Westis S-Fehler

Gutachten belastet BZÖ: 300.000 Euro nicht gerechtfertigt

BZÖ. Ein Gerichtsgutachten belastet die Orangen in der Glücksspielaffäre

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Bei Kollisionen zwischen Legislative und Judikative kann es gewaltig krachen – vor allem wenn der Hauptbeteiligte ein gerichtsnotorischer Rabauke ist. Ende September 2011 beantragte die Staatsanwaltschaft Salzburg die Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Ingenieur Peter Westenthaler wegen Verdachts auf Beihilfe zur Untreue. Das BZÖ reagierte gegenangriffig per Presseaussendung: Es handle sich um ein „äußerst skurriles Auslieferungsbegehren“; Westenthaler werde „in haarsträubender Art und Weise“ eine Täterschaft angedichtet; man sei gespannt, „wie der Immunitätsausschuss auf so ein formell inhaltlich desolates und politisch motiviertes Ansuchen reagiert“.

Der Immunitätsausschuss reagierte erwartungsgemäß und lieferte Westenthaler aus. Und entgegen der Ankündigung des BZÖ-Pressedienstes stellte die Staatsanwaltschaft Salzburg das Verfahren nicht ein. Die bisherigen Ermittlungsergebnisse dürften den Anfangsverdacht auf Untreue sogar erhärtet haben: Manager der Österreichischen Lotterien sollen 2006 zum Schaden ihres Unternehmens gehandelt haben, indem sie bei der BZÖ-eigenen Werbeagentur Orange ein Pseudogutachten zum Thema Spielerschutz für ein Fantasiehonorar in Höhe von 300.000 Euro bestellten. Mutmaßlicher Auftraggeber: Leo Wallner, Ex-Boss von Casinos Austria und deren Tochterfirma Österreichische Lotterien. Mutmaßlicher Ideengeber: Peter Westenthaler, Spitzenkandidat des BZÖ für die Nationalratswahl im Oktober 2006. Mutmaßliche orange Gegenleistung laut Zeugen: Gefälligkeit in Gesetzgebungsangelegenheiten.

Bei Ermittlungen in der Olympiaaffäre war die Staatsanwaltschaft Salzburg auf die merkwürdige Geschäftsbeziehung der Lotterien mit der im heurigen Mai liquidierten Parteiagentur gestoßen. Hauptbelastungszeuge der Behörden ist Kurt Lukasek, Westenthalers langjähriger Mitarbeiter zur besonderen Verwendung. Wie Lukasek im Juni 2011 gegenüber Beamten des mit den Ermittlungen beauftragten Bundesamts zur Korruptionsbekämpfung (BAK) angab, habe ihm Westenthaler Ende Juli 2006 aufgetragen, ein Gutachten für die Lotterien zu verfassen. Er habe das Papier übers Wochenende per Internetrecherche erstellt. Titel der neunseitigen Expertise: „Online-Glückspiel (sic!) und Responsible Gaming; Analyse,Vergleich, Perspektiven“.

Am 28. Juni 2011 befragten die BAK-Beamten Leo Wallner als Beschuldigten zum inkriminierten Gutachten. Der frühere Casinos-Boss zeigte sich laut profil vorliegenden Einvernahmeprotokollen durchaus angetan vom orangen Wochenendarbeitspapier zum Vorzugspreis von 300.000 Euro: „Meine Beurteilung war, dass die Höhe der Rechnung gerechtfertigt war.“

Die Staatsanwaltschaft Salzburg beauftragte einen Sachverständigen, den Kriminalpolizisten Franz Marton, mit der Klärung der Frage, „wie hoch der Wert der Studie zu veranschlagen“ sei und ob „für die Erstellung der Studie besonderes Fachwissen im Bereich Online-Gaming oder Responsible Gaming notwendig war“.

Die Antwort des profil vorliegenden, mit 15. November 2011 datierten amtlichen Gutachtens zum orangen Gutachten fällt eindeutig aus: Die neunseitige Pseudoexpertise könne nicht „als Gutachten bezeichnet werden“. Bereits im Titel schreibe Lukasek von „Glückspiel und nicht wie allgemein üblich von Glücksspiel, was bereits auf die Arbeit eines Laien schließen lässt“. Abgesehen vom S-Fehler verfüge Lukasek laut Gutachten weder über Kenntnisse zum Glücksspielgesetz noch zur Unternehmenspraxis der Glücksspielbetreiber: „Herr Lukasek war anscheinend über die Aktivitäten der Casinos Austria bezüglich Responsible Gaming nicht korrekt informiert, zumal der Großteil seiner Vorschläge bereits gängige Praxis ist.“ Fazit des Sachverständigen: Die Kosten des orangen Gutachtens würden „keinesfalls der erbrachten Leistung entsprechen“. Auch „bei großzügigster Auslegung der 2006 gängigen Honorarberechnungen erscheint die Verrechnung von 300.000 Euro für ein neunseitiges Schriftstück mindestens 20-fach überzogen und nicht gerechtfertigt“. Laut dem Sachverständigen-Gutachten (Kosten: 1125 Euro) sponserten die Casinos Austria im Jahr 2011 eine Untersuchung des Zentrums für Interdisziplinäre Suchtforschung zum Thema „Glücksspiel und Spielerschutz in Österreich“. Die Gesamtkosten dieser Studie hätten sich auf 210.000 Euro belaufen – bei 366 Seiten und Veröffentlichung durch einen Fachverlag.

In seiner Einvernahme durch BAK-Ermittler am 28. November 2011 plädierte Peter Westenthaler auf absolute Unwissenheit. Er sei davon ausgegangen, dass es sich lediglich um eine Anfrage der Lotterien und nicht um einen Auftrag für ein bezahltes Gutachten gehandelt habe. Er habe weder die Ausstellung einer Rechnung veranlasst noch von einer 300.000-Euro-Zahlung an die Orange-Agentur Kenntnis erlangt.

Westenthalers Angaben stehen im Gegensatz zu den Aussagen seiner damaligen Mitstreiter. Der ehemalige Geschäftsführer der Orange-Agentur, Arno Eccher, hatte in seiner Zeugeneinvernahme am 5. Juli 2011 behauptet, Westenthaler habe ihn angewiesen, eine Rechnung an die Lotterien auszustellen. Wie Siegfried Kobal, langjähriger Leibwächter von Jörg Haider und Peter Westenthaler, gegenüber den Ermittlern erklärte, hätten Eccher und Westenthaler im Wahlkampf 2006 über finanzielle Engpässe und eine erwartete Finanzspritze der Österreichischen Lotterien gesprochen.

In der Geschäftsführung der Lotterien sieht man die Dinge im 6-Jahres-Abstand skeptischer. Vorstand Friedrich Stickler räumte in seiner Zeugeneinvernahme am 23. Februar 2012 ein, die Studie sei „meiner Meinung nach keine 300.000 Euro wert“. Man könne „aus heutiger Sicht und dem nunmehrigen Wissen schwer argumentieren, dass die Freigabe der Rechnung gedeckt gewesen wäre“. Leo Wallner habe ihn im September 2006 um die Abzeichnung dieser Rechnung gebeten. Er habe den „Zahlungsgrund nicht hinterfragt, denn damals herrschte ein Vertrauensverhältnis, und es war kein Grund, den Zahlungsgrund beim Generaldirektor des Unternehmens zu hinterfragen“.

Der wahre Zahlungsgrund aus Unternehmenssicht lag im Sommer 2006 freilich nicht im Bedarf nach externer Responsible-Gaming-Beratung, sondern in handfesten wirtschaftlichen Interessen. Zum Ende der Legislaturperiode hatte die schwarz-orange Koalition einen parlamentarischen Überraschungsangriff auf Casinos und Lotterien gestartet. Mittels Gesetzesnovelle sollten weitere Lizenzen für das Internet-Glücksspiel vergeben werden. Profiteur der Neuregelung wäre ein Gemeinschaftsunternehmen des niederösterreichischen Gaming-Konzerns Novomatic und der Telekom Aus­tria gewesen. Im letzten Moment wurde das Projekt nach heftigen Politinterventionen der Casinos doch noch gestoppt – zur Enttäuschung der Telekom-Aus­tria-Manager.

Vorstandsdirektor Rudolf Fischer erklärte in seiner Einvernahme durch das BAK am 28. Februar 2012, dass „das BZÖ von der ursprünglichen Zusage, den Antrag zu unterstützen, zurückgetreten“ sei. Grund dafür seien seiner Wahrnehmung nach „Lobbyingmaßnahmen der Casinos Austria in Form von Aufträgen an die Werbeagentur Orange“ gewesen. Fischer: „Deshalb wurde meines Erachtens die ursprüngliche Zusage des BZÖ, sprich Peter Westenthalers, zurückgenommen.“

Ab Juli befasst sich auch der laufende Korruptions-Untersuchungsausschuss mit angeblichen Zahlungen in Zusammenhang mit der gescheiterten Lockerung des Glücksspielmonopols. Neben Telekom-Manager Fischer sind auch Novomatic-Boss Franz Wohlfahrt, Friedrich Stickler und Leo Wallner geladen. Der Hauptbelastungszeuge ist derzeit für Ermittler und U-Ausschuss schwer greifbar. Dem Vernehmen nach hält sich Kurt Lukasek in den Vereinigten Arabischen Emiraten auf. Glücksspiel ist dort Scharia-bedingt verboten.

Gernot   Bauer

Gernot Bauer

ist Innenpolitik-Redakteur.