"Schon ist man aus dem Schneider"

FMA-Vorstand Kumpfmüller: "Schon ist man aus dem Schneider"

Interview. Klaus Kumpfmüller, Vorstand der Finanzmarktaufsicht über Zocker und böse Buben

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Interview: Christina Hiptmayr

profil: Sie beklagen, die österreichische Gesetzeslage und Rechtsprechung im Bereich des Insiderhandels weiche von der europäischen Praxis ab. Inwiefern?
Klaus Kumpfmüller: Wir sehen das Problem, dass die österreichische Rechtsentwicklung und Rechtsprechung mit der europäischen nicht Schritt hält. Nur zwei Ansatzpunkte: Europa hat entschieden, dass sich eine kursrelevante Insiderinformation rechtlich sehr früh materialisiert - also bereits, wenn das Vorhaben so weit konkretisiert ist, dass vernünftigerweise mit einer Verwirklichung zu rechnen ist. In einem stufenweisen Prozess können bereits einzelne Schritte, für sich genommen, eine Insiderinformation sein (die dann mittels Adhoc-Meldung veröffentlicht werden müsste, etwa bei Verhandlungen zur Übernahme eines Mitbewerbers, Anm.). Die österreichische Rechtsprechung verlangt aber, dass das Endereignis mit überwiegender Wahrscheinlichkeit einzutreten hat.

profil: Und der zweite Punkt?
Kumpfmüller: Der Europäische Gesetzgeber geht heute davon aus, dass Manager, die über eine Insiderinformation verfügen und trotzdem mit ihren Aktien handeln, diese Insiderinformation missbrauchen wollten. Die österreichische Rechtsprechung hingegen verlangt den kaum zu erbringenden Nachweis, dass der Insider gehandelt hat, weil er subjektiv die Information ausnützen wollte. Damit wird der verbotene Insiderhandel quasi rechtlich wegdefiniert.

profil: Soll heißen?
Kumpfmüller: Ein Beschuldigter braucht nur zu behaupten, er habe ein ganz anderes Motiv für den Deal gehabt, und schon ist er aus dem Schneider. Da haben Top-Manager unbestritten über eine Insiderinformation verfügt und in eigenen Aktien gehandelt, wurden aber freigesprochen oder nicht einmal angeklagt, weil sie behaupteten, sie hätten die eigenen Aktien nur gehandelt, weil ihnen der Wertpapierberater einer Provinzbank dazu geraten habe. Oder weil gerade ein Mitarbeiter-Incentive-Programm in eigenen Aktien lief. Oder weil ein Enkerl Geburtstag hatte.

profil: Vielleicht war es ja tatsächlich so?
Kumpfmüller: Mit Verlaub, eine derartige Rechtsansicht ist in Wahrheit wirtschafts- und menschenfremd.

profil: Die FMA hat in zwölf Jahren 20 Fälle zur Anzeige gebracht. Das scheint nicht besonders viel zu sein. Ist das Unrechtsbewusstsein unter Österreichs Managern stärker ausgeprägt als anderswo?
Kumpfmüller: Sie halten sich offenkundig gemäß österreichischer Rechtsprechung an die österreichischen Regeln. Nur: Diese Regeln entsprechen eben immer weniger den Anforderungen, wie sie der europäische Binnenmarkt stellt. Wir brauchen ein Bekenntnis zu einem fairen und ordnungsgemäßen Börsehandel nach europäischen Maßstäben, nur so werden wir Kleinanleger und langfristige Investoren für den österreichischen Kapitalmarkt interessieren. Ein Paradies für Insiderhandel lockt nur Zocker und böse Buben an, weil sie keine Angst vor strafrechtlicher Verfolgung haben müssen. Wir leben in Europa in einem grenzenlosen Finanzmarkt, wir brauchen daher einheitliche Regeln und deren einheitliche Anwendung und Durchsetzung

profil: Ist Österreich mit seiner Rechtsprechung innerhalb der EU ein Einzelfall?
Kumpfmüller: Wir haben viele der Fälle, die wir zur Anzeige gebracht haben, in entsprechenden europäischen Expertengremien analysiert und diskutiert. Die österreichische Auslegung und Anwendung der europäischen Richtlinien erntete dort einhellig Unverständnis.

profil: Hierzulande sind Sie mit Ihren Bedenken allein auf weiter Flur. Im Justizministerium sieht man aktuell jedenfalls keinen Handlungsbedarf.
Kumpfmüller: Das ist bedauerlich. Wir müssen wohl noch mehr Überzeugungsarbeit leisten. Und wir werden darum kämpfen, den europäischen Standards auch in Österreich zum Durchbruch zu helfen. Als Finanzmarktaufseher sind wir es ja gewohnt, dicke Bretter zu bohren. Die neue Marktmissbrauchsrichtlinie der EU (sie ist im vergangenen Juli in Kraft getreten, die Mitgliedsstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen, Anm.) wird uns zumindest bei der Definition, was eine Insiderinformation ist, und wann sie sich materialisiert, wieder einen Schritt weiter helfen.