Gina-Lisa Lohfink mit ihrem Anwalt Christian Simonis im Amtsgericht Tiergarten in Berlin. Ihr wird vorgeworfen, bewusst wahrheitswidrig eine Vergewaltigung durch zwei Männer angezeigt zu haben.

"No means No": Der Fall Gina-Lisa Lohfink

"No means No": Der Fall Gina-Lisa Lohfink

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Hunderte Anhänger sind vor das Gericht in Berlin-Moabit gekommen, um Gina-Lisa Lohfink bei ihrem Prozess zu unterstützen. Sie halten Plakate mit dem Schriftzug "No means No“ in die Höhe: Nein heißt nein. "Ich bin überwältigt, dass ihr mir so helft“, sagt das 29-jährige Model. Und: "Ich will hier was bewegen. Denn was mir angetan wurde, so was sollte es nicht nochmal geben.“

Was ihr angetan wurde, konnten bundesdeutsche Gerichte bis heute nicht zweifelsfrei erheben. Zwei Wochen, nachdem Lohfink im Juni 2012 eine Nacht mit Pardis F. und Sebastian C. verbracht hatte, erstattete sie Anzeige wegen Vergewaltigung. Sie habe den Sex nicht gewollt, sagt sie heute. Auf einem der online in Umlauf gebrachten Videos ist ihre Stimme zu hören: "Hör auf“, sagt sie, und "Nein“. Doch die Staatsanwaltschaft Berlin hält Lohfinks Vergewaltigungsaussage für erlogen. Konkrete Beweise fehlen. Lohfink wird "falsche Verdächtigung“ vorgeworfen. Was ihr von Rechts wegen angetan wurde, kann wohl nur Lohfink selbst ermessen.

Vielleicht geht es vielen ihrer Anhängerinnen um das Prinzip der sexuellen Selbstbestimmung.

Die Medienberichte zum Fall waren jedenfalls nicht ausnahmslos von Sensibilität geprägt, die Debatten darüber durchwegs hitzig. So nannte BGH-Richter und "Zeit Online“-Kolumnist Thomas Fischer Lohfinks Beruf in einem bissigen Kommentar das "Vorzeigen von dicken Silikonbrüsten“ und mokierte sich in ironischem Ton über die "Nein heißt Nein“-Bewegung. Geflügelproduzent Wiesenhof und Komiker Atze Schröder traten mit einem geschmacklosen Würstchen-Penisvergleich in ihrem Werbespot ins Fettnäpfchen und ernteten so eine Rüge des Werberats. Andere Stimmen verteidigen Lohfink vorbehaltlos und prangern eine von unterschwelligem Sexismus geprägte Debatte an.

Vielleicht geht es vielen ihrer Anhängerinnen auch gar nicht so sehr um die Frage von Recht und Unrecht in einem von zahlreichen Widersprüchen geprägten Prozess, sondern ums Prinzip - nämlich jenes der sexuellen Selbstbestimmung: Dass eine Vergewaltigung auch dann als eine solche gilt, wenn Frau sich nicht mit Zähnen und Klauen wehrt. Und dass, egal wie man sich kleidet und welchen Lebenswandel man pflegt, immer gilt: "Nein heißt Nein“. Es geht um eine Verschärfung des Sexualstrafrechts.

Die Gegner einer solchen Maßnahme warnen vor einem Klima, in dem die Leben unschuldiger Männer allzu schnell durch falsche Missbrauchsvorwürfe rachsüchtiger Frauen ruiniert werden können, wenn selbst ernannte Opfer verdutzte Täter vor Gericht zerren, die eben noch dachten, sie hätten einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gehabt.

Steht Aussage gegen Aussage, kommt es meist zum Freispruch.

Die Strafrechtsverschärfung, die Deutschland gerade entzweit, ist in Österreich mit Anfang des Jahres in Kraft getreten: Seit 1. Jänner gelten der geänderte § 218, auch bekannt als "Po-Grapsch“-Paragraf, der auch intime Berührungen unter Strafe stellt, und der neu entworfene § 205a zur "Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung“. Laut diesem sind auch Übergriffe strafbar, in denen sich das Opfer aus Angst vor dem Täter nicht körperlich zur Wehr setzt, aber in - für den Täter erkennbarer Weise - zeigt, dass es nicht einverstanden ist. 41 Fälle nach neuem Recht landeten heuer bisher bei den heimischen Staatsanwaltschaften, elf davon gelangten zur Anklage und werden derzeit verhandelt. Aber wie handhabt sich der neue Paragraf in der Praxis?

Die Jugend-Sexualstrafrichterin Beate Matschnig begrüßt den neuen Tatbestand, sieht aber Schwierigkeiten in der praktischen Durchführung: "Vergewaltigungen, wo ein Fremder eine Frau auf der dunklen Straße überfällt, sind ja einfach zu beurteilen“, sagt sie. Aber sobald sich ein Fall in einem Bereich abspiele, in dem sich Opfer und Täter bereits kennen oder gar ein Paar sind, tappe die Rechtsprechung so gut wie immer im Dunkeln.

Die Verurteilungsraten von Vergewaltigungsfällen fielen von 25 Prozent im Jahr 1994 auf elf Prozent in 2014. Und es sieht nicht so aus, als würde der § 205a viel daran ändern. In solchen Fällen gibt es kaum Beweismaterial - und steht Aussage gegen Aussage, kommt es meist zum Freispruch. Das ärgert Ursula Kussyk von der Notrufberatung für Vergewaltigungsopfer: "Übergriffe passieren im Schwimmbad oder beim Masseur - niemand ist darauf vorbereitet, dann auch noch Beweismaterial zu sammeln.“

Viele verstehen noch immer nicht, dass eine Frau, die sich freizügig anzieht, keine Carte blanche ist.

Ihrer Erfahrung nach hätten Opfer von Vergewaltigungen kaum eine Chance, auf gesetzlichem Wege Recht zu bekommen. Beweisschwache Fälle schafften es gar nicht erst vor Gericht. Befragt man Kussyk nach dem Argument, der neue Paragraf würde Falschbeschuldigungen erleichtern, zeigt sie sich fassungslos: "Eine Vergewaltigung ist nichts, worüber die Frauen triumphieren. Es ist eine Tortur, wenn sie da stundenlang bei der Polizei sitzen müssen und wiedergeben, wo genau er sie abgeschleckt hat und wie er ihr gesagt hat: ‚Ich fick dich jetzt.‘“ Da gäbe es durchaus einfachere und zudem erfolgversprechendere Varianten, einen verhassten Mann hineinzureiten.

Der Strafverteidiger Ernst Schillhammer sieht das anders. Er beklagt, dass es sehr wohl an Schutz für zu Unrecht Beschuldigte mangle. Eine Sorge, die er nach eigenen Angaben mit der Rechtanwaltskammer und den Vertretern der Staatsanwaltschaft teile. Auch wenn nach außen hin wenig davon zu sehen sei, brodle die Diskussion über die Sexualstrafrechtsverschärfung intern weiter: "Wir sehen den neuen Paragrafen sehr kritisch: Natürlich müssen die Opfer geschützt werden. Aber eher wird hier eine Gefahr geschaffen für ein noch größeres Übel: Nämlich, dass Menschen verurteilt werden, die keine Tat begangen haben.“

Außerdem befürchten Kritiker vermehrte Anzeigen von intimen Begegnungen, bei denen Männer nicht bemerkt haben, dass sie von der Frau als Übergriff gewertet worden seien - bis zur Anklage. Das mag zwar unrealistisch klingen, doch Strafrichterin Matschnig hat durchaus Erfahrungen mit derartigen Kommunikationsproblemen zwischen den Geschlechtern: "Die Männer haben das Gefühl, die Frau ziert sich zwar, aber eigentlich möchte sie eh“, so Matschnig. "Viele verstehen noch immer nicht, dass eine Frau, die sich freizügig anzieht, keine Carte blanche ist.“ Insbesondere auf ausgelassenen Partys käme es oft zu von ebenso ausgelassenem Alkoholkonsum begleitetem Geschlechtsverkehr. Und die ernüchterten Mädchen am nächsten Tag zu der Erkenntnis, dass sie den Sex eigentlich nicht gewollt hatten.

Ob man jetzt sagt,, Er hat mir ein Messer an die Kehle gehalten‘ oder, Ich habe Nein gesagt‘, macht keinen Unterschied.

Statt zu Verurteilungen der Burschen käme es in Fällen wie diesen aber viel eher zu einer "Doppelviktimisierung“ der Frauen. "Das ist für sie doppelt hart“, sagt Matschnig: "Erstens wollten sie den Sex nicht - und zweitens stehen sie blöd da, weil der Fall in einem Freispruch endet.“ Denn für die Straftat brauche es den Vorsatz. Bei Unzurechnungsfähigkeit beider Parteien oder falls nichts darauf hindeutet, dass die Frau bedroht wurde, würde ihre Aussage, dass sie zwar Widerwillen gegen den Sex gehabt, ihn aber aus Angst vor dem Täter nicht gezeigt habe, nicht vor Gericht durchgehen.

Dass Falschbeschuldigungen aber durchaus vorkommen, möchte die Richterin nicht beschönigen. Sie vermutet sie freilich eher bei jungen Mädchen, die "die Konsequenzen noch nicht in voller Tragweite wahrnehmen“. Filmsequenzen, wie in Lohfinks Fall, und die sozialen Medien spielten hier eine immer größere Rolle - auch bei der Entlarvung von Falschaussagen: "Die schreiben dann zum Beispiel dem Jungen noch nach der angeblichen Tat Liebes-SMS oder informieren ihre Freundinnen via Facebook, dass sie gelogen haben.“ Mit dem neuen Paragrafen habe das allerdings nur bedingt zu tun: "Ob man jetzt sagt,, Er hat mir ein Messer an die Kehle gehalten‘ oder, Ich habe Nein gesagt‘, macht keinen Unterschied.“

Nach den gesetzlichen Maßnahmen braucht es jetzt vor allem ein gesellschaftliches Umdenken darüber, wie viele Männer Frauen gegenübertreten und was diese sich gefallen lassen müssen.

Anna Lena Bankel, 33, gehört zu einer Generation junger Feministinnen, die mit einem Selbstverständnis aufgewachsen sind, in dem anzügliche Sprüche, Grapschereien und doppeldeutige Altherrenwitze schlichtweg nichts im Alltag zu suchen haben. Im Frühjahr initiierte die Kunstpädagogin via Twitter den Hashtag #imzugpassiert, unter dem Frauen von Übergriffserlebnissen bei Bahnreisen berichten - eine Initiative, die im gesamten deutschsprachigen Raum für erhitzte Debatten sorgte: "Es überrascht mich immer noch, wie viele unterschwellige Übergriffe ein Frauenalltag beinhaltet“, sagt die Münchnerin, die in Wien studiert.

Die Strafrechtsverschärfung sieht Bankel als wichtige Errungenschaft. Doch alltägliche Übergriffe fänden vor allem in einem zwischenmenschlichen Bereich statt, in dem das Strafrecht nichts verloren habe. "Nach den gesetzlichen Maßnahmen braucht es jetzt vor allem ein gesellschaftliches Umdenken darüber, wie viele Männer Frauen gegenübertreten und was diese sich gefallen lassen müssen.“ Sensibilisierung sei in der Politik und Erziehung geboten.

Wichtig ist für Frauen die Gewissheit, dass ihre sexuelle Selbstbestimmung gesetzlich gewahrt wird.

Das Problem gewalttätiger Übergriffe werden die verschärften Paragrafen nicht lösen. Bei fehlenden Beweisen gilt die Unschuldsvermutung. Männer, deren "ausgerutschte Hände“ unter dem neuen Po-Grapsch-Paragrafen angezeigt werden, können sich immer noch darauf ausreden, dass der Übergriff bloß Versehen war. Dennoch signalisiert die Strafbarkeit eben doch am deutlichsten, welches Benehmen gesellschaftlich tolerabel ist - und welches nicht. Wichtig ist für Frauen die Gewissheit, dass ihre sexuelle Selbstbestimmung gesetzlich gewahrt wird.

Erst im vergangenen Jahr hatte Richterin Matschnig einen Fall, der unter Paragraf 205a gefallen wäre: Ein Mädchen und ein Junge hatten sich in der Disko kennengelernt, waren zu ihm nach Hause gefahren. Er wollte mehr, sie sagte Nein. "Er hat dann trotzdem weitergemacht und sie hat den Geschlechtsverkehr, über sich ergehen lassen‘“, so Matschnig.

Der Fall endete mit Freispruch.