanteil müssen in Zukunft Informationen bereitstellen, sondern auch solche, die faktisch vom Staat beherrscht werden. Neu hinzukommen somit etwa Österreich Werbung, Verbund oder Kontrollbank. Die SPÖ reklamiert außerdem für sich, dass in Zukunft – das Gesetz soll 2025 wirksam werden – alle Verwaltungsorgane informationspflichtig sein werden, das würde dann etwa auch für die Staatsanwaltschaften gelten (die laut Regierungsentwurf ausgenommen waren). 

Fallen wird die Ausnahme von der Auskunftspflicht für Gemeindeverbände, auch wenn die Kommunen als Verbund weniger als 5.000 Einwohner haben. Als "Wermutstropfen" bezeichnet Leichtfried die Tatsache, dass Kommunen mit weniger als 5.000 Einwohnern alleine nur auf Antrag Informationen bereit stellen müssen.

2. Verbesserungen für Medien

Kritik hatte nach Präsentation des Regierungsentwurfs vor allem ein Passus erregt. Wenn die Erteilung der Information in die Rechte eines anderen eingreift, „hat das zuständige Organ diesen davor nach Möglichkeit zu verständigen und zu hören“, heißt es dort. Dies war als Behinderung der Medienarbeit interpretiert worden. Personen oder Institutionen, die Teil von medialen Recherchen sind, wären vorgewarnt worden.

Die SPÖ hat sich des Themas angenommen. Die Behörden werden nunmehr verpflichtet, die sonst vorgeschriebene Mitteilung an die betroffenen Dritten zu unterlassen, wenn dies zu Einschränkungen des Rechts auf Meinungsfreiheit führen würde. Voraussetzung dafür ist lediglich, dass dies (von einem Journalisten) gegenüber der Behörde bekannt gegeben wird.

3. Keine Geheimhaltung von Ministern mehr

Abgeschafft wird die Amtsverschwiegenheit bei parlamentarischen Anfragen. Nur noch wenige besonders schwerwiegende Geheimhaltungsgründe werden in Zukunft die Verweigerung einer Antwort durch die Minister rechtfertigen können. Diese sind etwa nachrichtendienstliche Informationen, besonders sensible Daten von Bürgern oder erst bevorstehende Entscheidungen (wie etwa die geplante Durchführung von behördlichen Kontrollen oder Hausdurchsuchungen).

Grundsätzlich sieht der Gesetzesentwurf eine Pflicht zur Auskunftserteilung vor: Das betrifft die Verwaltungsorgane von Bund und Ländern sowie allen Gemeinden. Ebenso Auskunft erteilen müssen die mit der Besorgung von Geschäften der Bundesverwaltung und der Landesverwaltung betrauten Organe. Auch nicht hoheitlich tätige Stiftungen, Fonds, Anstalten und Unternehmungen mit bestimmendem Staatseinfluss sind auskunftspflichtig. Bei letzteren darf deren Wettbewerbsfähigkeit aber nicht eingeschränkt werden.

Nach Antrag soll die Auskunft innerhalb von vier Wochen erteilt werden, im Ausnahmefall kann die Frist um noch einmal vier Wochen verlängert werden. Informationen von "allgemeinem Interesse" müssen von staatlichen Organen künftig auch "proaktiv" veröffentlicht werden, wobei für die kleineren Gemeinden die oben genannten Ausnahmen gelten.

Die Beschlussfassung des Informationsfreiheitsgesetzes wird für Jänner angestrebt. Davor wird noch ein Experten-Hearing im Verfassungsausschuss angesetzt. Mit Sommer 2025 soll die Informationsfreiheit dann gelten.