FINANZMINISTER SCHELLING: Die Bürger vom Nutzen erhöhter Transparenz zu überzeugen ist schwer

Plädoyer für die Abschaffung des Bankgeheimnisses - unter Kontrolle

Maria Fekter verteidigte sie noch "wie eine Löwin“, Hans Jörg Schelling setzt ihr jetzt das Fleischermesser an: die heilige Kuh "Bankgeheimnis“. Gut so, meint Christina Hiptmayr, aber nicht auf die Kontrollmechanismen vergessen.

Drucken

Schriftgröße

Onno Ruding machte sich nicht wahnsinnig beliebt. Als der damalige niederländische Finanzminister im Jahr 1987 verkündete, alle Banken seien künftig verpflichtet, den Fiskus über die Höhe der Zinserträge auf den Konten ihrer Kunden zu informieren, setzte ein reger Grenzverkehr nach Belgien ein. Die Holländer hatten zwar schon zuvor ihre Erträge in der Steuererklärung angeben - und bei Überschreitung eines Freibetrages auch versteuern - müssen, doch nach Schätzung der Behörden nahmen rund zwei Drittel der Anleger diese Vorschrift nicht ganz so genau. Sie vertrauten auf das Bankgeheimnis.

Den belgischen Bankiers war die neue Klientel höchst willkommen. Über den Zustrom konnten sie insgeheim jedoch nur den Kopf schütteln. Kassierte doch der Staat 25 Prozent der Zinsen. Was die Belgier wiederum veranlasste, allfällige Vermögen lieber nach Luxemburg zu verfrachten, wo Zinserträge steuerfrei blieben.

Inzwischen hat sich das finanzielle Verkehrsaufkommen von Holland nach Belgien längst normalisiert. Einmal pro Jahr melden die Finanzinstitute dem niederländischen "Belastingdienst“ (Steuerbehörde) die Kontodaten ihrer Kunden (Kontostand, Zins- und Dividendenerträge). Im Gegenzug erhalten die Holländer vorausgefüllte Steuererklärungen. In einem Land, in dem auch auf Vorhänge verzichtet wird, wissen dessen Bewohner diesen Service mittlerweile zu schätzen.

Auf so viel Wohlwollen kann Hans Jörg Schelling nicht zählen. Seit er der heiligen Kuh "Bankgeheimnis“ das Messer ansetzt, bekommt der Finanzminister den geballten Furor zu spüren. Von Parteikollegen, der Opposition, dem Volk.

Sankrosanktes Bankgeheimnis

Die bevorstehende Aufweichung oder Aufhebung der gesetzlich verankerten Diskretion kommt tatsächlich einigermaßen überraschend. Über Dekaden galt das Bankgeheimnis als sankrosankt und wurde von österreichischen Banken und Politikern vehement verteidigt. Von ÖVP-Finanzministern ganz besonders: Für Wilhelm Molterer stand die Abschaffung "nicht zur Disposition“, für Josef Pröll war sie "kein Thema“ und Maria Fekter verteidigte die Geheimniskrämerei "wie eine Löwin“.

Nachdem uns über Jahrzehnte eingebläut wurde, das Bankgeheimnis sei eine liberale Errungenschaft ersten Ranges, die Omas Sparbuch und jenes des kleinen Sparers schütze, fällt es nun naturgemäß schwer, die Bürger von den Vorzügen erhöhter Transparenz zu überzeugen.

Dabei kann man kann es drehen und wenden, wie man will. Der Paragraf 38 des Bankwesengesetzes schützt ausschließlich jene, die Geld am Fiskus vorbeimogeln wollen. Was spricht also gegen eine verstärkte Betrugsbekämpfung? Andererseits gibt es berechtigte Bedenken. Und die müssen ernst genommen werden.

Das Recht auf Privatsphäre muss seit Jahren als Argument gegen die Abschaffung des Bankgeheimnisses herhalten. Was viele umtreibt, formulierte Schellings Vorgänger, Michael Spindelegger, einst so: "Der Nachbar soll nicht nachlesen können, was bei mir auf meinem Bankkonto vorhanden ist.“ Doch weder der noch der neidische Arbeitskollege oder der erbschleichende Verwandte soll Einsicht in fremde Vermögenssituationen bekommen. Der von Schelling präsentierte Gesetzesentwurf sieht jedoch eine deutlich erleichterte Einschau für die Finanz vor. Bisher musste die Abgabenbehörde - wenn es um Steuerhinterziehung in Höhe von weniger als 100.000 Euro ging - ein sogenanntes "verwaltungsbehördliches Finanzstrafverfahren“ einleiten. Die Finanzprüfer können per Bescheid der Finanzstrafbehörde (also des Finanzamts), die Banken auffordern, die Konten des Betroffenen zu öffnen. Richter braucht es dazu keinen. In Zukunft sollen "Bedenken gegen die Richtigkeit der Abgabenerklärung“ genügen, um ein Auskunftsersuchen an die Bank zu richten. Bei Steuerhinterziehung über 100.000 Euro sind die Gerichte zuständig. Bei einem solchen "gerichtlichen Finanzstrafverfahren“ benötigt die Staatsanwaltschaft eine richterliche Genehmigung für eine Konteneinschau. Daran soll sich auch zukünftig nichts ändern. Die Sorge, jeder Finanzbeamte könne nach Lust und Laune auf jedem beliebigen Konto herumschnüffeln, ist also unbegründet.

"Das Bankgeheimnis bietet ja nur scheinbar Schutz“, sagt der renommierte Finanzrechtler Werner Doralt. "Mit etwas Aufwand ist es der Behörde ohnehin jetzt schon möglich, Einsicht zu nehmen. Nun wird ein verwaltungsrechtliches Hemmnis, welches die Behörde viel Zeit kostet, beseitigt.“

Beamte unterliegen der Amtsverschwiegenheit

Ökonom Gottfried Haber sieht die Konteneinschau kritisch: "Der bloße Verdacht ist mir datenschutztechnisch zu wenig. Immerhin lassen sich aus den Kontenbewegungen Rückschlüsse auf das Konsumverhalten ziehen und Bewegungsprofile erstellen“. Tatsächlich lässt sich aus Kontoauszügen einiges ablesen: Wann, wo, wie viel Geld behoben und teils, wofür es ausgegeben wurde. Die von Schelling angekündigten Kontrollmechanismen - lückenlose Dokumentation, verpflichtendes Vier-Augen-Prinzip und die Schaffung eines weisungsunabhängigen Rechtsschutzbeauftragten - dürfen deshalb nicht nur Ankündigung bleiben. Tut man sich allerdings auf den diversen Internetforen um, gewinnt man den Eindruck, die größte Sorge der - männlichen - Mitbürger sei, der Finanzbeamte könne nun Kenntnis über gelegentliche Bordellbesuche erlangen. Abgesehen davon, dass im Puff verbrachte Abende für etwaige Steuervergehen meist unerheblich sind; die Beamten unterliegen der Amtsverschwiegenheit. Die imagemäßig arg gebeutelten Banker dürften sich jedenfalls geschmeichelt fühlen. Offenbar traut man ihnen eher zu, Geheimnisse bewahren zu können. Oder das Schamgefühl ist ihnen gegenüber weniger stark ausgeprägt.

Die Schaffung eines zentralen Kontenregisters wird zumindest unter Experten ziemlich einhellig als datenschutzrechtlicher Fortschritt gesehen. Dort werden sämtliche österreichischen Konten erfasst und ihren Eignern zugeordnet. Informationen über den jeweiligen Kontostand sind jedoch nicht enthalten. Bisher mussten die Prüfer (Finanz, Staatsanwaltschaft) Anfragen an die fünf Bankverbände (Sparkassen, Hypos, Aktienbanken, Raiffeisen- und Volksbanken) stellen. Diese leiteten das Auskunftsbegehr an ihre rund 800 Mitgliedsinstitute weiter. Die Begründung, warum gegen wen ermittelt wird, bekam also eine schier unüberschaubare Zahl an Leuten in die Hände. Aus Ermittlerkreisen ist zu hören, dass sich die Banken zudem in der Vergangenheit nicht rasend kooperativ gezeigt haben. Auskunftsersuchen wurden zurückgeschickt, Begründungen mussten präzisiert werden. Bis die Behörden Kenntnis erlangten, bei welcher Bank Verdächtige Konten besitzen, verging enorm viel Zeit. Bis sie tatsächlich Einschau halten konnten, noch viel mehr. Dadurch wurden Verfahren endlos in die Länge gezogen. "Wir begrüßen die Einführung eines Kontenregisters. Das fordern wir seit Jahren“, sagt Gerhard Jarosch, Präsident der Vereinigung österreichischer Staatsanwälte. "Es müssen ja nicht Hunderte Personen wissen, dass wir ein Verfahren gegen jemanden führen. Ob der nun Karl-Heinz Grasser oder Max Müller heißt.“

Man kann natürlich auch Szenarien entwerfen, in denen semi-faschistische Staatsorgane ohne Rücksicht auf Gesetze mittels konstruierter Verdachtslage wahllos Bürger verdächtigen und schikanieren. Doch in Demokratien ist es möglich, Behörden Datensätze anzuvertrauen, wenn Kontrollen dafür sorgen, dass damit nur das geschieht, was geschehen soll. Man kann Vermögenswerte bekannt geben, ohne Gefahr zu laufen, enteignet zu werden. Siehe Niederlande. Oder Schweden. Oder Spanien. Selbst in Deutschland ist der Datentransfer zwischen Banken und Finanzverwaltung mittlerweile stark vereinfacht worden. Anders gesagt: Ohne dieses Vertrauen dürfte auch keine Armee gestellt werden, weil ein Putsch zu befürchten wäre.

21 Milliarden Euro Pfusch pro Jahr?

David Walch, Sprecher der üblicherweise nicht sehr regierungsfreundlichen Gruppierung Attac, hält den Gesetzesentwurf für einen "Durchbruch im Kampf gegen den Steuerbetrug“. Für die Mehrheit der Österreicher bietet das Bankgeheimnis ohnehin keinerlei Vorteile: Die Löhne und Gehälter der Arbeiter und Angestellten sind sowohl dem Finanzamt als auch der Sozialversicherung bis auf den letzten Cent bekannt. Für sie gibt es nichts zu verstecken. Es sei denn, sie frönen der Schwarzarbeit und sind dumm genug, sich die so erzielten Einkünfte überweisen zu lassen. Wessen Lebensstandard die Einkommenssituation deutlich übersteigt, darf sich zukünftig auch ein bisschen mehr vor der Finanz fürchten. Sollten die Berechnungen des Linzer Universitätsprofessors Friedrich Schneider stimmen, wurde im vergangenen Jahr im Gegenwert von 21 Milliarden Euro gepfuscht. Und irgendwo muss dieses Geld ja hinkommen.

Finanzminister Schelling rechnet jedenfalls mit 700 Millionen Euro, die durch die leichtere Verfolgung von Steuersündern in die Kasse gespült werden und die Finanzierung der Steuerreform sicherstellen sollen. In Österreich wurden jährlich zuletzt rund 7000 verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren eingeleitet, allerdings nur 100 bis 200 Kontenöffnungen durchgeführt. Diese Zahl wird steigen, keine Frage. "Die meisten Fragen werden sich aber schon im Vorfeld abklären lassen“, meint Herwig Heller, Leiter der Abteilung Betrugsbekämpfung Steuer und Zoll im Finanzministerium. "Eine Konteneinsicht wird dann oft gar nicht mehr nötig sein.“

Hört man den Freunden des Bankgeheimnisses zu, könnte man meinen, Österreich sei das letzte Bollwerk der Rechtsstaatlichkeit in Europa. NEOS-Chef Matthias Strolz etwa fürchtet mit Blick auf Deutschland, dass künftig auch das AMS Einblick in Kontodaten bekommen könne. Zum einen ist das hierzulande gar nicht vorgesehen, zum anderen: Was spricht eigentlich dagegen? Auch das Erschleichen von Sozialleistungen ist Betrug.

Die leidenschaftlichen Verfechter der Geheimniskrämerei würden in Norwegen oder Schweden vermutlich einen Nervenzusammenbruch erleiden. "Skatteverket“, das schwedische Finanzamt, weiß fast alles und erzählt es auch weiter. Dort gibt es nämlich auch kein Steuergeheimnis. Jeder Bürger kann nachschlagen, wie hoch das Einkommen und Vermögen seines Nachbarn oder Chefs, des prominenten Politikers oder Managers ist. In Norwegen hält man es genauso.

Die Skandinavier stehen dem Fiskus aber auch nicht so feindselig gegenüber wie viele Österreicher. Dass jeder Steuerzahler seinen Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens leisten muss, ist für die meisten völlig selbstverständlich. Im Gegenzug herrscht aber auch höchste Transparenz über die Ausgaben des Staates. Siehe Amtsgeheimnis. Und in nicht nur diesem Punkt hat die rot-schwarze Regierung noch eine enorm hohe Bringschuld. Wird Zeit, sie abzuarbeiten.

Christina   Hiptmayr

Christina Hiptmayr

ist Wirtschaftsredakteurin und Moderatorin von tauwetter, dem profil-Podcast zur Klimakrise.