Hat die EU wirklich ein Spionageinstrument erschaffen?

Der EU-Abgeordnete Harald Vilimsky (FPÖ) behauptet, mit dem „Digital Services Act“ könnten private Chatnachrichten ausspioniert werden. In der EU-Verordnung fehlt davon aber jede Spur.

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Wir haben einen Digital Service Act, womit man den Menschen reinspionieren kann in ihre WhatsApp, Messengerdienste, E-Mails und Co.

Harald Vilimsky (FPÖ)

OE24, 21.5.2024

Falsch

Wer Facebook, Instagram oder X nutzt, hat vielleicht schon einmal auf die drei kleinen Punkte geklickt, die sich neben einem Beitrag befinden. Mit wenigen Schritten lassen sich Postings melden. Etwa, wenn es sich um Kindesmissbrauchsdarstellungen, Verstöße gegen das Urheberrecht oder Hasskommentare handelt. Sollte sich der Verdacht bestätigen, müssen die Plattformen die Postings löschen. Möglich gemacht hat das der seit Mitte Februar 2024 EU-weit geltende „Digital Services Act“ (kurz: DSA), dessen erklärtes Ziel es war, die Grundrechte der Nutzerinnen und Nutzer zu stärken. Der DSA verschärft die Spielregeln für große Internetkonzerne, indem er sie etwa verpflichtet, die Financiers von Werbeanzeigen transparent offenzulegen - oder eigenständige Risikoanalysen zur Gefahr der Desinformation durchzuführen.

Der DSA in der Praxis

Plattformen wie X müssen Möglichkeiten zur Meldung rechtswidriger Inhalte anbieten.

Harald Vilimsky, Spitzenkandidat der FPÖ bei der anstehenden Europawahl, sieht den DSA allerdings kritisch. Denn aus seiner Sicht ermögliche die EU-Verordnung den Behörden sogar Spionage, behauptete er im Oe24-Wahlduell mit Neos-Spitzenkandidat Helmut Brandstätter. Vilimsky sagte wörtlich, dass der Act es ermögliche, Mensche in ihre privaten Chats „hineinzuspionieren“. Kann das sein? Darf die EU bei privaten Chats mitlesen?

Eine Berechtigung oder gar Verpflichtung, private Kommunikation zu überwachen und jemanden „auszuspionieren“, ist im DSA nicht enthalten. Sie wäre auch grundrechtswidrig.

Nikolaus Forgó, Professor für Technologierecht an der Universität Wien

„Im Digital Services Act gibt es keinen einzigen Artikel, der es Behörden erlauben würde, in private Chats oder Messenger ‚reinzuspionieren'“, sagt die deutsche EU-Abgeordnete Alexandra Geese. Die Europapolitikerin der deutschen Grünen war als zuständige Verhandlerin für das Gesetz im EU-Parlament verantwortlich. Auch der Datenschützer Max Schrems und der Digitalrechtsexperte Nikolaus Forgó schließen aus, dass der DSA als Überwachungsinstrument taugt: „Eine Berechtigung oder gar Verpflichtung, private Kommunikation zu überwachen und jemanden ‚auszuspionieren', ist im DSA nicht enthalten. Sie wäre auch grundrechtswidrig“, sagt Forgó, Professor für Technologierecht an der Universität Wien.

Tatsächlich steht sogar festgeschrieben, dass die Anbieter nicht in privaten Chatnachrichten nach rechtswidrigen Inhalten suchen sollen: „Anbietern von Vermittlungsdiensten (Online-Marktplätze, soziale Netzwerke, Content-Sharing-Plattformen, App-Stores, Online-Reise- und Unterkunftsplattformen; Anm.) wird keine allgemeine Verpflichtung auferlegt, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder aktiv nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hindeuten“, lautet der Artikel 8 des „Digital Services Acts“.

Wie aber kommt der FPÖ-Europaabgeordnete Vilimsky nun darauf, dass der „Digital Services Act“ ein Spionageinstrument sei?

„Da scheint Harald Vilimsky verschiedene Gesetzesvorschläge auf EU-Ebene zu verwechseln. Die sogenannte ‚Chat Kontrolle' ist ein Thema im Verordnungsvorschlag zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern“, sagt die EU-Abgeordnete Geese. Zwar hat das EU-Parlament in seinem Bericht die Chatkontrolle aus dem Vorschlag gestrichen. „Allerdings liegt dieser Vorschlag noch im Rat, ist zurzeit auf Eis und noch nicht final zwischen den EU-Institutionen verhandelt“, sagt Geese. Das heißt: Eine Überwachung von Messengerdiensten ist auf EU-Ebene noch nicht beschlossen und es ist fraglich, ob es überhaupt dazu kommen wird. Vilimsky ließ eine profil-Anfrage zum Thema unbeantwortet.

Fazit

Der „Digital Services Act“ verpflichtet Anbieter von Onlinediensten dazu, für rechtswidrige Inhalte, die auf ihren Websites und Diensten erscheinen, Verantwortung zu übernehmen. Seit der Einführung des DSA mussten Möglichkeiten schaffen, dass solche Inhalte von Nutzerinnen und Nutzern  gemeldet werden können. Die EU-Verordnung hat aber auch wettbewerbsrechtliche Implikationen. Das Ausspionieren privater Chatnachrichten sieht der „Digital Services Act“ hingegen nicht vor. Die Aussage von Harald Vilimsky, der DSA sei ein Instrument, der es Behörden ermögliche, in Whatsapp-Nachrichten, Messengerdienste, E-Mails und Co. hineinzuspionieren ist daher falsch.

Julian Kern

Julian Kern

ist seit März 2024 im Online-Ressort bei profil und Teil des faktiv-Teams. War zuvor im Wirtschaftsressort der „Wiener Zeitung“.