Keine Umweltverträglichkeitsprüfung auf dem Wiener Nordbahnhofgelände

Wiener Nordbahnhof: Keine Umweltverträglichkeitsprüfung

Keine Umweltverträglichkeitsprüfung auf dem Wiener Nordbahnhofgelände

Drucken

Schriftgröße

An diesem Morgen hängt der Nebel tief über dem verlassenen Gelände. Auf halbzerfallenen Bahndämmen kämpfen sich Pappeln durch die Pflastersteine. Daneben wurde einst zwischen Ziegelmauern die Kohle für die Lokomotiven gelagert. Heute sammelt sich hier das gelbe Herbstlaub.

Das Nordbahnhofgelände, unweit des Praters, mitten im sonst dichtverbauten 2. Wiener Gemeindebezirk, wirkt wie eine halbvergessene Wildnis. Doch der Eindruck täuscht. Die Gemeinde Wien plant Großes mit der Industriebrache. Bald sollen hier 5000 Wohnungen entstehen, dazu Betriebe mit 20.000 Arbeitsplätzen. Schon seit den 1990er-Jahren plant man die Entwicklung des Areals; rund ein Drittel wurde bereits seit dem Jahr 2008 verbaut. Bis 2025 soll nun der große Rest folgen.

Es ist eines der Prestigeprojekte der rot-grünen Stadtregierung - allerdings mit einem Schönheitsfehler, der unter Wiens Stadtplanern und Immobilienentwicklern seit Langem für Diskussionen und Gerüchte sorgt: Für das Gelände gab es niemals eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Das gilt sowohl für den nunmehr geplanten Teil als auch für den alten, bereits gebauten.

Normalerweise prüfen Sachverständige und Behörden, ob ein Bauprojekt der Umwelt schadet oder nicht. Den Antrag dafür bringt gemeinhin der Immobilieneigentümer ein (in diesem Fall die ÖBB) oder die zuständige Behörde (der Wiener Magistrat).

Beim Nordbahnhofgelände jedoch ist nichts dergleichen geschehen. Dabei ist mittlerweile nicht nur die Widmung teilweise abgeschlossen. Auch legt ein städtebauliches Leitbild fest, wie das Areal künftig ausschauen soll. Sogar künftige Straßennamen gibt es bereits, Lembergstraße etwa und Bruno-Marek-Allee. Kurz: Man kann sich schon ganz gut vorstellen, was hier geplant ist. "Und trotzdem gibt es keine UVP", sagt jemand, der mit dem Projekt betraut ist. "Die Sache ist ein absolutes Mysterium."

Während die Motive rätselhaft bleiben, liegt es klar auf der Hand, welche Folgen die ausbleibende Prüfung nach sich zieht: ziemlich viel an Rechts- und Planungsunsicherheit. Zumindest in den kommenden Jahren kann theoretisch jede Baubewilligung für ungültig erklärt werden, sofern jemand Einspruch erhebt - und sich anschließend herausstellt, dass die UVPPflicht tatsächlich verletzt worden ist. Immobilieninvestoren können nicht sicher sein, ob ihre Objekte tatsächlich den Ertrag abwerfen, mit dem sie rechnen. Bewohner des Viertels wissen nicht, ob an ihren Häuser eventuell späte Umbauten drohen.

Kritiker aus den Reihen der Rathausbeamtenschaft, die anonym bleiben wollen, warnen sogar vor noch größeren Schwierigkeiten: Im schlimmsten Fall könne die Behörde einen Baustopp verfügen. Nicht nur in diesem Worst Case steht auch das Geld der Steuerzahler auf dem Spiel. Immerhin soll auf dem Areal auch geförderter Wohnbau entstehen, errichtet durch Genossenschaften, die sich im Besitz der Stadt Wien befinden, also letztlich der Allgemeinheit.

Aber sind all diese Gefahren überhaupt real? Muss das Nordbahnhofgelände denn einer UVP unterzogen werden? Das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz legt genau fest, unter welchen Voraussetzungen ein Bauprojekt der UVP-Pflicht unterliegt oder nicht. Ausschlaggebend sind beispielsweise bestimmte Mindestgrößen bei der Nutzfläche. Oder etwa - wenn es um die Errichtung eines neuen Stadtviertels geht - die Existenz eines "planerischen Gesamtwillens" sowie von "Multifunktionalität", also einer Mischung aus Wohnungen, Arbeitsstätten und Freizeiteinrichtungen.

Wenn ein Projektwerber - beispielsweise die ÖBB - glaubt, dass sein Vorhaben aufgrund solcher Kriterien unter die UVP-Pflicht fallen könnte, muss er einen Antrag bei der Wiener Landesregierung stellen. Diese teilt per Bescheid mit, ob die UVP erforderlich ist oder nicht.

Im Fall des Nordbahnhofs hat nicht etwa die Landesregierung beschlossen, dass keine UVP notwendig sei. Stattdessen wurde gar nicht erst der Antrag gestellt. Niemand hat je gefragt, niemand hat je geantwortet.

Die einzige Ausnahme ist ein einzelnes Bauprojekt am Rand des Geländes, das sich im Vergleich mit dem gesamten Areal bescheiden ausnimmt: die neue Zentrale der Bank Austria. Hier prüfte das Rathaus im April 2012 auf Antrag einer Tochterfirma der Bank Austria, ob eine UVP-Pflicht besteht oder nicht. Ergebnis: "Mangels Multifunktionalität" sei die Prüfung nicht notwendig, so der Bescheid. Über den Rest des Viertels sagt dieses Urteil allerdings nichts aus.

Vielmehr deutet eine andere Tatsache darauf hin, dass der große Rest des Geländes durchaus UVP-pflichtig sein könnte: Bei anderen Wiener Stadtentwicklungsgebieten wurden UVPs beantragt und durchgeführt - konkret beim neuen Hauptbahnhofviertel und bei der Seestadt Aspern. Diese Projekte ähneln dem Nordbahnhof in vielerlei Hinsicht. Warum also wird die UVP-Pflicht bei Wiens Neubauvierteln unterschiedlich gehandhabt?

"Das Nordbahnhofgelände ist kein homogenes Stadtviertel im eigentlichen Sinn", antwortet Georg Patak, Pressesprecher der Wiener Umweltschutz-Magistratsabteilung 22. Diese Behörde, die der SPÖ-Umweltstadträtin Ulli Sima untersteht, hätte den UVP-Prozess vorantreiben und gar anstoßen können. Aber das Nordbahnhofviertel sei anders als andere, sagt Patak. Es habe sich über viele Jahre entwickelt, "besteht aus vielen einzelnen Teilen". Anders gesagt: Der gesetzlich vorgesehene "planerische Gesamtwille" fehlt, also ist auch keine UVP nötig.

Allerdings: Ob hinter dem Nordbahnhofviertel tatsächlich weniger Gesamtwille steckt als hinter anderen Projekten, das müsste eigentlich die Wiener Landesregierung offiziell per Bescheid bewerten. Und diese wurde ja mangels Antrag niemals mit der Causa betraut.

Kritische Rathausbeamte liefern - unter der Bedingung der Anonymität - eine andere Erklärung dafür, warum es auf dem Nordbahnhof keine UVP gibt: Sie würde extrem kompliziert und aufwendig ausfallen, sagen sie. Denn der Nordbahnhof befindet sich im dichtverbauten innerstädtischen Bereich. Die Umweltwerte hier sind ohnehin kritisch, etwa bei den Grenzwerten für die Luftqualität. Dazu leben auf dem Gelände geschützte Tierarten, beispielsweise die Wechselkröte.

Fazit: Die ÖBB würden das Risiko der UVP schlicht nicht eingehen wollen, so die Kritiker. Und die Stadt Wien, die ebenfalls eine Prüfung anstoßen könnte, liefere Rückendeckung. Das Risiko der jahrelangen Rechtsunsicherheit nehmen dabei beide Beteiligte in Kauf.

Was meint der Grundeigentümer ÖBB zu all dem?"Wir gehen davon aus, dass für das Areal des Nordbahnhofs keine UVP notwendig ist", sagt ÖBB-Pressesprecher Michael Braun. Externe Juristen würden diese Ansicht stützen. Allerdings: "Es gibt auch Stimmen, die das Gegenteil besagen", so Braun.

Vor zwei Wochen jedenfalls fixierten die ÖBB einen Deal, der wohl in engem Zusammenhang mit der Causa UVP steht: Sie verkauften den Großteil des Nordbahnhofgeländes. Es handelt sich um den vollständigen nicht-verbauten Teil des Areals, rund zwei Drittel davon. Ohne dass die breite Öffentlichkeit das mitbekam, wechselte die größte und vielleicht wertvollste freie Baufläche in Wiener Zentrumsnähe ihren Besitzer.

Über den Kaufpreis "wurde Stillschweigen vereinbart", so ÖBB-Sprecher Braun. Auch eine öffentliche Ausschreibung fand nicht statt. Zwar geloben die ÖBB dies immer wieder für ihre Grundstücksverkäufe, doch bei diesem Projekt handle es sich um ein "spezielles".

Der Käufer: ein Konsortium aus dem Versicherungskonzern Wiener Städtische, der Raiffeisen Evolution und der ÖVW. Bei letzteren beiden handelt es sich um Immobilien-Tochterfirmen von Raiffeisen und Erste Bank.

Die Motive hinter dem Verkauf: Laut ÖBB-Sprecher Braun übernimmt das Käuferkonsortium einen Teil der demnächst anfallenden Kosten, etwa für die Errichtung von Straßen. Dazu kümmern sich die Käufer um jenen Teil der Widmung, der noch ausständig ist. Und: "Die Frage nach Verpflichtung zu einer UVP wurde an die Käufer weitergegeben", sagt Braun.

Er räumt ein, dass auch aufgrund der heiklen UVP-Frage auf eine öffentliche Ausschreibung verzichtet worden ist. Stattdessen habe man sich "unter diesen Rahmenbedingungen für Käufer mit bester Bonität, Erfahrung und Ansehen bei der Stadt Wien entschieden", so Braun.

Salopper ausgedrückt: Jemand mit möglichst guten Kontakten ins Wiener Rathaus soll jetzt dafür sorgen, dass die UVP weiterhin nicht stattfindet - oder er lebt eben mit den teuren und unangenehmen Konsequenzen. Die ÖBB jedenfalls sind das Risiko los.

Bei der Wiener Städtischen Versicherung, einem der Käufer, gibt man sich auf profil-Anfrage zuversichtlich, dass die Angelegenheit schon glattgehen wird: "Eine UVP ist aus heutiger Sicht nicht erforderlich und wird das Projekt wenig beeinflussen", sagt die Wiener-Städtische-Vorstandsdirektorin Christine Dornaus.