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Islam: Recht oder schlecht?

Recht oder schlecht?

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Die Scharia funktioniert ganz einfach: Frauen werden wegen außerehelichen Geschlechtsverkehrs gesteinigt, Dieben wird eine Hand abgehackt, und wer Alkohol trinkt, wird öffentlich ausgepeitscht. Die Scharia ist mittelalterlich, grausam, von religiösem Fanatismus gekennzeichnet und eine Geißel unserer Zeit, wie die al-Qa’ida oder die Taliban. In Afghanistan und dem Irak muss deshalb alles getan werden, um eine Rückkehr der Scharia zu verhindern.

Seltsam. „Scharia“ bedeutet im Arabischen „Weg“, konkret: der Weg zum Wasser, und meint metaphorisch den Heilsweg, den Allah (Gott) den Menschen vorgezeichnet hat. Die frühesten Werke der islamischen Rechtsliteratur stammen aus dem 8. Jahrhundert, und seither versuchen die Gelehrten, eine islamische Justiz zu schaffen, die im Einklang mit den Lehren des Koran steht. Und dieses Recht, das jahrhundertelang in der gesamten islamischen Welt Gültigkeit hatte, soll nichts anderes sein als ein Sammelsurium von Foltermethoden? Da muss ein Missverständnis vorliegen.
Die schaurigen Meldungen aus Ländern, in denen die Scharia gilt, beschreiben eine menschenverachtende Justizpraxis: In Nigeria wurde 2002 Amina Lawal, eine junge Frau, zum Tode durch Steinigung verurteilt, weil sie außerehelich ein Kind geboren hatte. Erst 18 Monate später wurde die Strafdrohung wieder aufgehoben, nicht zuletzt auf internationalen Protest hin. Drei nigerianischen Dieben wurde im Jahr 2000 je eine Hand abgetrennt. Einer hatte eine Ziege gestohlen, der zweite eine Kuh, der dritte neun Fahrräder. Ähnliche Berichte kamen aus dem Afghanistan der Taliban, wo Verbrecher in Fußballstadien öffentlich hingerichtet wurden.

Allah selbst. Woher kommen diese Exzesse? Handelt es sich tatsächlich um Vorschriften der Scharia? Die simple Antwort lautet ja, und die Empörung darüber verhindert, dass sich jemand für die weniger simple Antwort interessiert. Sie lautet in etwa so: Der Islam ist eine Gesetzesreligion, in der die Scharia eine zentrale Rolle einnimmt. Die Scharia ist das Gesetz schlechthin, der Gesetzgeber Gott Allah selbst. Doch die Regeln sind nicht in einem Kodex festgelegt. Vielmehr existiert eine unüberschaubare Zahl von Werken, die islamische Rechtsgelehrte verschiedener Schulen im Lauf der Jahrhunderte verfasst haben. Einzig die Methode ist allen gleich: Jede Lösung eines Rechtsproblems muss auf Basis von vier Grundlagen getroffen werden: dem Koran, den Handlungen des Propheten Mohammed (der so genannten „Sunna“), dem Konsens islamischer Rechtsgelehrter sowie dem Analogieschluss aus Koran und Sunna.

Der britische Islamexperte Noel Coulson beschreibt die Aufgabe der Rechtsgelehrten so: „Islamische Jurisprudenz ist ein spekulativer Versuch, die präzisen Formulierungen des Gesetzes von Allah zu begreifen.“ Diese Vorgangsweise widerspricht dem westlichen Rechtsverständnis, wonach Gesetze auf demokratischem Weg zustande kommen sollen und wieder geändert werden können. Den im Koran wörtlich festgelegten Regeln wird ewige Gültigkeit zuerkannt.

Dennoch ist die Scharia alles andere als ein eindimensionales Gebilde. Rüdiger Lohlker, Islamwissenschafter an der Universität Wien, zitiert die Meinung eines Rechtsgelehrten aus dem 14. Jahrhundert, der damals schon zu dem provokanten Schluss kam: „Ich finde zu jeder Rechtsmeinung eine Gegenmeinung.“

Zweifel. Doch was soll an einem Gesetz, wonach einem Dieb die Hand abzuhacken ist, noch unklar und interpretierbar sein? Die jahrhundertelange Rechtspraxis der islamischen Welt gibt die Antwort: vieles. Ein ausgeklügeltes Prozessrecht soll sicherstellen, dass körperliche Strafen nur verhängt werden, wenn keine Zweifel bestehen. Zu diesen Zweifeln gehören: der Rechtsirrtum des Angeklagten, das Fehlen eines letztgültigen Beweises, Mängel im Prozessablauf, aber auch strafmildernde Gründe wie Reue. Zudem wird ein Tatbestand wie Diebstahl relativ interpretiert. Es hängt davon ab, ob jemand gestohlen hat, um zu überleben, und welchen Wert das Diebesgut hat. Auch in der Scharia kommen die allermeisten Diebe mit beiden Händen davon.

Aus den vielen Regeln lässt sich ablesen, dass islamische Juristen die angedrohten Strafen selbst als grausam erachten. Da sie jedoch nicht abgeschafft werden konnten – schließlich stammen sie von Gott –, wurden sie eben entschärft. Zudem drang im 19. Jahrhundert das europäische Recht in die islamische Welt vor, und die Rechtssysteme vermischten sich. So gilt in vielen moslemischen Ländern ein säkulares Strafrecht, während das Familien- und Erbrecht auf der Scharia basiert.

Im Zuge des Vormarsches des politischen Islam war in manchen Ländern jedoch plötzlich Schluss mit der Humanisierung des göttlichen Gesetzes. Fanatische Islamisten erkoren die Scharia zum Identität stiftenden Herzstück ihrer Ideologie und nahmen die Gesetze des Koran wörtlich. Damit verschafften sie sich selbst die Legitimität, als wahre Moslems zu herrschen. Die jahrhundertealte Tradition der Rechtspraxis warfen sie über Bord.

Genau diese rigide Anwendung der Scharia hat das Bild des islamischen Rechts im Westen geprägt – und verzerrt. Für viele Moslems ist es unverständlich, weshalb der Westen mit allen Mitteln versucht, das Reizwort „Scharia“ aus der neuen afghanischen und der noch ausständigen irakischen Verfassung zu verbannen. Die Scharia ist für Bürger vieler islamischer Staaten keineswegs ein Synonym für Barbarei, sondern eine jahrhundertealte Errungenschaft ihrer Kultur.

Außerdem wird im Westen übersehen, dass die fundamentalistische Spielart der Scharia oft bloß dem Zweck dient, ein politisches Zeichen zu setzen, und am realen Strafrecht wenig ändert. In zwei nördlichen Provinzen Pakistans etablierten die bei Wahlen siegreichen Islamisten in diesem Jahr die Scharia. Werbeplakate mit unverschleierten Frauen wurden demoliert, Schüler müssen islamische statt westlicher Kleidung tragen, die lokale Bank versprach korangetreue „zinsfreie“ Geldgeschäfte, westliche Musik in den Bussen wurde verboten. Die Busfahrer stöpseln seither Kopfhörer in ihre Kassettenrekorder und lassen die Hits erst wieder an der Provinzgrenze aus den Lautsprechern plärren. Haben derartige Maßnahmen der Islamisten irgendeinen Sinn? Ja, denn die konservative, ländliche Bevölkerung schätzt antimodernistische Politik, und das bringt Wählerstimmen.

Die Auseinandersetzung um die Interpretation der Scharia ist längst kein Rechtsstreit mehr, sondern ein politischer und gesellschaftlicher Kampf zwischen Modernisierern und extremen Traditionalisten. Beide berufen sich auf die Religion, aber die einen glauben, dass der Islam mit der Moderne in Einklang zu bringen ist, während die anderen mithilfe des Korans die Moderne bekämpfen wollen. Islamexperte Lohlker, der den Konflikt aus rechtswissenschaftlicher Perspektive verfolgt, sagt: „Die Entscheidung, wer sich durchsetzt, ist noch offen.“

Ablehnung. Und wie verhält sich der Westen? Prinzipiell verstößt die Scharia in jeder ihrer Ausformungen gegen den modernen Rechtsstaat, da sie ein Gesetz, das von Gott abgeleitet wird, als unabänderlich postuliert. Zudem widerspricht die Scharia dem Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz, sowohl was Männer und Frauen als auch was Moslems und Nichtmoslems betrifft. Und selbst nicht exekutierte inhumane Strafandrohungen stellen nach westlichem Verständnis ein Unrecht dar. Die Scharia insgesamt abzulehnen lässt sich also schlüssig argumentieren. Allerdings ist damit wenig gewonnen, wenn es darum geht, die Modernisierung der islamischen Welt zu fördern.
Die afghanische Verfassung liest sich daher sehr pragmatisch: Kein Gesetz der Islamischen Republik kann „im Widerspruch zur heiligen Religion des Islam“ stehen. Eine ähnliche Version werden die USA im Irak anstreben. Nicht einmal die Menschenrechtsorganisation Amnesty International, die im Fall der drohenden Steinigung der Nigerianerin Lawal lautstark protestierte, will Rechtssysteme wie die Scharia als Ganzes verurteilen.

Denn dass sich Moslems in aller Welt von Geboten der Scharia in allen Lebenslagen leiten lassen, ist eine Tatsache. Überall bitten sie Muftis, islamische Rechtsgelehrte, um Rechtsauskünfte, so genannte Fatwas, um moralisch korrekt zu handeln. Im Internet sind solche Anleitungen zu finden. Da wird etwa die Frage geklärt, ob ein Moslem in einem Restaurant arbeiten darf, in dem Fleisch von Tieren zubereitet wird, die nicht nach islamischen Vorschriften geschlachtet wurden. Der Mufti: „Es ist absolut erlaubt, solange die Person, der das Fleisch serviert wird, darüber Bescheid weiß oder wenn eine Möglichkeit besteht, den Gast zu beeinflussen, den Verzehr zu vermeiden. Besteht diese Möglichkeit nicht, ist der Moslem nicht dazu verpflichtet.“

Solche Auslegungen religiöser Regeln sind in hunderttausenden von Manuskripten in Bibliotheken in aller Welt archiviert. So gut wie jede Frage des täglichen Lebens wurde im Lauf der Jahrhunderte entschieden, oft mehrfach und in einander widersprechenden Fatwas. Niemand kann all diese Schriften kennen. Die Scharia ist ein schier unendliches Rechtskorpus, und reduziert man dieses auf Amputationen oder Steinigungen, ist es, als würde man das amerikanische Rechtssystem einzig anhand der Todeszelle von Huntsville beurteilen.

Von einem säkularen Standpunkt aus kann man die Tendenz in der islamischen Welt, die Religion zur Lösung politischer Probleme heranzuziehen, kritisieren. Allerdings, so wendet der Islam-Theoretiker Bernard Lewis von der Princeton University ein, gibt es auch viele Amerikaner, Inder oder Israelis, die glauben, das Christentum, der Hinduismus oder der Judaismus könnten in der Gesellschaftspolitik einiges beitragen. Nur, so Lewis, seien die moslemischen Länder viel moslemischer, als etwa die christlichen christlich sind.
So gesehen ist vielleicht auch das Problem mit der Scharia letztlich eher ein graduelles und nicht ein prinzipielles.