Der Wirte sind genug gewechselt

Der Wirte sind genug gewechselt

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Natürlich ballen sich schwielige Krügel-Hände zu ebenso entnervten wie nervigen Krügel-Fäusten; natürlich nahmen bärbeißige, ohnehin wie weiß getüncht wirkende Kalkfarben-Gesichter ihre noch unnatürlichere Totenblässe an; natürlich war die Wut der Heurigenbesitzer von Grinzing und Gumpoldskirchen eine unentschlossen gleich große, als sie von einem Gerichtsurteil erfuhren, das für sie den Ruin ihres Reblaus-Renommees bedeuten könnte, wenn es sie nicht gar an den Abgrund des Abfüllens führen könnte.

Ein neues höchstgerichtliches Erkenntnis hatte erst wenige Wochen zuvor festgehalten, dass ein Wirt für die Gang-, Seh-, Sprech-, Steh-, Denk-Lage auch bis zu jenem Zeitpunkt verantwortlich wäre, an dem die charmante Schluckspechtin und der sympathische Säufer sein Lokal verließen; und zwar durchaus in dem angedeuteten, eventuell sogar erkennbaren Sinn, ihr eigenes, bis zu diesem Ausschank pilotiertes Auto wieder zu betreten, um mit diesem weiß Gott wohin, weiß Gott wie lang und weiß Gott in welchem cerebralen Zerwürfnis zu welch glücklichem oder eben finalem Ergebnis heimtschundern zu wollen.

Der uns allen vertraute gebürtige Grobian, in dessen Grimasse von Gesicht schon im Alter von vier Jahren nichts anderes stand als „Ich will Gastwirt werden“, weist jede hostifizielle Hommage an Humanität hartnäckig zurück; damit bildet er einen ganz klar krassen Kontrast zu jenen sensiblen, grundsätzlich ans Überleben ihrer Gäste von Übermorgen interessierten Wirtspersonen, die wissen, dass deren eventuell letztes Stündlein eine empfindliche Beeinträchtigung der Sperrstunde zur Folge haben könnte.

Diese neue Spezies der jeglicher polizeilicher Auskunft exzeptionell entsprechenden Spe-… Etablissements hat beim Ausschenken schon lang zuvor das richtige Einschenken gelernt. Sie wissen jetzt schon, und die Hä (für Nicht-Wiener: die Polizei) weiß es auch schon, wem sie in Freitag-, Samstagnächten teils vor- und teils hinterherzufahren haben. Schon jetzt achten sie darauf, dass Jugendliche niemals mehr als zwei Tee mit Zitrone bekommen und undercover ermittelnde Kriminalbeamte niemals mehr als sechs Cola mit Rum. Demzufolge geriet in einem niederösterreichischen Bezirk nördlich der Donau ein Auto in eine nicht gleich überschaubare Verkehrskollision, die sich allerdings sehr bald dadurch enträtseln ließ, dass sich herausstellte, dass der überaus populäre Bürgermeister etwas bloß wohl nur Vernünftiges verschluckt hatte.

Natürlich ist, der österreichischen Bundesverfassung entsprechend, kein Staatsbürger ohne dergestalte Wahl berechtigt, sich in einem ihm entsprechenden Zustand als Bürgermeister hinter das Steuer eines Autos zu setzen. Weil es diese für viele diesbezüglich aufrechte Mitbürger ungerechte Bestimmung gibt, kann der dessentwegen mitunter ebenso leistungsstarken Exekutive kein Vorwurf gemacht werden, nicht jeden einfachen Bürger, der versehentlich an der Schaumkrone von einem Stamperl Diätbier genippt zu haben scheint, sicher und zuverlässig an sein heimatliches Ziel gebracht zu haben.

Vielleicht liegt dem Spruch des Obersten Gerichtshofes auch der Ruch zugrunde, unter jenen gar nicht so seltenen Menschen, die sich träublich anheitern wollen, seien bis dahin angesehene Repräsentanten unserer Republik. Diesem – in Kenntnis unserer Staatsleute natürlich außerordentlich theoretischen – Umstand Rechnung tragend, haben vife Wirte bereits instinktsichere Menschen engagiert, die unter dem Vorwand, ganz andere Dienstleistungen zu verrichten, dazu da sind, eventuell herausleuchtenden Persönlichkeiten persönlich heimzuleuchten. Damit die Übernehmer der an sich niedrigen Dienste nicht als Bodyguards besonders bedienter B’soffner auffallen, werden sie auf ganz diverse Dienstkategorien aufgeteilt. Ein Firmenchef bekommt einen Briefträger, eine Schauspielerin einen Rosenverkäufer, ein Banker einen Straßenmusikanten; ein Politiker kriegt eine Klofrau.

Wann immer diese vier Berufsgruppen einander über den Weg laufen, wissen sie, welche Partei man am ehesten wählen sollte, denn sie sind demografisch am hautnähesten mit den opinion leaders und deren gerade aktuellem Zustand vertraut und wohl auch damit, was die Bezech-, Bezeichneten damit aller Wahrscheinlichkeit nach anzufangen gedenken.

Die Wirte in acht Bundesländern Österreichs frohlocken über das Gerichtsurteil, weil ihnen gleichzeitig damit indirekt ein tagtäglich bestehender Beschäftigungsauftrag erteilt wurde. Und das vom Sommerfest bis zum Stehbeisl, von einer Bierinsel bis zum Branntweiner, von einem Sekt-Stüberl bis zum Vermouth-Volarium unter öffentlichem, souverän staatlich süffigem Status stehenden Zwang – weshalb das jüngste Landesgesetz des Bundeslandes Steiermark nur wie eine Hohngranate wirken konnte: Auf öffentlichen Plätzen dieser grünkarierten Mark soll künftig kein Alkohol mehr ausgeschenkt werden dürfen.

Damit gäbe es weder Feuerwehrs- noch Trachtenvereins-Feste mehr, und ein Drittel der pflichtbewussten Gastronomie könnte ihrer Aufgabe nicht mehr nachkommen, den wie üblich nüchternen Gast heimzubegleiten.