Rosenkrieg. Laut Richter Andreas Rom wollten die Ex-Frau und die Kinder den steirischen Arzt "vernichten".

Steirischer Arzt: Massive Kritik an der Urteilsbegründung

Steirischer Arzt: Massive Kritik an der Urteilsbegründung

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In den Tagen nach der Urteilsverkündung war Christian Pilnacek bemüht, die Wogen zu glätten: Man möge doch bitte die schriftliche Urteilsausfertigung abwarten, sagte der Sektionsleiter im Justizministerium. Die kontroversen Aussagen des Richters begründete Pilnacek mit dem Satz: "Es war ein langer Verhandlungstag." Der Richter habe keine Kritik an den Opfern zum Ausdruck bringen wollen: "Die Aussage ist nicht: Die Opfer sagen nicht die Wahrheit", beteuerte er gegenüber profil. Doch sechs Wochen später zeigt sich: Pilnacek hat sich geirrt.

Als der Richter Andreas Rom am Abend des 29. September das Urteil am Grazer Straflandesgericht verkündete, breitete sich Schockstarre im Verhandlungssaal aus. Ein Mann aber atmete auf: Der steirische Arzt, der seine vier Kinder jahrelang seelisch und körperlich gequält haben soll, wurde in allen Anklagepunkten freigesprochen. In der Familie sei zwar viel passiert, es gebe aber keinen Anhaltspunkt dafür, "dass die Handlungen mit derartiger Intensität begangen wurden, dass es strafbar ist", sagte Rom. Der Freispruch überraschte Prozessbeobachter - aber mehr noch der zweite Teil der Urteilsbegründung: Der Richter sah in den Vorwürfen keine Schuld bei dem Angeklagten, sondern vielmehr einen "verspäteten Rosenkrieg" nach der Scheidung der Eltern im Jahr 2012. Die Ex-Frau, so Rom, habe mithilfe der Kinder versucht, dem Arzt "etwas in die Schuhe zu schieben".

In den Tagen nach dem Urteil schrien viele Opfervertreter auf: Die massiven Anschuldigungen der vier inzwischen erwachsenen Kinder, dass der Vater zwei von ihnen etwa drogenabhängig gemacht habe, permanent mit Selbstmord gedroht, sie gezwungen habe, verdorbene Lebensmittel zu essen -all diese Vorwürfen sollen nur Teil eines Komplotts gegen den Vater gewesen sein?

Im Urteil finden sich jedoch einige unübliche 'Ausschmückungen', die hart an der Grenze des Sachlichen sind. (Klaus Schwaighofer, Institut für Strafrecht der Uni Innsbruck)

Während die Opferanwältin dem Richter "einseitige Prozessführung" vorwarf, verwies auch die Staatsanwaltschaft auf die schriftliche Urteilsausfertigung. Nur anhand dieser könne "eine schlüssige Beweiswürdigung überprüft werden". profil liegt nun diese Urteilsausfertigung vor -und schon die ersten Zeilen offenbaren: Der Richter meinte genau das, was er sagte. Auf 36 Seiten bekräftigt Andreas Rom sein mündliches Urteil. Die Ex-Frau des Mediziners habe, "angetrieben vom Hass" und "in Vernichtungsabsicht", die gemeinsamen Kinder "instruiert", um gegen "den Angeklagten vorzugehen". Grund für "diesen Hass" sind nach Auffassung des Gerichtes die Untreue des Mediziners während der Ehe sowie finanzielle Interessen. Die Aussagen der Kinder seien "im Familienverband abgesprochen" und "stereotyp auswendig einstudiert", weder glaubhaft noch nachvollziehbar. Der psychiatrische Gutachter, der den Kindern schwere psychische Störungen aufgrund der mutmaßlichen Handlungen des Vaters attestierte, sei von den Kindern "hinters Licht geführt worden". Den ersten Abschnitt beendet Richter Rom mit dem Satz: "Ausgehend von diesen Ausführungen kann bzw. können die geschilderten Geschehensabläufe rund um die Familie ( ), falls diese verfilmt würden, als Seifenoper unter dem Titel 'Verspäteter Rosenkrieg' mangels erhaltener finanzieller Zuwendungen tituliert werden."

Diese Formulierungen sorgen bei Strafrechtsexperten für Kritik. Für Klaus Schwaighofer vom Institut für Strafrecht der Uni Innsbruck ist die Begründung des Urteils zwar an sich nachvollziehbar: "Das Gericht hatte an den Aussagen der Frau und der Kinder massive Zweifel, und das schlägt zugunsten des Angeklagten aus." Eine derart ausführliche Argumentation, warum Zeugen kein Glauben geschenkt wurde, sei außergewöhnlich", sagt Schwaighofer: "Im Urteil finden sich jedoch einige unübliche 'Ausschmückungen', die hart an der Grenze des Sachlichen sind und keineswegs nötig waren."

Der jüngste Sohn sagte etwa aus, dass er der Mutter deshalb erst nach der Trennung von den Vorfällen erzählte, weil der Vater immer wieder mit Scheidung drohte und ihm erklärte, er sei schuld, wenn daraufhin die Familie zerbreche und seine Schwester sich umbringe. Der Richter befand: "Ein jämmerlicher Erklärungsversuch." An anderer Stelle schreibt er von einer "mit Hochmut und Siegessicherheit behafteten Aussage" eines Kindes. Oder: "Vor Gericht zählen nämlich nur Fakten sowie Daten und nicht unsubstanziierte, filmreife und hasserfüllte Äußerungen, gebart (sic!) mit einem theatralischen Auftritt, wie in einem morbiden Theaterstück im Schlussakt."

"Im Urteil finden sich zum Teil wirklich gehässige Aussagen über die Opfer", sagt Strafrechtsexpertin Katharina Beclin vom Institut für Kriminologie und Strafrecht der Uni Wien: "So etwas ist mir noch nicht untergekommen." Es sei diskutabel, ob der Richter nicht sogar die Geschäftsordnung der Gerichte I. und II. Instanz verletzt. Im Bundesgesetzblatt unter Paragraf 53, Absatz 3 heißt es: "In der schriftlichen Erledigung () muss die Ausdrucksweise richtig und der Würde des Gerichtes angepaßt sein. Ausführungen, die nicht zur Sache gehören oder jemanden ohne Not verletzen könnten, sind unzulässig."

Bevor der Richter auf die Aussagen einer Tochter und der Ex-Frau eingeht, bewertet er ausführlich deren Aussehen: "Diese Zeugin ist was das optische Erscheinungsbild betrifft gegenüber ihren Geschwistern unverwechselbar", schreibt Rom über die Tochter und führt fort: "Offensichtlich legt sie auf Kleidung, dem Anlass entsprechend, keinen Wert. Sie ist, was den Körperschmuck betrifft, in keiner Weise als konservativ zu bezeichnen. Die Zeugin ist auch bestrebt, diesen, ihren Geschmack, für das jeweilige Gegenüber, demonstrativ durch etliche, sichtbare Piercings zu präsentieren."

Die Ex-Frau des Arztes sei hingegen "in optischer Hinsicht, in Bezug auf ihren extravaganten Kleidungsstiel (sic!), eine überladene Person, welche bestrebt ist, nach Außen darzustellen, was sie ist." Mit ihrem Auftreten habe sie zeigen wollen, "dass sie eine Medizinerin aus wohlhabenden Haus" ist.

Problematische Ausführungen

Strafrechtsexpertin Beclin schüttelt den Kopf: "Das spielt für die unmittelbare Beweiswürdigung keine Rolle." Auch unabhängig von der Frage, wie relevant diese Bewertungen sind, stellen sie Beobachter der Hauptverhandlungen vor ein Rätsel: Die Tochter trug ein schlichtes Oberteil und eine dunkle Hose, die Mutter ein Kostüm und war somit durchaus "dem Anlass entsprechend" gekleidet.

"Respektvoller Umgang der Behörden mit möglichen Opfern ist Voraussetzung dafür, dass Opfer den Gang zu Gericht wagen", sagt Beclin. "Abwertungen, wie solche über das Erscheinungsbild oder einen vom Gericht nicht goutierten Lebensstil, sollten unbedingt unterbleiben." Solche Ausführungen seien "auch deshalb problematisch, weil der Eindruck entsteht, dass der Richter voreingenommen ist".

Beclin weist dabei auch auf die Beschreibungen des Arztes hin, den Richter Rom als eine "äußert grundkonservative Person" bezeichnet, was laut Rom aber nicht negativ gemeint sei, "sondern dahingehend auszulegen ist, dass er mit den gegenwärtig in der Gesellschaft vertretenen Werten, nämlich Völlerei, des Angebens und Strebens nach Mehr, nach der Devise 'mehr Schein als sein' nicht klarkommt". Er sei deshalb bestrebt gewesen, die Kinder nach den Werten seiner Eltern, "nämlich Fleiß, Sparsamkeit und Ehrlichkeit zu erziehen, dies wurde von seiner Ex-Gattin jedoch nicht geteilt ( )".

Beclin sieht die gesamte Begründung kritischer als Klaus Schwaighofer: "Der Richter stellt einseitig das Vorbringen des Angeklagten dar, während die Aussagen der Zeuginnen nur selten zitiert werden." Nach dem solcherart begründeten Freispruch könnte den Kindern nun sogar eine Verleumdungsklage drohen, sagt sie.

Der Freispruch des Arztes ist nach wie vor nicht rechtskräftig. Ob die Staatsanwaltschaft Berufung einlegen wird, ist noch unklar. Die Urteilsausfertigung werde derzeit "eingehend geprüft", sagt der Sprecher der Anklagebehörde, Hansjörg Bacher, gegenüber profil.