EU-Rechtsstaatsverfahren: Die Hauptkritikpunkte gegen Ungarn

Umfassende Vorwürfe im Bericht der EU-Abgeordneten Sargentini - EU-Parlament stimmte für Rechtsstaatsverfahren.

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Das Europaparlament hat ein EU-Rechtsstaatsverfahren gegen Ungarn wegen schwerwiegender Verletzungen der Demokratie und der europäischen Werte eingeleitet. Die Abgeordneten in Straßburg stimmten am Mittwoch mit breiter Mehrheit für ein solches Verfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrags. Neben Polen steht damit auch Ungarn am Pranger der EU.

Gegen Polen hatte die EU-Kommission im Dezember 2017 ein Rechtsstaatsverfahren wegen der Justizreformen in Warschau eröffnet. Im Falle Ungarns ist erstmals das Europaparlament aktiv geworden. Zuständig ist jetzt der Rat der EU-Außen- und Europaminister und die österreichische EU-Ratspräsidentschaft. Für das Verfahren, das bis zum Entzug der Stimmrechte gehen kann, war eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich, Enthaltungen zählten nicht. Für das Verfahren votierten 448 Abgeordnete, 197 waren dagegen, 48 enthielten sich.

Die niederländische Grüne Europaabgeordnete Judith Sargentini hatte zuvor einen Bericht vorgelegt, in dem sie dem EU-Parlament die Eröffnung eines Rechtsstaatsverfahrens gegen Ungarn vorschlug. Der Text ist im Wesentlichen eine Zusammenstellung von Quellen wie Berichten von UNO-Organisationen, des Europarats, der OSZE oder der EU-Kommission.

VERFASSUNGSSYSTEM:

Der Bericht beklagt die "Undurchschaubarkeit" der ungarischen Verfassungsgesetzgebung. Die derzeit geltende Verfassung ("Grundgesetz Ungarns") wurde im Jahr 2012 bereits unter der Orban-Regierung verabschiedet. Seitdem wurde der Text bereits sechsmal geändert. Sargentini kritisiert, dass es keine breiten gesellschaftlichen Konsultationen über den Verfassungstext gegeben habe und auch die Zivilgesellschaft nicht eingebunden gewesen sei. Außerdem sei die legislative Prozedur "intransparent" gewesen. Sie verweist auch auf die Einschränkung der Kompetenzen des Verfassungsgerichtshofs und damit die "Schwächung der Gewaltenteilung".

UNABHÄNGIGKEIT DER JUSTIZ:

Bald nach Erlangung ihrer ersten Zwei-Drittel-Mehrheit im Jahr 2010 hatte die Fidesz-Regierung eine umfassende Justizreform eingeleitet, die bereits damals heftige Kritik nach sich zog. Der Report erwähnt, dass mehrere Kritikpunkte - etwa der übergroße Einfluss des vom Parlament gewählten Oberhaupts des Landesjustizrates (OBH) - bereits wieder reformiert worden sind. Nach einer Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) 2012 hatte das Parlament zudem das Pensionsantrittsalter für Richter reformiert.

MEDIENFREIHEIT:

Ebenfalls bereits in der ersten Legislaturperiode wurde die auch international sehr umstrittene Medienreform unternommen, die unter anderem eine mächtige Medienbehörde schuf und die öffentlich-rechtlichen Medien de facto unter Regierungskontrolle stellte. Der Bericht verweist etwa auf die starke Medienkonzentration in den Händen politiknaher Akteure, die problematische rechtliche Situation der Medien oder den schwierigen Zugang der Bürger zu unabhängiger Information, insbesondere im jüngsten Wahlkampf im heurigen Frühjahr.

Orbán im Wahlkampf in Budapest

FREIHEIT DER UNIVERSITÄTEN:

Ein Gesetz aus dem Jahr 2017 hatte insbesondere die vom US-Milliardär George Soros gegründete Central European University (CEU) ins Visier genommen. Die angesehene, in Ungarn und den USA akkreditierte Institution musste einen Campus in den Vereinigten Staaten nachweisen, um weiter tätig sein zu können. Auch derzeit ist die langfristige Lage der Universität noch nicht geklärt. Die CEU plant nun die Errichtung eines weiteren Campus in Wien-Penzing. Der liberale ungarischstämmige Philanthrop Soros gilt seit einigen Jahren als der erklärte Hauptfeind der Orban-Regierung. Sie wirft ihm etwa vor, Millionen Migranten in Europa ansiedeln zu wollen.

SITUATION DER NGOS:

In diesem Zusammenhang verweist der Bericht vor allem auf das Gesetz über die "aus dem Ausland finanzierten" Nichtregierungsorganisationen, aber auch auf das sogenannte "Stop-Soros-Paket". Dieses nimmt insbesondere NGOs ins Visier, die sich der Unterstützung von Flüchtlingen widmen. Der Bericht sieht in derartigen Maßnahmen das Grundrecht der Vereinigungsfreiheit bedroht.

SITUATION VON ASYLBEWERBERN UND FLÜCHTLINGEN:

Der Bericht verweist auf wiederholte Kritik etwa des EU-Menschenrechtsrats bezüglich des Umgangs Ungarn mit Asylbewerbern. Nachdem in der Flüchtlingskrise im Sommer 2015 Zehntausende Asylbewerber durch das Land in Richtung Österreich und Deutschland weitergezogen waren, errichtete die Regierung einen Grenzzaun an der serbischen und kroatischen Grenze. Hier können in sogenannten Transitzonen täglich eine Handvoll Personen einen Asylantrag stellen, und dürfen den Ort während ihres Verfahrens nicht verlassen, außer Richtung Serbien bzw. Kroatien. Sargentini zitiert auch Berichte über die Misshandlung von Asylsuchenden, die mangelnde Betreuung von unbegleiteten Minderjährigen oder die automatische Abschiebung von illegal ins ungarische Staatsgebiet gelangter Migranten nach Serbien.

Weitere Kritikpunkte des Berichts waren die Korruption, Probleme mit der Gleichbehandlung von Frauen, Diskriminierung gegenüber homosexuellen und Transgender-Personen, der Umgang mit Minderheiten wie den Roma oder das Vorgehen gegen Obdachlose im öffentlichen Raum.

Die ungarische Regierung bezeichnete den Sargentini-Bericht als eine "Ansammlung von Lügen", die zahlreiche falsche Behauptungen enthalte. Die ungarische Seite legte daher den EU-Parlamentariern einen 108-seitigen Text vor, in dem sie sich bemüht, die Feststellungen der EU-Abgeordneten zu widerlegen. Darin kritisierte sie etwa, dass sich die Berichterstatterin hauptsächlich auf mehrere Jahre alte "und daher oft veraltete" Berichte anderer Organisationen beziehe und nicht auf eigene Recherchen. Auch die Gegendarstellungen Budapests zu den Kritikpunkten seien von Sargentini nicht berücksichtigt worden, kritisierte das Papier.