Die Gewerbeordnung soll - wieder einmal - gekürzt werden

Warum die Gewerbeordnung das meistgehasste Gesetz ist

Sie ist an manchen Stellen bis zu 150 Jahre alt. Sie regelt Arbeitswelten vom Wäschebügler bis zum Pferdesattler. Nun soll sie von der Regierung reformiert werden. Einmal mehr. Die Gewerbeordnung - Einblicke in Österreichs meistgehasstes Gesetzeswerk.

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Es gibt Dinge in Österreich, die bleiben so beharrlich gleich, dass sich die dazugehörigen Politikerzitate zeitlich kaum einordnen lassen. Zum Beispiel dieses: "In der Gewerbeordnung bestehen große Veränderungspotentiale. Die Unternehmer sind durch eine Unzahl von Verordnungen gehemmt. Wir müssen bereit sein, neue Wege zu beschreiten. Das zählt zu den wichtigsten Aufgaben der Bundesregierung.“

Hier spricht nicht etwa der neue SPÖ-Bundeskanzler Christian Kern, der angetreten ist, um das Ruder nochmals herumzureißen und dem gefühlten Stillstand im Land mit Reformen zu begegnen. Sondern Andreas Rudas, einst SPÖ-Bundesgeschäftsführer unter dem Bundeskanzler Viktor Klima. Es ist das Jahr 1998. Rudas verspricht eine Reform der Gewerbeordnung. Sie wird scheitern. Das geschieht nicht zum ersten Mal. Und auch nicht zum letzten Mal.

18 Jahre später treten Christian Kern und sein ÖVP-Vizekanzler Reinhold Mitterlehner erneut an, die Gewerbeordnung zu reformieren. Es ist die erste Ankündigung des neuen Teams. Anfang Juli plant die Koalition ihr Werk zu beginnen. Es werde auch um "Tabuthemen“ gehen, sagt Mitterlehner. Unterm Strich strebe man "ein Abschaffen von Reglementierungen“ an.

Die Gewerbeordnung ist geradezu ein Sinnbild für Reformbedarf und Reformresistenz in Österreich.

Die Gewerbeordnung ist 186 Seiten dick. Sie regelt, welche Voraussetzungen Selbstständige in Österreich erfüllen müssen - vom Konditor bis zum Vermögensberater, vom Kirchenorgelbauer bis zum Wahrsager -, damit sie ihr Gewerbe ausüben dürfen. Für insgesamt 103 Tätigkeiten hierzulande (unterteilt in mehrere Kategorien) braucht es sogenannte Befähigungsnachweise. Das kann beispielsweise bedeuten, dass ein dreiwöchiger Lehrgang vorgeschrieben ist, eine jahrelange Ausbildung oder auch ein Nachweis, dass man bereits als unselbstständig Beschäftigter in der jeweiligen Branche gearbeitet hat. Dazu kommen Hunderte sogenannte "freie Gewerbe“. Das sind Tätigkeiten, für die man sich zwar anmelden, jedoch keine weiteren Voraussetzungen erfüllen muss.

Die Gewerbeordnung ist geradezu ein Sinnbild für Reformbedarf und Reformresistenz in Österreich. Die Anekdoten über ihre absurden Auswüchse sind Legion (siehe Spalten am Ende). Jeder Politiker, der etwas auf sich hält, verspricht ihre Entrümpelung.

"Die Gewerbeordnung gehört, auf einem weißen Blatt Papier beginnend, neu geschrieben“, sagt Michael Böheim, Experte für Regulierungspolitik am Wirtschaftsforschungsinstitut in Wien. Die Rechtswissenschafterin Magdalena Pöschl am Wiener Juridicum nennt sie ein "Flickwerk, das viele nicht geglückte Kompromisse enthält und legistisch deutlich verbessert werden könnte“. Noch dazu ist es eines, das sich negativ auf Wachstum und Beschäftigung durchschlägt: Die OECD, die Wirtschafts-Denkfabrik der reichen Länder, spricht von einem zusätzlichen halben Prozentpunkt des Bruttoinlandsprodukts, das sich durch Liberalisierungen wie jene der Gewerbeordnung jährlich erreichen ließe.

Trotzdem scheiterte bislang jede größere Reform. Wer die Gründe verstehen will, muss die Geschichte der Gewerbeordnung kennen, und die Triebkräfte, die sie formten. Sie reicht zurück bis ins Jahr 1859.

Vor allem in Zeiten schwerer Wirtschaftskrisen entfernte man sich häufig vom Grundgedanken, nur das zu regulieren, was Gesundheit und Sicherheit beeinträchtigt.

Damals verfügte Kaiser Franz Joseph I. Wirtschaftsreformen - aufgeschreckt durch die Revolution von 1848 - sie hätte die Habsburger beinahe den Thron gekostet. Diese Reformen sollten für mehr Wohlstand in der Donaumonarchie sorgen und ein wirtschaftliches Gleichziehen mit anderen Großmächtigen wie Frankreich und Großbritannien ermöglichen. Eine der wichtigsten war die Einführung der Gewerbefreiheit.

Bis dahin hatten in Österreich die Zünfte geherrscht, die aus dem Mittelalter stammten. Das Zunftwesen hatte strikt begrenzt, wer welches Gewerbe ergreifen konnte; mitunter musste man gar in seine Berufsgruppe hineingeboren sein. Franz Josephs Reform bewirkte nun, dass prinzipiell jeder jedes Gewerbe ausüben durfte. Allerdings ließen sich einige Regeln nicht vermeiden.

Manche Gewerbe - der Handel mit Feuerwerkskörpern zum Beispiel - konnten potenziell Leib und Leben gefährden. Andere - die stinkende Seifensiederei - beeinträchtigten die Menschen durch Lärm und Schmutz. Für solche Gewerbetreibende legte man Zugangsvoraussetzungen fest. Resultat: die Gewerbeordnung von 1859. "Dieses Werk ist klar, nachvollziehbar, und es ist bis heute geradezu ein Vergnügen, es zu lesen“, sagt die Rechtswissenschafterin Pöschl.

Doch das sollte nicht lang so bleiben. Später flossen immer neue Abänderungen ein. Vor allem in Zeiten schwerer Wirtschaftskrisen entfernte man sich häufig vom Grundgedanken, nur das zu regulieren, was Gesundheit und Sicherheit beeinträchtigt: zum Beispiel infolge des sogenannten "Gründerkrachs“ des Jahres 1873 oder der Großen Depression von 1929. Die Gewerbeordnung diente dann vielen Berufsgruppen auch zur Abschottung. Sie setzten höhere und kompliziertere Zugangsregeln als bisher durch, um Mitbewerber abzuschrecken und sich vor den Verwerfungen des Marktes zu schützen. "Die Entwicklung des Gewerberechts spiegelt die gesellschaftspolitische Diskussion zwischen Liberalisierung und Protektionismus“, sagte der ehemalige Verfassungsgerichtshofpräsident Karl Korinek 2009 in einem Vortrag.

Zum Beispiel schreibt die Gewerbeordnung vor, dass für das Umnähen einer Hose eine Ausbildung notwendig ist - aber nicht etwa für das Anfertigen eines Fallschirms.

Bis heute ist die Grundstruktur der Gewerbeordnung dieselbe wie im Jahr 1859. An manchen Stellen bläst dem Leser ein Hauch alter Zeiten ins Gesicht, zum Beispiel im Paragraf 53, Absatz 1, in dem "das Feilbieten von Kartoffeln und Brennholz (…) im Umherziehen von Ort zu Ort oder Haus zu Haus“ geregelt ist. Die letzte richtig große Reform der Gewerbeordnung fand unter Bundeskanzler Bruno Kreisky im Jahr 1973 statt. Kleinere Abänderungen erfolgten etwa 1994 und 2002. Vieles kam hinzu. Einiges wurde ausgemustert. Manches ist heute viel zu viel reguliert, anderes wieder überhaupt nicht. Insgesamt wurde alles spitzfindiger und undurchschaubarer, sagen Juristen und Ökonomen fast einhellig.

Zum Beispiel schreibt die Gewerbeordnung vor, dass für das Umnähen einer Hose eine Ausbildung notwendig ist - aber nicht etwa für das Anfertigen eines Fallschirms. Wer Jobs wie jenen des Wäschebüglers ergreifen will, bei denen Gesundheit und Sicherheit wahrlich nicht groß in Gefahr geraten können, muss dafür eine zweijährige Berufspraxis vorweisen. Für das Heckenstutzen braucht es eine gärtnerische Ausbildung, für das Unkrautjäten nicht. Und was Reinigungsarbeiten im Haushalt betrifft: Wenn die Reinigung "nach Art der Hausfrau oder des Hausmannes“ erfolgt, handelt es sich um ein freies Gewerbe. Alles andere ist ausbildungspflichtig.

Der Wildwuchs im Lauf der vergangenen 150 Jahre, die zahlreichen unterschiedlichen Tätigkeiten und Zugangsregeln - all das führe zu Problemen, klagen Unternehmer und Oppositionspolitiker. Nicht nur administrativ haben Selbstständige deshalb einiges zu bewältigen, auch finanziell. "Die Gewerbeordnung kann einen kleinen Unternehmer schnell ein paar tausend Euro pro Jahr kosten“, sagt Matthias Köchl, ein grüner Nationalratsabgeordneter, der sich intensiv mit dem Gesetzeswerk befasst hat. Der Grund: Für die Ausübung eines jeden Gewerbes - ob mit oder ohne Befähigungsnachweis - benötigt man einen Gewerbeschein. Und der kostet Geld.

Das Problem daran: Oft reicht ein einziger Schein nicht für den Unternehmer.

Die sogenannte "Grundumlage“ wird von der Wirtschaftskammer einkassiert, der gesetzlichen Vertretung der Gewerbetreibenden, deren Mitgliedschaft für Unternehmer verpflichtend ist. Die Höhe der Umlage variiert je nach Gewerbetyp, Bundesland und Betriebsgröße. Grob liegt sie bei 80 bis 800 Euro pro Jahr und Gewerbeberechtigung.

Das Problem daran: Oft reicht ein einziger Schein nicht für den Unternehmer. Zum Beispiel bei Trafikanten. "Wenn diese in ihren Geschäften neben den üblichen Zigaretten und Zeitungen auch Ansichtskarten anbieten, brauchen sie einen zusätzlichen Gewerbeschein für Papierwarenhandel“, sagt Köchl. Folge: Zwei Drittel der Trafikanten in Österreich haben laut Wirtschaftskammer-Statistik mehr als einen Gewerbeschein. Quer über alle Branchen stieg im vergangenen Jahrzehnt die Anzahl der Gewerbescheine um 34 Prozent, jene der Gewerbetreibenden hingegen nur um elf Prozent. Je höher die Anzahl der Gewerbescheine, desto höher die Kosten für die Unternehmen. "Das ist vor allem auf dem Land ein Problem“, sagt Köchl. Den letzten Greißler im Dorf etwa treffe der Zwang zum mehrfachen Gewerbeschein besonders hart, weil er neben Lebensmitteln wohl auch andere Waren des Alltagsbedarfs im Sortiment hat. Oder der Handwerker in der Provinz leide, weil er vom Fliesenlegen bis zur Küchenmontage viele verschiedene Dienstleistungen anbieten möchte.

Köchl schlägt eine radikale Vereinfachung der Gewerbeordnung vor. Zunächst soll die Grundumlage nur noch pro Unternehmer entrichtet werden müssen, nicht mehr pro Gewerbeberechtigung. Dann soll sie nicht mehr als 100 Euro jährlich betragen. Schließlich sollen "künftig wirklich nur noch die Dinge in der Gewerbeordnung festgehalten sein, die reguliert werden müssen, weil dies für Gesundheit, Sicherheit, Eigentum und Umwelt notwendig ist“.

Dagegen wehrt sich die Wirtschaftskammer. Ausgerechnet die ÖVP-nahe Interessensorganisation, deren Präsident Christoph Leitl den Wirtschaftsstandort Österreich gern als "abgesandelt“ bezeichnet, hat in dieser Angelegenheit viel zu verlieren. Offen ist im Fall einer radikalen Neuordnung nicht nur die Frage, wo die Kammer ihr Geld herbekommen soll - immerhin wären die Beiträge der Gewerbetreibenden dann niedriger als heute. Auch steht die Wirtschaftskammer vonseiten vieler ihrer Mitglieder unter Druck. Es sind Selbstständige, die ihre Gewerbe bereits ausüben dürfen, also den Anforderungen der Gewerbeordnung genügen. Wenn es sich dabei um Tätigkeiten mit Befähigungsnachweisen handelt, haben diese Kammermitglieder einst viel Zeit, Geld und Mühe investiert, um nun etwa als Fremdenführer oder Reisebürobetreiber arbeiten zu dürfen. Jetzt sollen es die Nachkommenden plötzlich leichter haben. Und noch dazu als neue Konkurrenz in großer Zahl nachströmen.

Welche Kleinkriege aus dieser Konstellation resultieren, kann die Öffentlichkeit häufig nur erahnen. Vergangenes Jahr drang über die "Kronen Zeitung“ ein Papier der Kämmerer an die Öffentlichkeit. Sie reagierten damit auf eine Arbeitsgruppe der Gemeinde Wien, die an die Wirtschaftskammer appelliert hatte, die Gewerbeordnung in manchen Bereichen zu liberalisieren. Das Antwortschreiben strotzte vor dramatischen Szenarien: Eine Freigabe des Buchbindergewerbes etwa würde dazu führen, dass "nach kurzer Zeit die Bücher zerfallen“. Liberalisiert man das Sattlergewerbe, drohen "Haltungsschäden von Reiterinnen und Reitern“. Bei einem freigegebenen Bestattungswesen fürchtet man gar, dass im Fall einer möglichen Epidemie "Infektions- und Seuchentote“ in den Straßen liegenbleiben - weil sich unqualifizierte Bestatter deren Abtransport nicht zutrauen.

Trotzdem reagiert die Wirtschaftskammer ein stückweit auf die Kritik an der Gewerbeordnung.

"Die Gewerbeordnung sorgt für Sicherheit, Konsumentenschutz und ein funktionierende Lehrlingswesen“, argumentiert Reinhard Kainz, Geschäftsführer der Bundessparte Gewerbe der Wirtschaftskammer. Dass sie gar so verkrustet und starr sei, nennt er "eine Mär“ - und verweist auf die häufigen Änderungen des Werks. "Die Gewerbeordnung reagiert flexibel auf neue Entwicklungen in der Wirtschaftswelt.“

Die Berichte über die vielen Skurrilitäten, die aus der Gewerbeordung resultieren, nennt Kainz "stark übertrieben“ - genauso wie die Klagen über mehrfache Gewerbescheine. "Es gibt gesetzliche Möglichkeiten für Selbstständige - im Rahmen der Nebenrechte oder mit einem Sammelgewerbeschein bei freien Gewerben - mehreren Tätigkeiten nachzugehen.“ In der Praxis allerdings ist die Zulässigkeit dieser Ausnahmen häufig Gegenstand von Auseinandersetzungen vor Gericht. Die Zahlen zeigen zudem, dass es deutlich mehr Scheine als Gewerbetreibende gibt. Das liege laut Kainz jedoch auch daran, "dass viele Unternehmer nicht wissen, dass ihnen solche Möglichkeiten offen stehen“.

Trotzdem reagiert die Wirtschaftskammer ein stückweit auf die Kritik an der Gewerbeordnung. Eine Arbeitsgruppe berät laut Kainz derzeit über eine Neuordung der Finanzierung der Kammer - auch über eine mögliche Reform der umstrittenen Grundumlage. Noch heuer sollen Ergebnisse vorliegen. Und die geplante Reform der Regierung? "Wir sind gesprächsoffen“, sagt Kainz, "auch wenn man sich anschauen muss, in welchen Bereichen das sinnvoll ist.“

Wie die Antwort auf diese Frage ausfällt, das scheint auch der Regierung selbst noch nicht ganz klar zu sein. Wenn sie tatsächlich eine radikale Reform der Gewerbeordnung angeht, müsste vor allem ÖVP-Vizekanzler und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner mit massivem Widerstand seiner Parteifreunde in der Wirtschaftskammer rechnen. Bisher verlautbarten Kern und Mitterlehner nur vage Grundzüge des bevorstehenden Projekts. Zum Beispiel möchte man den Zugang zur Unternehmensanmeldung neu regeln, Formalitäten und Veröffentlichungspflichten vereinfachen und - ein heiklerer Punkt - auch das System der Mitgliedsbeiträge für die Kammer reformieren.

Ob das Gesetzeswerk wirklich völlig neu geschrieben wird, wie Juristen und Ökonomen fordern, ist offen. Vielleicht kommt auch wieder nur ein zartes Reförmchen. So wie im Jahr 1997. Damals feierte die Große Koalition - einmal mehr - eine mittelgroße Abänderung der Gewerbeordnung.

Alles würde von nun an einfacher werden, ließ man via Medien verlauten. Tischler dürften von nun an auch Türgriffe und anderes Zubehör verkaufen. Installateure dürften auch beschädigte Fliesen reparieren. Und ein Gewerbetreibender würde künftig nicht mehr gegen das Gesetz verstoßen, wenn er einem Kunden, der in seinem Geschäft Durst verspürt, kostenlos ein Glas Wasser anbietet.

Der Hausmeister Andreas Koitz, ein Landwirt aus Kärnten, will nebenher Hausmeisterdienstleistungen anbieten. Ihm schweben Dinge wie Abflussreinigung und das Aufbauen von Gartenhütten vor. Laut Wirtschaftskammerauskunft benötigt Koitz dafür acht bis neun Gewerbescheine. Weil dies organisatorisch und finanziell nicht machbar ist, hat er seinen Plan vorerst aufgegeben.

Der Reiseführer Der irischstämmige Künstler Eugene Quinn veranstaltet Führungen, bei denen er Besuchern die hässlichen Seiten Wiens vorführt. Allerdings: Für derlei Aktivitäten braucht es laut Gewerbeordnung eine mehrjährige Ausbildung. Seit Monaten streiten Quinn und die Wirtschaftskammer darüber, unter welchen Voraussetzungen er seine Stadt-Tour aufrechterhalten könnte.

Die Trafikantin Eine Trafikantin aus Friesach, die auch Blumen und Blumendünger verkauft, benötigt vier Gewerbescheine - etwa für Floristik und Chemikalienverkauf. Als der Fall Aufsehen erregte, kam ihr die Kammer entgegen. Seither benötigt sie nur noch zwei.

Die Schneiderin Die Gewerbeordnung erkennt nur ein System der Schnittkonstruktion an, das den Namen "Müller-München“ trägt. Weil andere nicht gelten, müssen Modeschule-Absolventinnen teils jahrelange Praxiszeiten nachweisen - ehe sie eigene Schneidereien eröffnen dürfen.

Die Übersetzerin Eine freischaffende Übersetzerin aus Dornbirn braucht keinen Gewerbeschein, wenn sie literarische Werke übersetzt oder vor Gericht als Dolmetscherin auftritt. Allerdings: Übersetzt sie etwa Gebrauchsanweisungen, bedarf es doch eines Scheins. "Deshalb muss ich Gebühren an die Wirtschaftskammer entrichten“, sagt sie.

Alles, was frei ist: die Berufsliste* *Auszug aus der Liste der freien Gewerbe. Für diese Tätigkeiten braucht es in Österreich zwar keine Ausbildung, aber einen Gewerbeschein.

Austausch von Glühbirnen und Leuchtstoffröhren mit Ausnahme von Neonleuchtschriften

Ausgabe von Kundenkarten

Durchführung einfacher Gartenarbeiten (Rasen mähen, Bewässern der Grünflächen, Jäten, Mulchen)

Erzeugung von spirituellen Essenzen aus Alkohol und Wasser zur energetischen Ausgewogenheit

Erzeugung von Wünschelruten

Erzeugung und Packen von Fallschirmen

Organisation von Lottotippgemeinschaften

Hilfestellung zur Erreichung einer körperlichen bzw. energetischen Ausgewogenheit mittels Interpretation der Aura

Planung einer sinnvollen Freizeitgestaltung (Animation)

Vermittlung von Bausparverträgen

Reinigung von Wohnungen nach Art der Hausfrau oder des Hausmannes unter Einsatz der in Haushalten üblicherweise verwendeten Reiniger und Geräte

Umprägen von Münzen zu Abbildungen von touristischen Attraktionen aus unedlen Metallen mittels Automaten

Wahrsagerei

Zusammenbau und Montage beweglicher Sachen, mit Ausnahme von Möbeln und statisch belangreichen Konstruktionen, aus fertig bezogenen Teilen mit Hilfe einfacher Schraub-, Klemm-, Kleb- und Steckverbindungen.