Gleichberechtigung. Am Anfang war das Oberhaupt

Am Anfang war das Oberhaupt

PLUS: Elfriede Hammerl zum Tod von Johanna Dohnal

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Als die 17-jährige Johanna Dohnal 1956 der SPÖ beitritt, ist ein Familienrecht in Kraft, das auf das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch aus dem Jahr 1811 zurückgeht. Der Mann ist demnach das Oberhaupt der Familie. Er bestimmt den Wohnort. Wo er hinzieht, muss auch die Frau hinziehen. Wenn die Frau berufstätig sein möchte, muss der Mann einverstanden sein. Kinder brauchen die Unterschrift des Vaters, wenn sie ins Gymnasium gehen oder eine Lehre machen wollen. Während der Ehe erwirtschaftetes Vermögen unterliegt der Rechtsvermutung, „dass es vom Manne stammt“, was bedeutet, dass es ihm im Fall einer Scheidung zur Gänze bleibt.

Alle diese Bestimmungen fallen erst in den Jahren 1975 bis 1978, als Christian Broda das Familienrecht umfassend reformiert. Johanna Dohnal ist in dieser Zeit bereits Wiener Gemeinderätin, Landtagsabgeordnete und Mitglied des Bundesvorstands. Sie macht sich für die Fristenregelung stark, die 1973 im Parlament beschlossen wird, initiiert Selbstbewusstseinsseminare für Frauen, fordert – vergeblich – die Möglichkeit der Babykarenz für Väter und startet die Aktion „Werkelfrau und Schlossermädl“, die Mädchen ermuntern soll, auch so genannte Männerberufe zu ergreifen. In Wien nimmt 1978 das erste Frauenhaus Österreichs den Betrieb auf. Es wird von der autonomen Frauenbewegung geführt, Dohnal sorgt für die Finanzierung durch die Gemeinde Wien.

1979 dann der Karrieresprung in die Regierung: Johanna Dohnal wird Staatssekretärin für allgemeine Frauenfragen im Bundeskanzleramt. Im selben Jahr tritt das Gleichbehandlungsgesetz in Kraft. In den Folgejahren gibt es eine Vielzahl von Maßnahmen und Regelungen, welche die Situation von Frauen verbessern sollen. Erstaunlich ist aus heutiger Sicht, was alles erst reformiert werden musste. Beispiele, chronologisch:

1982:
Ausdehnung des Mutterschutzes auf Bäuerinnen und selbstständige Gewerbetreibende.

1983:
Opfer von Sexualdelikten werden künftig von weiblichen Kriminalbeamten einvernommen, gleichzeitig gibt es entsprechende Schulungsprogramme für Gendarmerie und Polizei.

1985:
Der Bundesparteitag der SPÖ beschließt eine – bescheidene – 25-prozentige Frauenquote. Bis dahin mussten Frauen in öffentlichen Parteifunktionen und auf Kandidatenlisten gar nicht vertreten sein.

1987:
In Prozessen gegen Sexualstraftäter dürfen Opfer nicht mehr fotografiert werden und haben das Recht auf die Anwesenheit einer Vertrauensperson.

1988:
Hausfrauen müssen nicht länger Schenkungssteuer zahlen, wenn sie beim Erwerb einer Eigentumswohnung oder eines Hauses wie ihr Mann im Grundbuch stehen wollen. Amtsbezeichnungen und Titel sollen sich ab nun nach dem Geschlecht der Person richten, die das Amt innehat. (Dohnal darf sich nun offiziell Staatssekretärin nennen.)

1989:
Beseitigung der Amtsvormundschaft. Erst jetzt haben unverheiratete Mütter ihren Kindern gegenüber dieselben Rechte wie verheiratete. Zuvor war das Vormundschaftsgericht für wichtige Entscheidungen zuständig.

Reform des Sexualstrafrechts:
Ob ein Vergewaltigungsopfer als solches anerkannt wird und welche Strafe der Täter bekommt, hängt nicht länger von der Widerstandsleistung des Opfers ab. Ab jetzt zählt die Gewaltanwendung des Täters. Auch Vergewaltigung innerhalb einer Ehe oder Lebensgemeinschaft wird unter Strafe gestellt. (Bis dahin durfte der Ehemann die Erfüllung der ehelichen Pflichten auch mit Gewalt einfordern.)

1990:
Gewalttätigen Ehepartnern kann mittels einstweiliger Verfügung der Zutritt zur Wohnung verwehrt werden.

Uneheliche Kinder werden ehelichen im Erbrecht gleichgestellt.

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz kann vor die Gleichbehandlungsanwaltschaft gebracht werden.

Im Dezember 1990 wird Dohnal als Ministerin für Frauenangelegenheiten im Bundeskanzleramt angelobt – ein eingeschränktes Ministerium, aber immerhin. In ihre Amtszeit als Ministerin fallen unter anderen folgende Maßnahmen: Kindererziehungszeiten werden (im Ausmaß von vier Jahren pro Kind) für die Pension angerechnet.

Die sofortige Angleichung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters von Frauen und Männern wird verhindert. Dohnal argumentiert, dass Frauen auch in anderen gesellschaftlichen Bereichen gleichgestellt sein müssten, ehe eine Angleichung angebracht sei. Übergangsfristen werden vereinbart, und ein arbeitsrechtliches Begleitgesetz wird verabschiedet, das ein Gleichziehen der Frauen im Beruf bewirken soll. (Tatsächlich gehen Frauen im Durchschnitt ohnehin nur anderthalb Jahre früher in Pension als Männer, weil ihnen für den Ruhestand ab 60 meist die Versicherungszeiten fehlen.)

Fünf große internationale Tagungen zum Thema „Gewalt gegen Frauen – Frauen gegen Gewalt“ finden statt. Frauen und Kinder, die Opfer von Gewalt sind, brauchen bei Vernehmungen nicht länger in Gegenwart des Misshandlers auszusagen. Das Gewaltschutzgesetz, das 1997 in Kraft tritt, wird vorbereitet. Und das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz tritt in Kraft.

1995 muss Dohnal ihren Abschied nehmen. Sie hat sich vergeblich gegen das von der Regierung Vranitzky beschlossene Sparpaket gewehrt, das vor allem zulasten der Frauen geht. Obwohl sie ihr angedrohtes Veto zurückzieht (weil es das Sparpaket nicht verhindern würde), verlangt der Kanzler ihren Rücktritt.