Die geplante deutsche PKW-Maut von 130 Euro pro Jahr wurde abgewehrt.

Unerwartet: Deutsche PKW-Maut abgewehrt

Das EU-Höchstgericht gab der Klage Österreichs gegen die deutsche PKW-Maut recht. Im anderen Fall wäre ein Grundprinzip der EU in Frage gestellt worden.

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Das Urteil war so nicht erwartet worden. Erst im Februar hatte der Generalanwalt des EuGH in seinem Gutachten keine Diskriminierung durch die für Herbst 2020 geplante, neue deutsche PKW-Maut festgestellt. In den meisten Fällen folgen die Höchstrichter dem Spruch des Generalanwalts.

EU-Höchstrichter entschieden anders

Doch am Dienstag entschieden die EU-Höchstrichter anders: „Die deutsche Vignette für die Benützung von Bundesfernstraßen durch Personenkraftwagen verstößt gegen das Unionsrecht“. Denn die geplante deutsche PKW-Maut von 130 Euro pro Jahr sah vor, dass zwar alle Benützer deutscher Autobahnen diese zu bezahlen hätten, aber den Besitzern von in Deutschland zugelassenen Autos wäre die Abgabe in Form einer niedrigeren Kfz-Steuer rückerstattet worden. Damit – so der EuGH- läge eine unzulässige Benachteiligung von Haltern und Fahrern von in anderen Mitgliedsländern zugelassenen Pkw vor.

Diskriminierung von EU-Bürgern nicht mit Unionsrecht vereinbar

Diskriminierungen von EU-Bürgern sind mit Unionsrecht und mit einem funktionierenden Binnenmarkt nicht vereinbar. Hätte der EuGH eine andere Haltung eingenommen, wäre dieses Grundprinzip der EU in Frage gestellt worden. Jedes EU-Land hätte daraufhin EU-Bürger, aber auch Waren aus einem anderen EU-Land benachteiligen können. Die eigenen Bürger und Waren hätte man von neuen Steuern und Abgaben ausnehmen können. Österreich hätte in der Folge etwa Studiengebühren nur von deutschen Studenten einheben können, indem man diese den eigenen Studenten durch eine Art von Stipendium wieder rückerstattet hätte.

Für die deutsche Regierung ist das Urteil ein Rückschlag. Vor allem für die CSU war die Pkw-Maut ein Prestigevorhaben. Endlich Geld für die teilweise desolaten deutschen Autobahnen. Die deutschen Autobesitzer hätten die Abgabe ohnedies rückerstattet bekommen.

Österreichs Klage gegen Deutschland nicht von EU-KOmmision unterstützt

Österreichs Klage gegen Deutschland war von der EU-Kommission nicht unterstützt worden, was kein gutes Licht auf sie wirft. Klagen von einem Mitgliedsstaat gegen einen anderen vor dem EuGH kommen übrigens selten vor. Die Klage Österreichs war die siebte von bisher erst acht.