Polizei-Affäre: Der Kampf der Häuptlinge

Ermittlungen gegen Polizeigeneral Horngacher

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Lange könne das nicht mehr so weitergehen, sagt ein Spitzenbeamter der Wiener Polizei, und er veranschaulicht es mit der Physik: „Der Druck in diesem Hexenkessel steigt nunmehr seit Jahren permanent, und das führt ausweglos zur Explosion.“ Dieser Wiener Polizeiapparat sei dermaßen mit sich selbst beschäftigt, dass man sich längst fragen müsse, welchen Stellenwert die Sicherheit noch habe. Der leitende Beamte: „Seit der Polizeireform betrachten Personen in Chefpositionen die Polizei als Selbstbedienungsladen in Sachen Eitelkeit und leben ihre teils fast schon kriminelle Eifersucht ungebremst aus.“

Vergangene Woche eskalierten die internen Reibereien, und es kam zu einem Knalleffekt, der den gesamten Wiener Polizeiapparat endgültig aus der Routine reißen dürfte. Seit voriger Woche wird nicht mehr nur gegen den suspendierten Kripo-Chef Ernst Geiger, sondern auch gegen den zweiten Spitzenpolizisten Wiens strafrechtlich ermittelt. Bei der Wiener Staatsanwaltschaft ist eine Anzeige gegen den Landespolizeikommandanten Roland Horngacher eingegangen, die an bestimmten, als „Horngacher-Freunde“ geltende Staatsanwälte vorbeigeschleust wurde und jetzt von einer allgemein als „scharf“ geltenden Anklägerin bearbeitet wird. Die Staatsanwaltschaft bestätigte die Aufnahme von Ermittlungen gegenüber profil. Das Büro für interne Angelegenheiten (BIA) sei mit Untersuchungen beauftragt worden. Gut möglich, dass Horngachers Telefon bereits abgehört wird.

Amtsmissbrauch? Eingebracht hat die Anzeige der Wiener Rechtsanwalt Manfred Ainedter. Sein Vorwurf lautet auf Verdacht auf Amtsmissbrauch und auf Verrat von Amtsgeheimnissen. Mutmaßlich begangen in Fällen, in denen zwei Klienten von Ainedter betroffen sind: Der eine heißt Rainhard Fendrich, der andere Ernst Geiger.

Der erbitterte Konflikt um die Vormacht zwischen Geiger, dem ehemaligen Chefkriminalisten, und Horngacher, dem General, verbildlicht die Zustände, in die die Wiener Polizei geraten ist: Stimmt die bereits erhobene Anklage gegen Geiger, dann hat er seinem Freund Wolfgang Bogner aus dem Rotlichtbereich eine von Horngachers Truppe geplante Razzia in Bogners „FKK-Sauna“ verraten. Geiger sagte wiederholt, dass Horngacher die Sauna nur deshalb mit Razzien bombardiere, weil er von Geigers Freundschaft mit dem Saunabetreiber gewusst hätte (siehe Kasten).

Doppelverrat? Und stimmt der von Verteidiger Ainedter angezeigte Sachverhalt, dann hat auch Horngacher diese Razzia verraten. Zitat aus der Anzeige: „In der Nacht vom 24. auf 25. März 2006 fand in der Sauna ,Golden Times‘ in 1110 Wien, Karl-Gunsam-Gasse 1 eine Razzia statt. Diese wurde von Beamten der KD 1 (Kriminaldirektion 1, Anm. d. Red.) in Anwesenheit deren Leiters Oberst Roland Frühwirth durchgeführt. Anwesend waren weiters Beamte des Büros für interne Angelegenheiten (BIA) unter Leitung von Chefinspektor Biller. Von Beginn der Amtshandlung an waren Journalisten und Fotografen der ,Kronen Zeitung‘ anwesend. Über die Anwesenheit der Journalisten und Fotografen überrascht, fragte Chefinspektor Biller Herrn Oberst Frühwirth, wieso Journalisten bei der Razzia anwesend seien, worauf Oberst Frühwirth zu Chefinspektor Biller sagte, dass die Information über Ort und Zeit der Razzia von Herrn General Mag. Roland Horngacher an die ,Kronen Zeitung‘ aus seinem Urlaub in Frankreich erteilt wurde. Dieser Sachverhalt stellt jedenfalls den Tatbestand des § 310 StGB dar.“

Rechtsanwalt Ainedter zu profil: „Unseres Wissens passiert das seit langer Zeit ständig.“

Der zweite Punkt seiner Anzeige ist noch schwer wiegender. Zitat: „Am 11.5. 2006 erschien im Magazin ,News‘ das Polizeiprotokoll über Rainhard Fendrichs ,Kokainbeichte‘, im Artikel ab Seite 184 wurde wörtlich aus dem Polizeiakt zitiert, obwohl auch dieser Akt bei der KD 1 als Verschlussakt geführt wurde und daher nur ganz wenige und namentlich festmachbare Beamte über Informationen oder gar über den gesamten Akt verfügten. In diesem Fall besteht über den Verdacht des Deliktes nach § 310 StGB hinaus der dringende Tatverdacht nach § 302 StGB, weil die polizeilichen Ermittlungen durch die vorzeitige Veröffentlichung des Polizeiberichtes abrupt unterbrochen wurden, da sämtliche betroffenen Personen durch den Zeitungsartikel über die Ermittlungen informiert und damit gewarnt wurden. Im Hinblick darauf, dass nur ganz wenige Beamte infrage kommen, in den beiden dargestellten Fällen Verschlussakten bzw. dem Amtsgeheimnis unterliegende Informationen an die Medien weitergegeben zu haben, und weder die Beamten der KD 1 noch die des BIA irgendein Interesse an dem Geheimnisbruch gehabt haben können, zumal die Ermittlungstätigkeiten in beiden Fällen durch die vorzeitigen Veröffentlichungen beeinträchtigt wurden, sollte es durch geeignete Ermittlungsmaßnahmen, insbesondere durch Befragung der beantragten Zeugen und allfällige Rufdatenrückerfassung, möglich sein, den oder die Verdächtigen auszuforschen.“

Tatsächlich wussten nur „ganz wenige“ von den Ermittlungen in der Kokainaffäre, in die auch Fendrich verwickelt war. Seit Herbst vergangenen Jahres war die Gruppe Markl der KD 1 mit der Sache befasst, ohne dass jemand außerhalb der Gruppe etwas davon erfahren hätte. Während der letzten Aprilwoche 2006 wollten die Ermittler schließlich bei einer geplanten Drogenübergabe, von der man durch Telefonüberwachungen wusste, „zugreifen“. Vor jedem Zugriff muss eine ermittelnde Gruppe gemäß behördeninterner „Berichterstattungsvorschrift 2002“ vorgesetzte Stellen über die geplante Aktion informieren: Das sind der Polizeigeneral (Horngacher), der Polizeipräsident (Peter Stiedl) und der Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit (Erik Buxbaum) und damit die Innenministerin. Diese Vorgesetzten erhalten freilich nicht den Akt mit den Einvernahmeprotokollen, Oberservationsberichten und Telefonüberwachungsprotokollen, sondern lediglich eine Mitteilung über die laufende Amtshandlung ohne Details.

Akt angefordert. Doch die anberaumte Drogenübergabe fand nicht statt, und der Zugriff der Fahnder fiel zunächst ins Wasser. Er sollte in der darauffolgenden Woche erfolgen. Die Einvernahme von Rainhard Fendrich lag zu dieser Zeit bereits länger zurück.

In dieser letzten Aprilwoche erging nun ein Anruf an die Kriminaldirektion 1, der die Gruppe Markl zugehört. Der Anrufer: Wolfgang Preiszler, stellvertretender Leiter des Landeskriminalamtes Wien, der in Horngachers Vorzimmer untergebracht ist und als dessen „Mann fürs ganz Grobe“ gilt. Preiszler forderte den Verschlussakt an, was ihm zusteht. Einige Tage später, am Dienstag, dem 2. Mai, überbrachte eine Polizeistreife das Kuvert mit den interessanten Kernstücken des Aktes (auch die Fendrich-Einvernahme sowie das Fendrich-Observierungsprotokoll) vom Quartier der KD 1 in der Wiener Berggasse zum Polizeihauptquartier am Schottenring.

Zwei Tage später wurden die begehrten Unterlagen einem Journalisten übergeben, der in der darauffolgenden Woche in „News“ die Story veröffentlichte, was jeder andere Journalist auch so gemacht hätte.

Diesen Akt hatten also nicht „zehn, zwölf Leute“, wie Horngacher sagt, sondern ausschließlich die ermittelnde Gruppe, der Staatsanwalt und Wolfgang Preiszler. Preiszler war in der Vorwoche auf Urlaub und für profil nicht erreichbar. Roland Horngacher bestätigte in einem mehrstündigen profil-Gespräch, dass Preiszler den Akt angefordert habe. Horngacher behauptet, sein engster Mitarbeiter Preiszler habe alles ohne sein, Horngachers, Wissen gemacht. Horngacher bezeichnet sämtliche Vorwürfe gegen seine Person pauschal als „aus der Luft gegriffene, erstunkene und erlogene Versuche, mich mittels einer Sudelkampagne fertig zu machen“. Von den zahlreichen, seit Jahren gegen ihn erhobenen Vorwürfen stimme schlicht kein einziger. Es handle sich ausschließlich um Intrigen von Untergebenen, die zu wenig gearbeitet hätten und jetzt erbost seien, weil er, Horngacher, frischen Wind in die Truppe gebracht habe. Horngacher: „Grundsätzlich gebe ich keine Akten hinaus, und ich habe auch diesen nicht angefordert. Schön langsam bin ich müde und verliere meine Lust.“

Seit Jahren sei weggeschaut worden, sagt einer der vielen hohen Beamten, die anonym bleiben wollen. Der Präsident halte sich konfliktscheu heraus und hoffe nur noch, heil seine Pension zu erreichen. Und die Sicherheitsdirektion im Ministerium tue so, als ginge sie das alles nichts an.

Regime Horngacher. Ein Blick auf die Wiener Polizei gibt ein eigenartiges Bild: Nirgendwo ein Beamter, der es wagt, unter dem „Regime Horngacher“ Meinungen öffentlich zu äußern. Wird Anonymität zugesichert, reden freilich alle wie Bücher, nicht nur einzelne Personen, sondern fast die gesamte Führungsriege unterhalb Horngachers. Einzige Ausnahme: Horngachers Leibtruppe, die so genannte „Prätorianer-Garde“ (korrekt: Einsatzgruppe Straßenkriminalität, EGS). Sie sind laut Statistik besonders schnell beim Waffengebrauch, und bei ihren Festnahmen passieren besonders oft Verletzungen.

Roland Horngacher sagt, er habe „viele Führungsseminare besucht“. Man könne es „so oder so“ machen. Er selbst hat es so gemacht: Widerstände „ausradiert“, Widerreden abgestellt. Die Polizei sei keine Basisdemokratie, Polizisten keine Diskutanten, sondern Befehlsempfänger. Horngacher: „Leben lassen? Da hätte ich drei Tage nach Antritt meines Jobs wieder meine Sachen packen und sagen können, die Herrschaften wollen nicht.“

Von Emil Bobi