Der Kampf um die Erbschaftssteuer

Erbschaft. Die Babyboomer werden in den nächsten Jahren ein Milliardenerbe antreten

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„Welche Leistung haben Erben schon erbracht?“, echauffierte sich der steirische Landeshauptmann Franz Voves vor Kurzem in der ORF-„Pressestunde“. „Warum sollen junge Menschen, wo sich der Papa zufällig oder glücklicherweise in hohen Einkommenssphären bewegt, die dafür noch nichts geleistet haben, nicht zumindest zwei Prozent Steuer zahlen, wenn sie eine Eigentumswohnung geschenkt bekommen?“ Mit seiner Freimütigkeit traf der Sozialdemokrat, der selbst aus bescheidenen Verhältnissen kommt, einen Nerv.

Unter allen Idealen, mit denen das moderne Zeitalter die Gesellschaft zusammenhält, rangiert das Leistungsethos immer noch als eine treibende Kraft.

Der Kampf um die Erbschaftssteuer ist in Zeiten der Sparpakete neu und heftig entbrannt – aus guten Gründen: Die Generation der Babyboomer wird in den kommenden Jahren ein Milliardenerbe antreten. Die Eltern der heute 50- bis 60-Jährigen konnten in den Jahren des Wirtschaftswunders, der Vollbeschäftigung, des Sozialstaats und mit nachkriegsbedingter Spargesinnung ein beträchtliches Vermögen aufbauen, in das freilich auch schon frühere Erbschaften eingeflossen sind.

Nach einer Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge werden in Deutschland bis zum Jahr 2020 vor­aussichtlich Werte im Umfang von 2,6 Billionen Euro weitergegeben werden, mehr als ein Viertel des gesamten Vermögensbestands der privaten Haushalte. Legt man diese Rechnung auf österreichische Verhältnisse um, dürften im kommenden Jahrzehnt etwa 350 Milliarden Euro vererbt werden. Eine seriöse Schätzung ist das nicht. Genauere Daten sind für kommenden September angekündigt: In der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) wird an einer entsprechenden Studie gearbeitet.

Über Erbschaften in Österreich ist bisher wenig bekannt; es gilt als Tabuthema. Doch wurde im vergangenen Jahr die Weitergabe von Wohnungen, Häusern und Liegenschaften – Immobilien machen immerhin zwei Drittel des gesamten Vermögensbestands in Österreich aus – in einer Studie der OeNB analysiert. Ausgangsmaterial war die Erhebung des Immobilienvermögens privater Haushalte im Wert von 880 Milliarden Euro, das allerdings höchst ungleich verteilt ist. Nur etwa zwei Prozent aller Haushalte besitzen rund 40 Prozent des gesamten Immobilienvermögens. Der durchschnittliche Häuselbauer verfügt über einen Hauptwohnsitz im Verkaufswert von 260.000 Euro. Mit einem Hauptwohnsitz, der 450.000 Euro wert ist, zählt man bereits zu den bestvermögenden fünf Prozent der Bevölkerung.

Bei den Haushaltsbefragungen – woher stammt Ihr Vermögen? Haben Sie in den vergangenen Jahren geerbt? – stießen die Autoren der Studie oft auf Unlust und Scham. In augenscheinlich sehr reichen Haushalten wurde die Antwort häufig verweigert. Aus einem Mix von Grundbuchdaten, qualifizierten Stichproben, Interviews und Schätzungen ließ sich jedoch schlussfolgern, dass Erbschaften die soziale Kluft zwischen Arm und Reich vergrößern. An nur zwei Prozent aller Haushalte wurde die Hälfte des gesamten Erbschaftsvolumens weitergegeben.

Der durchschnittliche Wert eines Immobilienerbes liegt bei 294.000 Euro. Erst im obersten Zehntel gehen die Nachlässe in die Millionen. Der Großteil der Erben (80 Prozent) hat eine Immobilie bekommen, die weniger als 200.000 Euro wert ist.

Eine Starthilfe für Jungfamilien sind Erbschaften nicht: Von den 18- bis 29-Jährigen erbten nur fünf Prozent. Doch schon die Aussicht auf ein Erbe macht das Leben leichter. Haushalte, die mit einer Erbschaft rechnen können, sind risikofreudiger, trauen sich eher, höhere Schulden aufzunehmen, unterstützen ihre Kinder während langer Ausbildungswege und helfen selbst dann noch finanziell aus, wenn ihr Nachwuchs in schlecht bezahlten Jobs auf bessere Zeiten wartet.

Aus einer deutschen Studie geht hervor, dass der allgemein verbreitete Glaube, wonach im Erbfall besonders hoch bedacht wird, wer den Alten am Lebensabend beisteht, nicht zutrifft. Geld wird im Angesicht des Todes für den Erblasser offenbar unwichtiger und der Nachwuchs beim Vererben eher gleich behandelt.

Die Höhe der Erbschaften hängt – wenig überraschend – von der Herkunft der Eltern und Großeltern ab. Erbenhaushalte verfügen über höheres Bildungsniveau und ein höheres Einkommen. Jeder dritte Freiberufler und Beamte hat schon einmal etwas geerbt, bei den Arbeitern waren es nur 14 Prozent.

Österreicher mit Migrationshintergrund, deren Eltern vor 40 Jahren als Gastarbeiter nach Österreich kamen, werden vermutlich auch in Zukunft kaum ein nennenswertes Vermögen erben.

Das Vermögen konzentriert sich über Generationen. Die wenigsten Österreicher haben ihre Wälder, Villen und Grundstücke selbst erwirtschaftet, sondern sie ihrerseits schon vererbt bekommen. Rund 90 Prozent der Haushalte, die durch Todesfall zu einer Wohnung oder einem Haus kamen, besaßen zu diesem Zeitpunkt selbst schon eine Immobilie. In Zukunft kann man davon ausgehen, dass aufgrund von weniger kinderreichen Haushalten sich das Erbe für wenige vergrößern wird. Seit fünf Jahren zahlt man in Österreich für Ererbtes und Geschenktes keine Steuern mehr. Es fallen höchstens noch Prozessgebühren an. Denn Erbschaften sind das Schlachtfeld der modernen Familie. In jedem sechsten Fall kommt es nach einer deutschen Studie zu erbitterten Streitereien.

Österreich ist neben Estland, Lettland, Schweden und der Slowakei eines der wenigen Länder in Europa, in denen im Erbschaftsfall weder Steuern noch Gebühren zu entrichten sind. In den meisten EU-Ländern müssen die nächsten Angehörigen, Kinder und Ehegatten, gar keinen oder einen sehr geringen Prozentsatz des ererbten Vermögens an den Staat abliefern. Entferntere Verwandte, Nichten, Neffen und Fremde zahlen mehr.

Im alten österreichischen Erbschaftssteuerrecht waren Sparbücher und Aktien von der Besteuerung ausgenommen, bei Immobilien wurden niedrige Einheitswerte für die Bemessung eingesetzt. Die wirklich Reichen konnten die Steuer über Stiftungen, Aufteilung des Betriebsvermögens, Kreditaufnahmen und andere Steuertricks umgehen. Doch Lebensgefährten ohne Trauschein wurden wie Fremde behandelt und im Fall einer großen Erbschaft mit 60 Prozent Steuer zur Kasse gebeten. Auch deshalb hatte die Erbschaftssteuer einen schlechten Ruf und wurde 2008 nach einer Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof zur Gänze fallen gelassen.

Eine Erbschaftssteuer trifft – entgegen der weit verbreiteten Angst und Sorge – immer nur eine kleine Gruppe von Vermögenden. Nach Schätzung des Deutschen Instituts für Altersvorsorge werden nur 0,2 Prozent der deutschen Erben mehr als 205.000 Euro bekommen, jeder fünfte hingegen weniger als 25.000 Euro. In den USA zahlen nur die reichsten zwei Prozent der Bevölkerung Nachlasssteuer.

Auch die letzte österreichische Erbschaftssteuerstatistik zeugt von der Ungleichheit durch den Zufall der Geburt. Im Jahr 2006 trugen fünf Steuerfälle ein Viertel des gesamten Erbschaftssteueraufkommens, 811 Erben sorgten für 50 Prozent des Steueraufkommens.

Eine steuerfreie Erbschaft ist im Grunde ein feudalistisches Relikt. Vererbbare Ämter wurden in der bürgerlichen Gesellschaft schon vor 200 Jahren abgeschafft. Über die Gerechtigkeit der Weitergabe von Vermögen entbrannte eine Debatte unter Philosophen und Staatsrechtlern.

Radikalliberale Reformer und linke Revolutionäre sahen im Erbe eine Verletzung von Chancengleichheit und Leistungsprinzip. Die Bildung reicher Dynastien wurde vor allem in protestantisch geprägten Ländern als problematisch für die demokratische Entwicklung der Gesellschaft angesehen, weil dies den Geist des Individualismus schädige.

Der Amerikaner Andrew Carnegie, um 1900 vermutlich der reichste Mann der Welt, brandmarkte Erbschaften als sinnlose Almosen an die Kinder, die deren Motivation zu eigenem Erwerb zerstöre. In den USA wurden bis in die 1980er-Jahre hinein Nachlässe mit bis zu 77 Prozent besteuert. Doch die Übertragung von Vermögen an gemeinnützige Stiftungen wurde steuerfrei gestellt. Das erklärt auch das reiche Spendenaufkommen für wohltätige Zwecke.

In den USA ist heute noch vor allem das durch eigene Leistung erworbene Vermögen moralisch legitimiert. 2001 erschienen in US-Tageszeitungen Inserate von Multimilliardären wie Warren Buffett, George Soros und William H. Gates Senior, die für eine Beibehaltung der Nachlasssteuer von 55 Prozent plädierten, deren Abschaffung konservative Abgeordnete gefordert hatten.

In Österreich gibt es – außerhalb des sozialdemokratischen Lagers – wenige Stimmen, die sich für eine Wiedereinführung der Erbschaftssteuer starkmachen.

Der Bauindustrielle Hans Peter Haselsteiner, der schon mit Forderungen nach einem Spitzensteuersatz von 80 Prozent aufgefallen war, hält eine Erbschaftssteuer für „gerecht, weil man da sozusagen niemandem etwas wegnimmt. Der Erblasser ist ja tot. Und der, der etwas bekommt, kriegt halt etwas weniger. Es ist immer noch ein Erbe und nicht etwas selbst Erwirtschaftetes.“

Für Caritas-Präsident Franz Küberl würde eine reformierte Erbschaftssteuer einen solidarischen Ausgleich schaffen „zwischen Familien mit und jenen ohne pflegebedürftige Angehörige“. Unter der Hand gebe es nämlich durch den Zugriff des Staats auf das Einkommen von Pflegebedürftigen ohnehin schon eine „De-facto-Erbschaftssteuer“, sagt Küberl.

In Deutschland und Österreich und in katholischen Ländern standen bei der Debatte um die Besteuerung von Erbschaften stets die Familienbande im Vordergrund. Erbschaften sollen die Familie zusammenhalten. Dieses Denken hat auch die Arbeiterschaft erfasst. In seinem Werk „Der Einzige und sein Eigenheim“ ironisiert der Soziologe Pierre Bourdieu diese Haltung: „Erbe! Dies ist ein neuer Begriff in der Geschichte der Arbeiterfamilie. Ja, die Kinder werden das Eigentum des Vaters erben; sie werden selbst einmal Herr dieses hübschen Gartens, Zeuge ihrer Kindheit, und dieses Heims, in dem sie sich des Lächelns ihrer Mutter erinnern werden.“

Das Wirtschaftsforschungsinstitut (Wifo) spricht sich seit Langem für die Wiedereinführung der Erbschaftssteuer und eine Anhebung der Grundsteuer aus. Auch bislang steuerbefreite Finanztitel sollten in die Besteuerung einbezogen werden, meint Wifo-Expertin Margit Schratzenstaller. Für alle Erben könnte ein einheitlicher Freibetrag unabhängig von der Art des geerbten Vermögens gewährt werden. Dessen Höhe sollte dem Wert eines durchschnittlichen Eigenheims entsprechen. Der Freibetrag für Betriebsübergaben könnte sich am Betriebsvermögen eines typischen Einzelunternehmens bemessen. Klein- und Mittelbetrieben sollten großzügige Stundungs- und Ratenzahlungen ermöglicht werden.

In der Bundeswirtschaftskammer herrscht in diesen Tagen dennoch Empörung über solche Pläne. Bei rund 6000 Betriebsübergaben im Jahr und von der Arbeiterkammer errechneten Einnahmen durch eine neue Erbschaftssteuer von jährlich rund 400 Millionen Euro würden zwangsweise die Klein- und Mittelbetriebe bluten, heißt es in der Pressestelle.

Otto Farny, Steuerrechtsexperte der Arbeiterkammer, hält das für eine unsachliche und ideologische Erregung. Nach Schätzungen der Arbeiterkammer würden Klein- und Mittelbetriebe höchstens 100 Millionen zu einer neuen Erbschaftssteuer beitragen. „Es gab immer schon die Tendenz, die ‚Kleinen‘ vorzuschieben, wenn die ‚Großen‘ etwas wollen“, sagt Farny.

Zahlen, Daten und Fakten beweisen, dass eine Erbschaftssteuer einen großen Teil der Erben ungeschoren ließe. Doch die sanfte Gewalt des besseren Arguments wird hier wenig bewirken. Die Erwartung einer unverhofften Erbschaft, gleich einem Lottogewinn, den man auch nicht versteuern muss, ist für die große Mehrheit unrealistisch, aber nicht auszurotten.

Christa   Zöchling

Christa Zöchling