Lernmittel: Weiterbildung als Selbstständiger
Wer als selbstständiger Kleinunternehmer oder als Ein-Personen-Unternehmen (EPU) in Bildungskarenz gehen will, darf sich nicht entmutigen lassen. Schon beim Wort "Bildungskarenz" werden die für ihn zuständigen ersten Anlaufstellen, Wirtschaftskammer (WKO) und Sozialversicherung (SVA), reflexartig antworten: "Das gibt es nicht für Selbstständige." Was vom Terminus technicus her stimmt. Doch trotz dieses Rückschlags zahlt es sich aus, am Ball zu bleiben.
Das Höchste, das die SVA anbieten kann, ist eine Ruhestellung der Beiträge gegen Vereinbarung - allerdings müssen diese mit einer Verzinsung von 7,88 Prozent (aktueller Stand) nachbezahlt werden. "Derzeit verhandeln wir mit dem Gesetzgeber, dass dieser Satz ab 2017 auf 3,88 Prozent gesenkt wird", so Gerhard Schumlits, Sprecher der SVA. Auch der Weg in die Arbeitslosigkeit bleibt Selbstständigen versperrt - außer sie haben von Beginn ihrer SVA-Mitgliedschaft an brav einbezahlt. Eine spätere Möglichkeit der SVA-Arbeitslosenversicherung beizutreten, erhält man erst nach acht beziehungsweise - sollte man den Zeitpunkt versäumt haben - 16 (!) Jahren.
"Wir haben diese Lösung immer bekrittelt", so Schumlits, "und werden dieses Thema wieder stärker zur Diskussion bringen." Auch die WKO fordert in ihrem Fact-Sheet EPU 2015 "die Verbesserung der Arbeitslosenversicherung, zum Beispiel die Senkung der Bindungspflicht auf fünf bis sechs Jahre". Allein die jederzeitige Einstiegsmöglichkeit wäre ein Lichtblick.
Nachfragen und Dranbleiben. Das sind Selbstständige ja gewohnt.
Seitens der WKO ist es Glückssache, an welche Auskunftsperson man gerät. Das Antworten-Spektrum reicht hier von "Wie kommt die Allgemeinheit dazu, Yoga-Kurse zu bezahlen?" bis zur engagierten Vermittlung von Anlaufstellen für Stipendien. So verweist etwa Belinda Hoedl, Referentin für Hochschulpolitik in der WKO, auf das Studienabschluss-Stipendium des Wissenschaftsministeriums, bei dem Selbstständige für die Dauer der letzten 18 Monate ihres Studiums mit bis zu 1040 Euro monatlich unterstützt werden.
Voraussetzung ist, dass man innerhalb der vorangegangenen vier Kalenderjahre für mindestens 36 Monate zumindest "halbbeschäftigt berufstätig" war. Die Zuverdienstgrenze liegt bei 10.000 Euro im Jahr. Einziger Haken: Um in den Genuss dieses Stipendiums zu kommen, muss man seine berufliche Tätigkeit einstellen - was im Selbstständigen-Bereich einem wirtschaftlichen Selbstmord gleichkommt. "Wir führen aber Gespräche mit den Ministerien, um eine Lösung gegen diese Ungleichbehandlung zwischen Angestellten und Selbstständigen zu erzielen", vermittelt Hoedl glaubhaft. Denn selbst wenn Österreich ein Angestellten-Land ist, nimmt die Zahl der Unternehmensgründungen vor allem im EPU-Bereich laufend zu.
Von den insgesamt 479.338 Mitgliedsbetrieben der WKO werden 278.411 Unternehmen als EPUs geführt, das entspricht einem Anteil von 58,1 Prozent. Laut WKO-Schätzungen werde diese Zahl weiter um etwa 10.000 Betriebe jährlich anwachsen. Österreich befindet sich damit in bester europäischer Gesellschaft: 60 Prozent der Unternehmen in der EU sind Kleinbetriebe ohne Angestellte.
Unterstützung erhalten die "Kleinen" hierzulande auch über Länderförderungen. Angebote sind etwa auf der Plattform erwachsenenbildung.at oder auf dem Portal der Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (WAFF) - weiterbildung.at - zusammengefasst. Teilweise vergeben Kreditinstitute (z. B. Österreichische Hotel- und Tourismusbank), Vereine oder Organisationen Stipendien fürs berufsbegleitende Studium. Diesbezügliches Nachfragen an der jeweiligen Fachhochschule oder Universität zahlt sich in jedem Fall aus. Nachfragen und Dranbleiben. Das sind Selbstständige ja gewohnt.