Bild von einem umgefallenen Stapel mit Münzen. Im Hintergrund sieht man die Schweizer Flagge und Geldscheine.
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Gerichtsurteil mit Sprengkraft: Kein Konsumentenschutz bei Spielsucht – Schweiz wird zum Eldorado illegaler Online-Casinos

Ein Urteil des Kantonsgerichts Wallis vom 10. Juni 2024 sorgt für Aufsehen: Wer exzessiv Online spielt, kann sich nicht auf Konsumentenschutz berufen. Während Anbieter profitieren, schauen die Behörden tatenlos zu.

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Im Juni 2024 wies das Kantonsgericht eine Klage ab, bei der eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz gegen ein Online-Casino mit Sitz im Ausland rund 120.000 Franken Spielverluste zurückfordern wollte. Brisant dabei ist, dass das Online-Casino über keine Schweizer Konzession verfügte und dennoch Personen mit Wohnsitz in der Schweiz die Teilnahme an Online-Geldspielen ermöglichte.

Der Kläger argumentierte, er sei als Konsument besonders geschützt, doch das Gericht widersprach entschieden. Es bestätigt, dass der Online-Geldspiel-Vertrag kein Konsumentenvertrag sei, sodass nicht aufgrund des Konsumentengerichtsstandes in der Schweiz geklagt werden könne. Der Spielumfang – über 145.000 Franken über mehrere Jahre – überschreite deutlich das Maß eines „üblichen Verbrauchs“. Fazit des Gerichts: Wer derart intensiv spielt, handelt nicht mehr im Rahmen gewöhnlicher Konsumentengeschäfte und somit sei der Kläger als Konsument nicht schützenswert. Mit einer potentiellen Spielsucht des Klägers sowie einer Schadenersatzpflicht der Beklagten mangels einer Schweizer Glückspiel-Konzession hat sich das Gericht zynischerweise nicht befasst.

Betroffene Schweizer Online Casino-Spieler können sich nicht auf Konsumentenschutz berufen.

In dem Zusammenhang ist zu betonen, dass vor Inkrafttreten des aktuellen Geldspielrechts am 1. Januar 2019 folgendes galt: Die telekommunikationsgestützte Durchführung von Glücksspielen, insbesondere mittels Internet, ist verboten (Art. 5 Spielbankengesetz, SBG, SR 935.52). Seit Inkrafttreten des aktuellen Geldspielrechts ist die Durchführung von Online Geldspielen nur erlaubt, wenn der Betreiber über eine entsprechende Schweizer Konzession verfügt (Art. 5 BGS). Ein Vertrag, der einen widerrechtlichen Inhalt hat, ist nichtig (Art. 20 OR). Wer in ungerechtfertigter Weise aus dem Vermögen eines andern bereichert worden ist, hat die Bereicherung zurückzuerstatten, insbesondere dann, wenn jemand ohne jeden gültigen Grund eine Zuwendung erhalten hat. (Art. 62 OR).

Die Folgen des Urteils gehen weit über den Einzelfall hinaus. Es stärkt die Position der Anbieter unkonzessionierter Online-Glücksspiele und untergräbt den rechtlichen Schutz spielsüchtiger Personen. Zwar ist Glücksspiel ohne Konzession in der Schweiz gesetzlich verboten, doch die Praxis sieht anders aus: Die Behörden unternehmen wenig bis nichts gegen illegale Anbieter. Der Strafverfolgungsapparat greift nicht ein – auch dann nicht, wenn Webseiten ohne Impressum, ohne Jugendschutz oder ohne klare Herkunftsangabe betrieben werden.

Während Deutschland und Österreich zunehmend rechtlich gegen illegales Glücksspiel vorgehen, bleibt die Schweiz ein blinder Fleck auf der Landkarte oder besser gesagt ein Paradies für Glückspiel-Anbieter. Das Spielvolumen ist laut Experten sogar höher als in den Nachbarländern. Aufgrund fehlender Kontrollmechanismen florieren illegale Online-Casinos in der Schweiz.

Die Kritik richtet sich zunehmend an die Behörden. Zwar erkennt man das Problem an, doch juristische Konsequenzen bleiben aus. Das jüngste Urteil des Kantonsgerichts Wallis untermauert diese Haltung. Es verdeutlicht, dass in der Schweiz ein Anbieter selbst bei offensichtlich suchtgefährdetem Verhalten seiner Nutzer rechtlich nicht belangt werden kann und zudem auch keine Rückerstattungen für Spielverluste befürchten muss.

Ein Entscheid des Bundesgerichts liegt in dieser Sache noch nicht vor. Sollte das Bundesgericht die Rechtsauffassung des Kantonsgerichts schützen, wären Rückforderungsklagen von Spielern in der Schweiz gegen Casinos mit Sitz im Nicht-EU-Ausland (z.B. Gibraltar, Isle of Man, Großbritannien) nicht möglich. Das Verbot der Durchführung von Online-Geldspiel in der Schweiz bliebe zahnlos.

Klagen von Spielern vor den Schweizer Gerichten gegen Online-Casinos mit Sitz in der EU (insb. in Malta) wären von einer solchen Entscheidung nicht unmittelbar betroffen, weil das Lugano-Übereinkommen den Konsumentengerichtsstand weniger streng regelt. Hier bestehen aber andere Probleme. Zwei von meinprozess.com finanzierte Klagen gegen ein maltesisches Online-Casino, eine vor dem Handelsgericht Bern, die andere vor dem Zivilkreisgericht Basel-Landschaft Ost, wurden im Dezember 2023 eingereicht, aber bis heute, Mai 2025, nach den Auskünften der beiden Schweizer Gerichte dem Casino in Malta von den dortigen Behörden noch nicht zugestellt. Dies obwohl internationale Zustellungen im Normalfall nur wenige Monate dauern. Es besteht die Vermutung, dass die maltesischen Behörden die Zustellungen verschleppen, um ihre Unternehmen zu schützen. Ein solches Vorgehen wäre in Malta nicht ungewöhnlich: Maltas Glücksspielindustrie trägt etwa 12 % zur Wirtschaftsleistung des Landes bei. Die Republik hat ein entsprechend großes Interesse daran, ihre Glückspiel-Unternehmen vor Klagen aus dem Ausland zu schützen und hat dazu sogar ein Gesetz erlassen, das den maltesischen Gerichten die Vollstreckung ausländischer Urteile gegen maltesische Glückspielbetreiber untersagt. Dieses Gesetz dürfte offenkundig dem EU-Recht widersprechen und es ist aktuell Gegenstand eines Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof (Vgl. Artikel der Times of Malta).

Wir haben uns daher an das Bundesamt für Justiz, Direktionsbereich Internationale Rechtshilfe gewendet und darum gebeten, auf diplomatischem Weg die Einhaltung der Bestimmungen des Haager Übereinkommens zu überprüfen sowie mit der maltesischen Zustellbehörde Kontakt aufzunehmen und in Erfahrung zu bringen, warum die Zustellungen noch nicht erfolgt sind und wann mit ihnen zu rechnen ist. Das BJ ist auf unser Ansuchen nicht eingetreten. Es sei Aufgabe der Gerichte und Behörden in den Kantonen, sich bei den maltesischen Behörden zu erkundigen und sich bei Problemen an das BJ zu wenden. Die nunmehr 16 Monate währende Nichtzustellung der beiden Klagen haben die Gerichte jedoch offenbar nicht dazu bewegt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

Solange sich die Justiz dieser Realität verschließt, bleibt die Schweiz ein gewissermaßen rechtsfreier Raum für illegale Glücksspielanbieter.

Online-Casinos ohne Schweizer Konzession haben in der Schweiz keine rechtlichen Konsequenzen zu befürchten.

Zur Unterstützung geschädigter Spieler entstehen neben Plattformen wie meinprozess.com zunehmend Angebote im Bereich der Prozessfinanzierung. Diese ermöglichen es, die oftmals erheblichen Kosten eines Gerichtsverfahrens zu decken – ein entscheidender Schritt für viele Betroffene, die sich ohne finanzielle Hilfe keine rechtliche Auseinandersetzung mit Online-Casinos leisten könnten. Durch diese Form der Finanzierung eröffnen sich neue Wege, um unrechtmäßig verlorene Spieleinsätze zurückzufordern.

„Wir analysieren jeden Fall kostenlos und geben eine realistische Einschätzung, ob eine Rückforderung in Ihrem konkreten Fall Aussicht auf Erfolg hat“, erklärt Ing. Ronald Mechtler, BA, MBA, Geschäftsführer von meinprozess.com.

Kontaktdaten und Möglichkeiten, mit meinprozess.com in Verbindung zu treten

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