Steuerreform: Die Gastronomie als Schwarzgeldparadies

Der Staat will Steuerbetrug bekämpfen und Bargeldgeschäfte besser kontrollieren. Das betrifft viele Unternehmer, aber nur die Wirte regen sich auf. Seltsam? Nein, ganz logisch. Die Gastronomie ist nach wie vor ein Schwarzgeldparadies, in dem mit allen Tricks gearbeitet wird.

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Kuhglocken gehören eigentlich nicht zur Ba–sisausstattung des durchschnittlichen österreichischen Gasthofs. Auch als Utensil bei Protestaufmärschen der Wirte haben sie keine Tradition. Rückblickend lässt sich aber sagen, dass die Kuhglocken dieses eine Mal eine gute Wahl waren. Man will sich gar nicht ausmalen, was passiert wäre, hätten die Gastronomen genretypische Gerätschaft mitgebracht, Küchenmesser zum Beispiel. Dann hätte sich vielleicht noch jemand weh getan.

Einige hundert Wirte und Hoteliers aus ganz Österreich waren am Dienstag vergangener Woche vor dem Bundeskanzleramt aufmarschiert, um ihrem Ärger so deutlich wie möglich Luft zu machen. Hauptadressat der Kundgebung war ÖVP-Chef Reinhold Mitterlehner, von dem sich die – mehrheitlich konservativ wählenden Wirte – verraten und verkauft fühlen. „Django – Totengräber der Tourismuswirtschaft“ stand auf ein paar Transparenten, „Django, spiel mir das Lied vom Wirtetod“ auf anderen. Mitterlehner, vulgo Django, saß währenddessen mit den Regierungskollegen beim Ministerrat. Dort bekam er live mit, wie beliebt er gerade bei einem Teil seiner Wähler ist.

Registrierkassenpflicht als Streitpunkt

Anlass des von der Wirtschaftskammer orchestrierten Auflaufs war die Steuerreform. Zur Gegenfinanzierung des insgesamt fünf Milliarden Euro schweren Entlastungspakets soll, unter anderem, die Umsatzsteuer für Übernachtungen von bisher zehn auf 13 Prozent erhöht werden. Das ist zwar ärgerlich, hätte zur Mobilisierung von Fachkräften aus dem ganzen Land aber vielleicht nicht gereicht. Zum Kochen bringt die Branche ein weiteres Detail: Künftig muss bei jeder Bargeldtransaktion ein Beleg erteilt werden – und zwar, besonders fies, ausgestellt von einer manipulationssicheren Registrierkasse. Das geht gar nicht, finden die Wirte und ihre Kammerfunktionäre. „Jeder einzelne Unternehmer ist damit der Willkür der Kontrollorgane ausgesetzt“, sagt etwa Helmut Hinterleitner, Obmann des Fachverbandes Gastronomie.

Ausgenommen von der Kassen- und Belegpflicht sind nur Kleinstbetriebe mit weniger als 15.000 Euro Umsatz im Jahr. Ansonsten ist jeder betroffen, der hauptsächlich in cash abrechnet, also nicht nur Lokalbetreiber, sondern auch Friseure, Apotheker, und Bäcker. Seltsamerweise konzentriert sich das aktuelle Gezeter auf die Gastronomie; von den ebenfalls involvierten Nagelstudio-Betreibern und Papierwarenhändlern kam bis dato kein Mucks.

Woran das wohl liegt? Vielleicht daran, dass Wirte besonders oft am Fiskus vorbeiarbeiten und folglich viel zu verlieren haben, wenn sie plötzlich korrekt abrechnen müssen? In Österreich wird gerne und viel gepfuscht, das ist bekannt. Die Frage „Brauchen S’ a Rechnung?“ gehört zum Alltag. Bequemen Zugang zu Schwarzgeld haben praktisch alle Branchen, die vorwiegend mit privater Kundschaft zu tun haben. Der Normalverbraucher kann seine Ausgaben in der Reinigung, beim Zahnarzt und beim Friseur sowieso nicht abschreiben. Ihm ist es deshalb egal, wenn der Anbieter das Geld schwarz einsackt.

"In der Gastronomie endet fast jede Prüfung mit einer Steuernachzahlung"

Gastwirte nehmen in diesem Reigen dennoch eine Sonderstellung ein. Sie scheinen es besonders toll zu treiben. „In der Gastronomie endet fast jede Prüfung mit einer Steuernachzahlung“, sagt ein Betriebsprüfer. Das sei auch der Grund, warum die meisten Tourismusbetriebe nicht als GmbH, sondern als Einzelunternehmen organisiert sind. „Bei einer GmbH wird nicht nur die handelnde Person, sondern auch das Unternehmen bestraft“, erklärt der Experte. Die Gefahr, dass jedes schwarz servierte Schnitzel doppelt geahndet wird, erscheint vielen Wirten dann doch zu groß.

Im Sommer vergangenen Jahres unternahm die Finanzpolizei eine Aktion scharf. Unangemeldet wurde in 1545 heimischen Unternehmen eine sogenannte „Kassennachschau“ durchgeführt – also die Funktion der Registrierkasse geprüft. Schwerpunkt des Checks war die Gastronomie. Und Überraschung: 80 Prozent der Kassen wiesen formale, 35 Prozent sogar grobe Mängel auf. Vielleicht diente nicht jeder beanstandete Makel der Abgabenverkürzung, aber ein hoher Prozentsatz vermutlich sehr wohl. Beim heutigen Stand der Technik gibt es sonst nicht sehr viele Gründe für lückenhafte Aufzeichnungen.

Deshalb halten beileibe nicht alle Wirte das laute Wehklagen der Wirtschaftskammerfunktionäre für eine tolle Strategie. Attila Dogudan, als Gründer von Do & Co einer der erfolgreichsten Gastronomen des Landes, ärgert sich dieser Tage sehr über seine Standesvertretung. „Gegen Kassensysteme kann man nur sein, wenn man Steuern umgehen will“, sagt er. Sollte bald genauer kontrolliert werden, könnten manche Kollegen ein Problem bekommen, weil deren Umsätze plötzlich explodieren, befürchtet Dogudan. „Ich hätte dem Finanzminister geraten, für die Vergangenheit eine Generalamnestie zu erlassen“.

"Brauerei-Waterloo" Ende der 90er-Jahre

Das letzte Steuer-Waterloo der heimischen Gastronomie ist fast 20 Jahre her. Ende der 1990er-Jahre waren flächendeckende Betrügereien beim Biereinkauf und -verkauf aufgeflogen. Viele Wirte hatten nur etwa die Hälfte des Bedarfs offiziell bei der Brauerei ihres Vertrauens erworben – also mit Rechnung und Steuer. Die andere Hälfte floss schwarz und wurde natürlich auch schwarz ausgeschenkt. Für Tausende Betriebe setzte es mitunter existenzbedrohende Strafen und Nachzahlungen. Dass der Fiskus dem Treiben überhaupt auf die Spur gekommen war, lag an einer Mischung aus Gier und Dummheit, erzählt ein Insider von damals. „Es war üblich, dass die Brauereikunden ab einer gewissen Menge Rabatt bekamen, also zum Beispiel ein Fass gratis. Deshalb bestanden einige Wirte darauf, dass ihr legales und ihr anonymes Konto von der Brauerei intern zusammengerechnet wurden.“ Das erhöhte die Zahl der Gratisfässer aufs Erfreulichste. Leider entdeckte irgendwann ein humorloser Betriebsprüfer, dass da etwas nicht stimmte.

Wenn die Gastronomie jetzt klagt, dass sie zur Anschaffung teurer Kassensysteme gezwungen werde, ist das ein Ablenkungsmanöver. Das von der Bundesregierung derzeit favorisierte Insika-System (Integrierte Sicherheitslösung für messwertverarbeitende Kassensysteme) kostet nur 200 Euro – die den Wirten mittels Prämie sogar ersetzt werden sollen. Und ein elektronisches Kassensystem hat heutzutage ohnehin fast jeder, schon aus Eigeninteresse. Noch weniger als dem Finanzamt traut der Durchschnittswirt nämlich dem eigenen Personal. Regi­strierkassen und die immer beliebter werdenden Handheld-Apparate sind bewährte Tools, um zu verhindern, dass Kellner in die eigene Tasche arbeiten.

Der Chef weiß am Ende des Tages also genau, wie viel Umsatz er gemacht hat. Ist er eine ehrliche Haut, wird er das Trinkgeld herausrechnen und die Buchungen im System lassen. Nimmt er es weniger genau, bietet ihm die Technik eine Fülle an Möglichkeiten. Beliebt sind etwa sogenannte Zapper, externe Softwareprogramme, mit deren Hilfe sich eine ausgewählte Warengruppe herausrechnen oder der Gesamtumsatz um einen gewissen Prozentsatz verringern lässt. Etwas plumper ist das Modell „Trainingskellner“. Teile des Servicepersonals werden im Kassensystem als solche deklariert, was dazu führt, dass alle von diesen Mitarbeitern ausgestellten Kassenbons rückstandsfrei stornierbar sind. Wer am liebsten vormittags betrügt, findet auch etwas im Angebot. In Anlehnung an Karl-Heinz Grasser („Ein guter Tag beginnt mit einem sanierten Budget“) drückt manch findiger Wirt in der Früh auf die Stornotaste und beginnt sein Tagwerk mit, nur zum Beispiel, minus 50 großen Bieren. Den Prüfern kamen auch schon Gasthöfe unter, in denen nur ein Teil der mobilen Bestellgeräte mit dem Kassensystem verbunden waren. Die Order der Kellner landen dann zwar in der Küche und an der Schank, aber nicht in der Endabrechnung.

Kommissar "Zufall"

Auf die Spur kommen die Behörden solchen Machenschaften häufig nur durch Zufall. Gelegentlich stellt sich im Rahmen einer Betriebsprüfung heraus, dass ein Ausflugsgasthof zwar besorgniserregend wenige Grillteller verkauft hat, aber die Vorsteuer für einen Haufen Kräuterbutter zurückhaben möchte. Manchmal finden sich irgendwo in den Unterlagen Aufzeichnungen über den tatsächlichen Wareneinsatz. Und mitunter gibt es eine hässliche Scheidung, die einen der zwei Partner zum Plaudern motiviert.

Aber die Beweisführung sei schwierig, sagt ein Betriebsprüfer. „Die Technik ist so gut, dass wir uns immer hinten anstellen müssen.“ Darunter leiden auch jene Kassenhersteller, deren Produkte sich nicht manipulieren lassen. „Einige haben sich bei uns beschwert, weil sie nicht ins Geschäft kommen.“

Österreich gehört zu jenen europäischen Ländern, in denen die öffentliche Hand bisher besonders vertrauensselig war. Wie in Deutschland gibt es auch hierzulande keinen Belegzwang, keine digitale Signatur und keine GPRS-Übertragung von Kassendaten (siehe Grafik). In Deutschland läuft seit Jahren dieselbe Debatte wie jetzt in Österreich. Die OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) veröffentlichte 2013 eine Studie mit dem Titel „Umsatzverkürzung mittels elektronischer Kassensysteme: Eine Bedrohung für die Steuereinnahmen“. Österreichische Unternehmer müssen es also nicht persönlich nehmen, wenn ihnen auf die Finger geschaut wird. Das Phänomen ist international.

Auf einer regulären, ernst gemeinten Restaurantrechnung sollten folgende Details zu finden sein: Name und Adresse des Lokals, Datum und Uhrzeit des Besuchs, die Details der Konsumation sowie deren Preis mit extra ausgewiesener Umsatzsteuer. Außerdem steht auf dem Beleg meist auch das Wort „Rechnung“ – und dazu eine Nummer. Aber Schema F empfinden viele Wirten als unkreativ. Verteilt werden stattdessen Zettel mit dem Titel „Zwischenabrechnung“, „Konsumationsbon“, „Tisch-Info“ oder anderen hübschen Bezeichnungen, die allesamt den Vorteil haben, dass sie sich leichter aus dem System tilgen lassen als normale Rechnungen.

Weiß man als Gast erst einmal, worauf man achten muss, sieht man die Branche plötzlich mit anderen Augen. Ein Café-Restaurant in der Wiener Innenstadt, stets gut besucht, mit vielen Gästen aus dem Kulturbereich, aus Zeitungsredaktionen und den nahe gelegenen Ministerien: Zu dritt hat die Freundesrunde bei einem kurzen Schwatz fünf Gespritzte und ein kleines Soda-Zitron konsumiert. Der Kellner verlangt dafür 17,40 Euro und legt einen Zettel auf den Tisch, auf dem nur die Getränke, der Preis und die Uhrzeit stehen – sonst nichts, nicht einmal der Name des Lokals. Eine andere Stichprobe, ebenfalls in der Wiener City, ebenfalls in einem schicken, sehr beliebten Lokal. Die Gäste sind durstig und bestellen zwei Flaschen Wein, zwei Flaschen Mineralwasser, einen Imbiss sowie ein Päckchen Zigaretten. Irgendwann bringt der Kellner die Rechnung, oder besser gesagt eine „Tisch-Info“. Der Preis von 51,88 Euro wird ohne Umsatzsteuer ausgewiesen. Immerhin war Platz für Name und Adresse der netten Trinkstube.

Wirtefunktionär "schmähstad"

Angesprochen auf solche Schmähs, kommt Wirtefunktionär Helmut Hinterleitner kurz in Erklärungsnotstand. Er verteidige natürlich keine Steuerhinterzieher, sagt er. „Aber vielleicht kommen solche Bons nicht vom Besitzer, sondern vom Mitarbeiter.“ Das könne man ausschließen, sagt dazu ein von profil befragter Experte. „Wenn die Kellner betrügen, machen sie es anders. Da gibt es zum Beispiel die berühmte Extra-Flasche Schnaps hinter der Bar, die auf eigene Rechnung verkauft wird. Von einer Manipulation der Kasse hätte das Personal gar nichts.“

Sonja Steßl, SPÖ-Staatssekretärin im Bundeskanzleramt, hat das Thema Registrierkassen schon länger auf ihrer Agenda. Dass es nun zu einer politischen Lösung kam, verdankt sie dem Gerangel um die Steuerreform. Die ÖVP tat sich leichter, diesem Anliegen zuzustimmen als einer Erbschafts- oder Vermögenssteuer. Trotz des heftigen Gegenwindes aus der Wirtschaftskammer bleibt Steßl zuversichtlich, dass alles so kommen wird, wie vereinbart: „Das Paket ist ausverhandelt. Wir brauchen eine Gegenfinanzierung für die Steuerentlastung, und diese Einnahmen sind essenziell.“

Nicht erfüllt wurde allerdings Steßls Wunsch nach einer Beleglotterie. Die Maßnahme würde so funktionieren: Jeder Bürger kann seine im Handel und in der Gastronomie erhaltenen Barbelege einschicken, und in regelmäßigen Abständen werden unter den Einsendungen Preise verlost. Das soll Unternehmer zu mehr Ehrlichkeit motivieren; immerhin könnte es sein, dass ausgerechnet einer der eigenen Belege verschickt wird. Noch am Freitag Vormittag vergangener Woche, dem Tag der Präsentation der Steuerreform, stand die Beleglotterie fix auf dem Programm. Am Abend war sie verschwunden. Der ÖVP zuliebe habe man die Idee fallen lassen, sagt ein Sitzungsteilnehmer der SPÖ.

Wirte-Vertreter Hinterleitner nimmt dieses Entgegenkommen grummelnd zur Kenntis. Alles andere wäre ja noch schöner gewesen, meint er. Sein Argument: „Dauernd reden wir von den Gefahren für die Jugend durch das kleine Glücksspiel. Und dann will der Staat selber so etwas veranstalten.“ Der Finanzminister als einarmiger Bandit: So kann man es natürlich auch sehen.

Spannend wird jetzt, wie lange die Einführung des neuen Sicherheitssystems dauert. Die Smartcards für den Manipulationsschutz müssen ausgeschrieben und zentral beschafft werden. Bis Jahreswechsel wird sich das nicht ausgehen, jedenfalls nicht bis zum kommenden. Die Hoteliers haben währenddessen schon eine kleine Atempause erwirkt. Die höhere Umsatzsteuer für Übernachtungen soll erst im Mai 2016 schlagend werden – nicht wie ursprünglich geplant im April.

Vielleicht war der Aufmarsch vor dem Bundeskanzleramt ja doch für etwas gut.

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Rosemarie Schwaiger