Kommando retour

Bundesheer. Die Folgen der Rückkehr von Generalstabschef Edmund Entacher

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Der Bescheid ist 46 Seiten lang und enthält zahlreiche juridische Spitzen gegen Verteidigungsminister Norbert Darabos. Die Berufungskommission im Bundeskanzleramt hat dem von ihm abgesetzten Generalstabschef Edmund Entacher in allen entscheidenden Punkten Recht gegeben. Der Versetzungsbescheid des Ministers, der im vergangenen August auf 224 Seiten den angeblichen Vertrauensverlust zum Armeechef penibel zu dokumentieren versuchte, wurde Anfang November „ersatzlos behoben“.
Die Vorsitzende der Kommission, die Richterin des Verwaltungsgerichtshofs Dietlinde Hinterwirth, zerpflückte die Argumentation des Ministers gnadenlos. Der behauptete Vertrauensverlust als Grund für die Absetzung sei keinesfalls ausreichend begründet, ein Fehlverhalten Entachers, der zuletzt in der „Kontrollabteilung A“ tätig war, nicht nachweisbar.

Ganz im Gegenteil:
Im Jahr 2010 und noch im Jänner 2011 habe Darabos gleich mehrmals öffentlich seinen Parteifreund Entacher gelobt. Zwischen ihn und den General passe „kein Blatt Papier“, so der Minister im Nationalrat. Bis zum Erscheinen des profil-Interviews mit Entacher am 23. Jänner, das noch am selben Tag zur Absetzung des Armeechefs führen sollte, war für die Berufungskommission daher „kein Vertrauensverlust“ erkennbar. Das Argument der Dienstbehörde, Darabos habe damals interne Konflikte nicht öffentlich ansprechen wollen, weist der Bescheid zurück. Man gehe nicht davon aus, dass der Minister dem Nationalrat gegenüber „beschönigende oder gar unwahre Antworten gegeben habe“.

Aber auch Entachers Aussagen in profil stellen für die Kommission keine ausreichende Begründung für die Amtsenthebung des Generals dar. Denn mit seinen Warnungen vor den Folgen einer Aufgabe der Wehrpflicht habe Entacher lediglich von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht.

Im Mittelpunkt der Ministerkritik stand eine Aussage Entachers in profil: „Warum soll ich ein neues System einführen, das voller Risken steckt und bei dem es kein Zurück mehr gibt? Kein vernünftiger Mensch würde das tun“, hatte der General gewarnt. Daraus leitete Darabos eine Beleidigung und den Vorwurf ab, Entacher habe ihn als unvernünftigen Menschen bezeichnet.

Die Berufungskommission bewertete dies anders, auch weil „kein direkter Bezug zum Minister“ hergestellt worden sei. Zudem habe der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte darauf hingewiesen, „wonach bei kritischen Äußerungen gegenüber Politikern die Grenzen zulässiger Kritik weiter sind“.
Kritisch bewertet wird die von Darabos geübte Praxis, Weisungen an den Armeechef über seinen Kabinettschef zu erteilen. Ein Generalstabschef brauche solche Anordnungen gar nicht zu befolgen. „Eine solche Weisung des Kabinetts stammt von einem unzuständigen Organ, ihre Nichtbefolgung kann dem Berufungswerber (Entacher, Anm.) daher nicht zum Vorwurf gemacht werden“, tadelt der Bescheid.

Der höchste Offizier des Bundesheers könne überdies die Prioritäten seiner Aufgaben weitgehend selbstständig einteilen. Bei 841 erteilten Aufträgen allein im Jahr 2010 sei der Vorwurf des Ministerbüros, 16 Aufträge seien – oft nur um wenige Tage – verspätet erledigt worden, „vernachlässigbar“, folgert die Kommission.

„Das Ministerbüro hat krampfhaft nach Verfehlungen Entachers gesucht, um die rechtswidrig erfolgte Abberufung nachträglich zu rechtfertigen“, kritisiert Entachers Anwalt Martin Riedl. „Daher waren an den Haaren herbeigezogene Vorwürfe, wie Versäumnisse bei der Renaturierung von Schnecken auf Truppenübungsplätzen, darunter.“ Ärgerlich seien Versuche des Verteidigungsministers, den Bescheid der Kommission als Beamtenklüngel darzustellen. „Das ist ein richterliches Tribunal“, so Riedl. „Beamte müssen Gesetze vollziehen. Und die Wehrpflicht steht in der Verfassung. Sie kann nicht durch den Minister und seinen Generalstabschef abgeschafft werden.“

Der am Montag der Vorwoche in seine früheren Amtsräume zurückgekehrte Generalstabschef sieht den Bescheid der Kommission nicht nur als persönliche Genugtuung, sondern auch als „Sieg der ¬Meinungsfreiheit“. Er habe auf die negativen Folgen einer Umstellung auf ein Berufsheer hingewiesen: „Das kann kein Verstoß gegen das Primat der Politik sein.“

Die künftige Zusammenarbeit zwischen dem Heeresminister und seinem Generalstabschef wirft Fragen auf. Darabos hat angekündigt, in Zukunft verstärkt Ministerweisungen an den Generalstabschef zu richten.

Diese Vorgangsweise könnte Entacher aber nur noch weiter stärken, vermuten Insider im Heeresressort. Unklare Ministerweisungen könne der General durch Nachfragen präzisieren lassen. Damit würde etwa jedes Abgehen von der Wehrpflicht, die nach wie vor in der österreichischen Verfassung verankert ist, durch so genannte Pilotprojekte zur Umstellung auf ein Berufsheer zu einer heiklen Gratwanderung für den Minister.
Die frühzeitige Vorlage des Bescheids der Berufungskommission hat das Ministerbüro überrascht. Mit der Ministerweisung Nr. 227 von Anfang November hatte Darabos einen Auftrag zur „Änderung der Geschäftseinteilung“ erteilt. So wurde überlegt, Kompetenzen des Generalstabschefs auf andere Sektionen aufzuteilen. Hintergedanke: Wenn Entachers Posten in der ursprünglichen Form nicht mehr vorhanden ist, kann er auf diesen nicht mehr zurückkehren und darf danach auch gegen seinen Willen in Pension geschickt werden.

Darabos selbst beteuerte nach der Vorlage des Bescheids allerdings, es werde keine „Lex Entacher“ geben. Er habe nicht vor, dem Armeechef Kompetenzen wegzunehmen.

Der wieder amtierende Generalstabschef hält an seiner Ablehnung eines Berufsheers fest. „Unter den gegebenen Rahmenbedingungen und den budgetären Vorgaben halte ich eine Abkehr von der Wehrpflicht für nicht vertretbar.“ An „Pilotprojekten“ für eine Berufsarmee werde er aber weiterhin loyal mitarbeiten, so Entacher, der sich über neue Anerkennung auch aus dem Ausland freut.

Demnächst wird er einen hohen US-Orden der „Legion of Merit“ erhalten. Der Beschluss dazu erfolgte in Washington, als noch nicht feststand, ob Entacher jemals wieder Generalstabschef sein würde. Weniger mutig agierte die Botschaft Frankreichs: Eine geplante Ordensüberreichung an den General wurde heuer im September kurzfristig abgesagt.