Datenmissbrauch bei den ÖBB

Datenmissbrauch bei den ÖBB: Falsche Zeugenaussage von Ex-Personalchef Nigl?

Falsche Zeugenaussage von Ex-Personalchef Nigl?

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Der Euro-City 32 war am 28. März 2007 wieder einmal spät dran, und das konnte aus der Sicht der Fahrgäste wohl nur am Lokführer liegen. Das magerlte den Mann im Führerstand, der in Wirklichkeit dafür nichts konnte, sehr. Er schaltete das Mikrofon ein, entschuldigte sich für die Verzögerung und schloss mit einem Seitenhieb auf die ÖBB-Spitze: „Anscheinend hat das Management nun auch das Lenken der Züge übernommen.“ Ende der Durchsage.

Der Kollege wurde unverzüglich vom Dienst suspendiert, das Management leitete ein Disziplinarverfahren ein und beantragte seine Entlassung. So kann es gehen, wenn ein Lokführer bei einer Durchsage danebenhaut und dadurch den Ruf des Bahnunternehmens aufs Spiel setzt.

Es geht auch anders. Roman Hebenstreit, Vorsitzender des Zentralbetriebsrats der ÖBB Traktion GmbH und gewerkschaftlicher Sprecher aller Lokführer: „Wenn einem von uns das kleinste Fehlverhalten unterstellt wird, müssen wir uns sofort rechtfertigen. Wir werden einvernommen und müssen mit disziplinären Maßnahmen rechnen, die bis zur Entlassung gehen können. Machen aber Führungskräfte schwere Fehler, die dem Konzern wochenlang negative Schlagzeilen bringen, passiert nichts.“ Das war erst der Anfang der Durchsage.

Vier Wochen sind vergangen, seit aufgeflogen ist, dass im gesamten ÖBB-Konzern Bedienstete offensichtlich gezwungen wurden, Befunde und Krankheiten offenzulegen. Das Management musste zugeben, dass in vermutlich tausenden Fällen Diagnosen systematisch erfasst, illegal abgespeichert und zur Bewertung von Mitarbeitern verwendet wurden. Konsequenzen: null.

Unter Hebenstreits Kollegen macht sich deshalb schon seit einer Weile Unmut breit. Jede Woche werden neue Details bekannt. Bei der Staatsanwaltschaft stapeln sich die Sachverhaltsdarstellungen (siehe Kasten). Jeder beschuldigt jeden, vom Datenmissbrauch gewusst und dabei mitgemacht zu haben. „Bis heute denkt niemand daran, dafür die Verantwortung zu übernehmen. Das Einzige, was es gibt, sind Gegenangriffe“, empört sich Hebenstreit. Dafür hätten die Lokführer am wenigsten Verständnis: „Hier wird mit zweierlei Maß gemessen. Und das lassen wir uns nicht mehr gefallen.“

Die Justiz muss sich auf Arbeit einstellen. Denn die Lokführer verlangen die Wiederaufnahme eines Verfahrens, das sie 2007 mit Unterstützung der Gewerkschaft angestrengt hatten. Darin ging es auch um Krankenstandsdaten und Diagnosen. Der damalige ÖBB-Personalchef Franz Nigl wurde – neben vielen anderen – als Zeuge vernommen. Das Gericht wollte unter anderem von ihm wissen, wie in der Praxis mit sensiblen Gesundheitsdaten von Bediensteten umgegangen werde.

Laut Hebenstreit, der das Verfahren verfolgte, „hat Nigl so getan, als wäre ihm das System der Erfassung und Speicherung von Krankenstandsdaten, das er mitgeschaffen hat, nicht bekannt und als hätten Diagnosen keine Rolle gespielt“. Für Hebenstreit steht nun „der Verdacht der falschen Zeugenaussage“ im Raum. Die Vertretung der Lokführer wird das Arbeits- und Sozialgericht „dazu anregen“, diesem nachzugehen.

Das ist vielleicht nur eines von mehreren Glaubwürdigkeitsproblemen, mit denen Nigl zu kämpfen hat. profil wurde ein E-Mail-Verkehr zugespielt, aus dem hervorgeht, dass der nunmehrige Geschäftsführer der ÖBB Dienstleistungs GmbH (DLG), damals für Personalagenden im gesamten Konzern verantwortlich, auch den Aufsichtsrat nicht richtig informiert hat. Das ist insofern kurios, als Nigl in den Unterlagen, die er selbst Anfang Oktober der Staatsanwaltschaft übermittelte, beweisen will, dass der Vorstand in die illegale Praxis des Fehlzeitenmanagements voll eingeweiht war.Dieser Widerspruch veranlasst nun wiederum den Grünen Karl Öllinger zu ergänzenden Bemerkungen an die Staatsanwaltschaft. Öllinger hatte die Anklagebehörde zuvor bereits mit einer Sachverhaltsdarstellung zur ÖBB-Datenmissbrauchsaffäre aufmunitioniert (siehe Kasten). Der beschriebene E-Mail-Verkehr wirft für den Grünen neue Fragen auf: „Das geht sich doch alles hinten und vorne nicht mehr aus. Da versucht Nigl zu beweisen, dass alle Entscheidungsträger der ÖBB über die illegale Praxis informiert waren, obwohl er es doch selbst war, der ihnen gesagt hat, dass an den Verdachtsmomenten nichts dran ist.“

Verbotene Aufzeichnungen. Noch einmal der Reihe nach: Am 26. Mai 2008 informieren die Personalvertreter den Aufsichtsrat über den Verdacht, personenbezogene Krankheitsdaten würden erfasst und dazu verwendet, Vorrückungen und Beförderungen zu verhindern. Akribisch vermerkt das Sitzungsprotokoll zum Thema „Datenschutz“: „H. (Belegschaftsvertreter, Anm.) informiert den Aufsichtsrat darüber, dass es aus der Belegschaft etliche Hinweise auf verbotene Aufzeichnungen von sensiblen Daten (z. B. persönliche Krankengeschichte), die dem Datenschutz unterliegen, gibt. Pöchhacker weist darauf hin, dass Nigl beauftragt wurde, den von H. angeführten Sachverhalt genauestens zu prüfen.“

Nach der ominösen Sitzung verstreicht ein Monat. Am 30. Juni übermittelt Nigl der ÖBB-Holding ein Memo. Dieses bezieht sich auf den besagten Tagesordnungspunkt. Seine „genaueste“ Überprüfung habe nicht viel erbracht: „In den Personalsystemen des Konzerns sind keine Aufzeichnungen über Diagnosen oder Krankheitsgeschichten der MitarbeiterInnen gespeichert. Auch in der Personalakte jedes Mitarbeiters/jeder Mitarbeiterin finden sich derartige Aufzeichnungen nicht.“ Und dann heißt es ausdrücklich: „Gespeichert bzw. vermerkt ist lediglich die Tatsache einer krankheitsbedingten Abwesenheit, nicht aber deren Ursache.“

In dem Memo wird zwar eingeräumt, dass es „zu einem Hinterfragen von Krankenständen durch die Führungskräfte vor Ort kommen“ könne, jedoch würden „freiwillig … bekannt gegebene Informationen weder verwendet noch aufgezeichnet“.

Nigl hätte es besser wissen sollen. Ein Formblatt aus einem Personalakt mit dem sperrigen Titel „Entscheidungsgrundlage für Personalmaßnahmen“, das profil ebenfalls vorliegt, trägt seine persönliche Unterschrift. Das Papier ist mit 2. Dezember 2007 datiert und protokolliert nicht nur die Krankenstandstage eines Bediensteten, sondern auch die Diagnose. Konkret steht darauf: „Bänderriss li. Knöchel mit Therapie“. Neben Nigls Unterschrift findet sich noch der handschriftliche Vermerk: „Keine allfällige Beförderung vor Ablauf der Befristung in Abhängigkeit von Verwendung und weiterem Fehlzeitenverhalten.“

So wie es aussieht, hat der damalige Personalchef, der vom Aufsichtsrat beauftragt wurde, Licht in eine datenschutzrechtlich bedenkliche Praxis zu bringen, höchstpersönlich seine Unterschrift unter Diagnoseaufzeichnungen gesetzt, von denen er einige Monate später vermeldete, dass es sie gar nicht gibt.

Nigl selbst war für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Sein Anwalt Sebastian Lesigang erklärt: „Was gemacht wurde, entspricht der Judikatur des Obersten Gerichtshofs. Das war nicht verboten, und damit gibt es auch kein Problem. Aus der Sicht von Herrn Nigl gab es keine illegalen Aufzeichnungen, und das hat er mit dem Memo auch zum Ausdruck gebracht.“

Wie mehrere Medien und profil berichteten (profil Nr. 38 vom 14.9.2009) wurden die Daten laut Auskunft von Betriebsräten damals nicht gelöscht, sondern offensichtlich noch bis vor Kurzem weiterverwendet.

Den bei der Aufsichtsratssitzung vom 26. Mai 2008 geforderten Bericht legte der Vorstand dem Aufsichtsrat nie vor. Zentralbetriebsratschef Wilhelm Haberzettl fragte auch nicht mehr nach, was er später so erklärte: „Wir haben zu diesem Zeitpunkt bereits ein entsprechendes Verfahren vor Gericht geführt. Und wir haben uns auf die Zusage des Managements verlassen, dass diese Praktiken abgestellt worden sind.“

Der Sprecher der Lokführer: „Nigl hat nicht nur uns Belegschaftsvertreter hinters Licht geführt, sondern auch den Vorstand und möglicherweise die Gerichte. Es kann doch nicht sein, dass das keine Folgen hat.“

Edith   Meinhart

Edith Meinhart

ist seit 1998 in der profil Innenpolitik. Schreibt über soziale Bewegungen, Migration, Bildung, Menschenrechte und sonst auch noch einiges