Ist Helmut Elsner am Ende doch unschuldig?

Ist Helmut Elsner am Ende vielleicht doch unschuldig? Was dafür spricht - was dagegen

Was dafür spricht - und was dagegen

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Zwanzig lange Verhandlungstage lassen keinen unbeeindruckt. Die Anklagevertreter nicht, die Richterin nicht, schon gar nicht aber die Beschuldigten und deren Verteidiger. Seit 16. Juli müssen sich der ehemalige Bawag-Generaldirektor Helmut Elsner, Investmentbanker Wolfgang Flöttl, Ex-Aufsichtsratspräsident Günter Weninger und sechs weitere Personen für ihre Rolle im Bawag-Skandal vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Wien lastet ihnen – in abgestufter Form – schweren Betrug, Untreue, Bilanzfälschung beziehungsweise Beitragstäterschaft zur Untreue an. Für alle Beteiligten gilt bis zu einer allfälligen rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Die Einvernahmen der Beschuldigten wurden vergangene Woche abgeschlossen, am 6.September wird mit Bawag-Chef Ewald Nowotny der erste Zeuge auftreten. Die Pause dürfte allen Beteiligten zupass kommen. Eingedenk der wachsenden Anspannung bei gleichzeitig zunehmender Erschöpfung gingen die Wogen im Verhandlungssaal zuletzt immer öfter hoch – vor allem zwischen Flöttl und Elsner.
Beide haben viel zu verlieren, zumal sie im Bawag-Skandal Schlüsselrollen spielten. Die für die Urteilsfindung essenzielle Frage bleibt unbeantwortet: Hat Flöttl das Geld der Bawag eigenmächtig und ohne Rücksicht auf Verluste verspielt? Oder war es vielmehr Elsner, der ihn zu immer waghalsigeren Spekulationen nötigte? Im Grunde steht hier Aussage gegen Aussage. Elsner schwört, Flöttl sei an sehr strenge Auflagen gebunden gewesen. Flöttl beteuert, bei den Investments freie Hand gehabt zu haben, und will von Elsner unter Druck gesetzt worden sein. Was wiederum impliziert, dass einer der beiden die Unwahrheit sagt. Sollte der Hauptangeklagte Elsner Wolfgang Flöttl tatsächlich dazu angehalten haben, auf Teufel komm raus mit Bawag-Geldern zu spekulieren, dürfte er einer Verurteilung wegen Untreue kaum entgehen. Sollte umgekehrt Flöttl das Kapital der Bank wider besseres Wissen und entgegen allen Abmachungen verjuxt haben, wäre der frühere Bawag-Vorstand in diesem zentralen Anklagepunkt – die Staatsanwaltschaft hat das gesamte Verfahren darauf aufgebaut – entlastet. Tatsächlich sind etliche der im Verfahren formulierten Verdachtsmomente und Vorwürfe zumindest zu hinterfragen:

Die exotischen Spekulationen
Der Bawag-Prozess oszilliert seit Beginn um einen zentralen Verdacht: Helmut Elsner und dessen mutmaßliche Komplizen sollen, wie es in der Anklageschrift heißt, „ab Herbst 1998 unvertretbar riskante Geschäfte ohne annähernd ausreichende Sicherheiten und Abfederungsmaßnahmen mit Dr. Flöttl eingegangen“ sein.
Wolfgang Flöttl hat im Oktober 1998 auf einen ersten Schlag 639 Millionen Dollar der Bawag verpulvert, weil er gegen den japanischen Yen spekuliert hatte. So sehr sich Staatsanwalt Georg Krakow bisher auch mühte, die Spekulationen zu skandalisieren – ganz so exotisch waren sie auch wieder nicht. Genau genommen gehören Geschäfte wie diese, und seien sie noch so riskant, zum Einmaleins des Bankgeschäfts. Ein Beispiel: Im September 1998, also wenige Wochen vor den ersten Bawag-Verlusten, war ein anderes österreichisches Institut am glatten internationalen Finanzparkett gehörig ins Schleudern geraten: die Bank Austria. Sie hatte im Jahresverlauf mit russischen Banken Wetten auf einen steigenden Rubel abgeschlossen. Das Gegenteil trat ein.
Der Kurs der russischen Währung fiel ab August ins Bodenlose. Dem Vernehmen nach standen 900 Millionen Euro auf der Kippe, der damalige Generaldirektor Gerhard Randa bezifferte das Risiko mit „nur“ 440 Millionen Euro. Probate Absicherungen waren auch hier nicht vorhanden. Im Gegensatz zur Bawag kam die Bank Austria mit einem blauen Auge davon. Sie bediente sich – gegen ein Honorar von 3,3 Millionen Dollar – der exzellenten Moskau-Kontakte des gebürtigen Moldawiers Avigdor Lieberman, damals selbstständiger Berater, heute Vizepremier von Israel. Lieberman soll es unter ungeklärten Umständen gelungen sein, den Rubelkurs für wenige Tage erstarken zu lassen. Die Bank Austria verlor letztlich nach eigenen Angaben 174 Millionen Euro. Randa schilderte seine Gemütslage in einem Interview wenig später so: „Ich war in Panik. Ich war zu diesem Zeitpunkt wirklich bereit, jeden Strohhalm zu ergreifen, damit wir möglichst glimpflich aus der Sache herauskommen.“
Der Satz hätte auch von Elsner stammen können. Für die Russland-Geschäfte der Bank Austria haben sich übrigens weder die Finanzmarktaufsicht noch die Justiz jemals ernsthaft interessiert.

Elsner hat die Bawag verspielt
Wahr ist: Nach den ersten Verlusten 1998 hat das Bawag-Management Flöttl weiteres Spielkapital überlassen. „Aus dem Totalverlust von 639 Millionen Dollar zog der kleine Kreis der Eingeweihten keine Lehre, sondern warf immer mehr Geld der Bank dem Verlorenen hinterher“, so Staatsanwalt Krakow. Seinen Erhebungen zufolge soll der Schaden bis zum Jahr 2000 auf 1,44 Milliarden Euro angewachsen sein.
Ende 2000 war die Gewerkschaftsbank jedenfalls nicht mehr in der Lage zu bilanzieren. Der Österreichische Gewerkschaftsbund musste Garantien gewähren. Damit war die Krise zumindest aus der Sicht der Bawag ausgestanden. Vorübergehend.
Das Karibik-Debakel flog überhaupt erst mit fünfjähriger Verspätung auf – im Fahrwasser des Skandals um den US-Broker Refco. Elsners Nachfolger Johann Zwettler hatte dem langjährigen Bawag-Geschäftspartner und Refco-Großaktionär Phillip Bennett Mitte Oktober 2005 einen „Blitzkredit“ in der Höhe von 350 Millionen Euro gewährt – angeblich ohne zu ahnen, dass Refco längst pleite war. Geprellte Investoren deckten Bawag und ÖGB noch Ende 2005 mit Klagen ein. Die Bank war abermals nicht in der Lage zu bilanzieren. Der ÖGB trug weiterhin schwer an den Karibik-Haftungen, weshalb diesmal die Republik Österreich mit Garantien einspringen musste. Bei der Aufarbeitung des Refco-Skandals stießen US-Ermittler obendrein zufällig auf die bis dahin versteckten Karibik-Verluste. Mitte 2006 wurden Bawag und ÖGB von einem US-Gericht zu Schadenersatzzahlungen von insgesamt einer Milliarde Euro verpflichtet, zum Jahresende musste die Bank an den US-Fonds Cerberus verkauft werden. Elsner hatte mit alldem nichts mehr zu tun; er war bereits im April 2003 in Pension gegangen.
Daraus lässt sich eine These ableiten: Ohne das Refco-Debakel stünde die Bawag mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch heute noch im Einflussbereich des Gewerkschaftsbundes. Der Refco-Komplex ist übrigens nicht Gegenstand des Strafverfahrens. Er dürfte nicht vor 2008 vor Gericht kommen.

Der Untreue-Vorsatz
Einer der heikelsten Punkte im Verfahren: Hat das Bawag-Management die Verluste vorsätzlich herbeigeführt oder bloß grob fahrlässig? Nach gängiger Rechtsprechung erfüllt zwar beides den Tatbestand der Untreue. Laut Paragraf 153 des Strafgesetzbuches macht sich der Untreue schuldig, „wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, wissentlich missbraucht und dadurch dem anderen einen Vermögensnachteil zufügt“. Strafrahmen: je nach Schadenshöhe sechs Monate bis zehn Jahre Freiheitsentzug.

Untreue-Urteile wegen bloßer Fahrlässigkeit sind unter Rechtsexperten indes nicht unumstritten. Der an den Universitäten Zürich und Salzburg tätige Handels- und Wirtschaftsrechtler Heinrich Honsell, Mitglied der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, veröffentlichte vor wenigen Jahren einen viel beachteten Aufsatz unter dem Titel „Die Untreue – ein vager Tatbestand“. Darin heißt es unter anderem: „§ 153 StGB verlangt Vorsatz, doch erstreckt sich dieser nur auf die Tatbestandselemente. Das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit gehört … nicht zum Vorsatz, obwohl die Formulierung ,wissentlich missbraucht‘ dies an sich nahelegt. Vorsatz kann danach immer schon dann bejaht werden, wenn jemand wissentlich und willentlich eine Maßnahme setzt, die fremdes Vermögen tangiert. Damit ist man im Ergebnis praktisch bei der Strafbarkeit auch einer bloß fahrlässigen Pflichtverletzung.“ Sein Resümee: „In der weiten Interpretation … ist § 153 StGB also ein gefährliches Instrument, das leicht zum Werkzeug im Märchen mutiert, obwohl die Vorschrift, wie gesagt, nur den Missbrauchs- und keinen Treubruchstatbestand enthält.“
Die Bawag-Ermittler vermochten die verlustreichen Spekulationen zwar minutiös zu dokumentieren. Die Annahme, Elsner und die übrigen Beschuldigten hätten die Bank und den Eigentümer ÖGB vorsätzlich geschädigt, wird jedoch zu beweisen sein.
Wolfgang Flöttl durfte bereits zwischen 1988 und 1994, in der Ära seines Vaters Walter Flöttl, über Bawag-Gelder disponieren und soll, soweit bekannt, für die Bank Gewinne in der Höhe von 276 Millionen Euro erwirtschaftet haben. Helmut Elsner ließ die Geschäftsbeziehung nach Amtsantritt 1995 wieder aufleben. Bis zum Oktober 1998 ging offenbar auch alles glatt: Laut Anklageschrift verbuchte die Bawag aus Flöttls Veranlagungen zwischen 1995 und 1998 „Rückflüsse“ in der Größenordnung von jedenfalls 27,6 Millionen Dollar – Elsner spricht von etwa 50 Millionen Dollar, Flöttl gar von 77 Millionen.
Die Geschäfte waren nach derzeitigem Kenntnisstand also auf Gewinn ausgerichtet. Warum Flöttl im Oktober 1998 plötzlich alles auf eine einzige waghalsige Devisenspekulation setzte, ist weiterhin unklar. Er selbst spricht im Rückblick von „Pech“. Davon hatte er übrigens eine ganze Menge: Auch die späteren Veranlagungen floppten ausnahmslos.
Die aus juristischer Sicht nicht unwesentliche Spitzfindigkeit: Hätte Flöttl Gewinne gemacht, hätte es – ungeachtet der manifesten Spekulationsrisiken, ungeachtet der unzureichenden Sicherheiten und ungeachtet der Desinformation des Aufsichtsrates – keinen Prozess gegeben.

Die Vertuschung
Es ist bis heute unklar, wer wann in welchem Ausmaß über die Verluste informiert war. Der Investmentbanker, sechs ehemalige Bawag-Manager, der frühere Aufsichtsratspräsident sowie der Ex-Wirtschaftsprüfer sind angeklagt. Mittlerweile wurde der Vorwurf erhoben, dass auch der damalige ÖGB-Aufsichtsratspräsident Fritz Verzetnitsch sehr früh Kenntnis von den Verlusten hatte. Der Prozess hat einen Eindruck verfestigt: Aufseiten der Bawag war kaum einer der Beteiligten in der Lage, die komplexen Verträge mit Flöttl und die entsprechende Risikolage auch nur annähernd zu erfassen. So gesehen waren die Banker und Gewerkschaftsfunktionäre auch nicht immer auf der Höhe ihrer Entscheidungen.
Das ist unschön, in den Chefetagen österreichischer Banken aber leider kein Einzelfall. Im Frühjahr 2006 platzte der Skandal um die 288 Millionen Euro schweren Swap-Verluste der Kärntner Hypo Alpe-Adria-Bank aus dem Jahr 2004. Das Management musste später kleinlaut einbekennen, seinerzeit nicht in vollem Ausmaß über die Risiken orientiert gewesen zu sein.
Auch in diesem Fall hatte zunächst lediglich der Eigentümervertreter, Kärntens Landeshauptmann Jörg Haider, Kenntnis von der Malaise. Das Aufsichtsgremium wurde erst mit erheblicher Verspätung informiert.
Helmut Elsner hat sich stets damit verteidigt, den Bawag-Aufsichtsrat deshalb nicht umfassend informiert zu haben, weil er weiteren Schaden befürchtete. Wären derart sensible Informationen an die Öffentlichkeit gelangt, hätten verunsicherte Kunden die Bank möglicherweise gestürmt. Das ist mit einiger Verspätung auch tatsächlich geschehen. Nach dem Platzen der Refco-Affäre musste die Bawag einen regelrechten Run auf die Einlagen verkraften. Allein im ersten Halbjahr 2006 verlor die Bank Kundeneinlagen in Höhe von rund fünf Milliarden Euro.
Bei einer seiner polizeilichen Einvernahmen gab Elsner wörtlich zu Protokoll: „Hätte ein Aufsichtsrat nachgefragt, welche konkreten Geschäfte den Kreditvergaben an die Töchter zugrunde liegen, wären wir dagestanden. In diesem Fall hätten wir uns gewunden, aber nicht gelogen und diese Informationen erteilt.“
Fakt bleibt: Kein Bawag-Aufsichtsrat hat jemals wirklich nachgefragt. Nach dem Buchstaben des Gesetzes könnte Helmut Elsner dennoch Probleme bekommen: Die unrichtige Wiedergabe, die Verschleierung, aber auch das Verschweigen „erheblicher Umstände“ wird im Aktiengesetz mit Haftstrafen von bis zu einem Jahr geahndet.

Die Risiken
Im Frühjahr 2000, die Bawag saß bereits auf Verlusten in der Größenordnung von einer Milliarde Euro, erhielt Flöttl über den Umweg der sagenumwobenen Uni-Bonds ein letztes Mal Spielgeld. In der Anklageschrift heißt es dazu: „Mit neuem Kapital im Ausmaß von rund 430 Millionen Euro ausgestattet, sollte Dr. Flöttl innerhalb von fünf bis sechs Jahren alle bis dahin eingetretenen Verluste von rund einer Milliarde Euro ausgleichen. Dazu bedurfte es allerdings bei gegebenen Refinanzierungskosten und einem vereinbarten Entgelt für Dr. Flöttl (Fee) von 2,5 Prozent per annum einer jährlichen Rendite von 30 Prozent – und das konstant durch ein halbes Dutzend Jahre. Eine derartige Verzinsung kann nur durch besonders hohes Risiko erzielt werden.“ Sollte der Nachweis gelingen, dass Flöttl noch weitaus größere Risiken einging als in den Verträgen angeblich vorgesehen, könnte das den Vorstand entlasten. Andererseits: Hätten sich Elsner und seine Getreuen penibel an den Buchstaben des Bankwesengesetzes gehalten, wären die Verluste niemals so hoch ausgefallen. Nach den Großveranlagungsgrenzen (GVA) darf ein Kreditnehmer – den ersten Sondergeschäften lagen Kredite zugrunde – nur einen bestimmten Anteil des jeweils vorhandenen Eigenkapitals der Bank erhalten. Das soll verhindern, dass die Pleite eines Einzelnen das gesamte Kreditinstitut ruiniert. Im März 1997 etwa hatte die Bawag Wolfgang Flöttl bereits 550 Millionen Dollar oder auf Basis damaliger Kurse umgerechnet 480 Millionen Euro überantwortet. Damit war das GVA-Limit um zwölf Millionen Euro überschritten worden.
Dass man es bei der Bawag mit den Großveranlagungsgrenzen nicht so genau nahm, war bereits Jahre zuvor offenbar geworden. Flöttl hatte schon im Zuge der ersten Karibik-Spekulationen mehr Geld erhalten, als es das Gesetz erlaubte. Theoretisch sind Überschreitungen dieser Bestimmungen ein Verwaltungsdelikt. Die Justiz wertet diese im konkreten Fall allerdings als wesentliches Indiz mutmaßlicher Untreue.

Die fehlenden Genehmigungen
Ein vermeintlich vernachlässigbarer Formalakt – juristisch könnte das Versäumnis den früheren Bawag-Managern aber das Genick brechen. Hätte der Vorstand die Flöttl-Veranlagungen seinerzeit vom Aufsichtsrat voll absegnen lassen, müsste sich Elsner – Verluste hin oder her – heute nicht wegen Untreue vor Gericht verantworten. Nach einhelliger Meinung von Juristen wäre dem Tatbestand damit die rechtliche Grundlage entzogen worden. Tatsächlich hat das Kontrollgremium nur einen Bruchteil der Flöttl-Geschäfte gebilligt. Der Rahmen ist allerdings umstritten. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass das Management nach 1995 über kaum mehr als 430 Millionen Euro disponieren hätte dürfen. Die Verteidigung setzt unter anderem auf ein Aufsichtsratsprotokoll vom 4. Juni 1996, wonach das Gremium die Ausweitung des Obligos „zustimmend zur Kenntnis“ genommen habe.
So oder so: Mit den Neuinvestments nach den ersten Verlusten 1998 war der Aufsichtsrat nicht mehr befasst – was im System Bawag begründet liegen dürfte. Elsner ist ein Produkt seines beruflichen Umfelds. Vorgänger Walter Flöttl, Vater von Wolfgang, führte die Bank über Jahrzehnte wie einen Familienbetrieb. Zeitgenossen beschreiben seinen Führungsstil als autoritär bis despotisch. Nach Auffliegen der ersten Karibik-Engagements 1994 nahm die Oesterreichische Nationalbank die Bawag unter die Lupe. Deren damaliges Resümee: Es existierten keine Kreditverträge mit Wolfgang Flöttl, die Geschäfte wurden durchwegs telefonisch und ohne Dokumentation abgewickelt, vor allem aber blieb der Aufsichtsrat uninformiert.
Elsner setzte diese Tradition nach seinem Amtsantritt 1995 fort. Wer einmal widersprach, wurde zurechtgestutzt, wer es zweimal wagte, mit Rauswurf bedroht. Das mag auch erklären, warum weder im Aufsichtsrat noch im Vorstand gefestigte Charaktere zu finden waren. Überhaupt: Das Kontrollgremium war von Präsident und ÖGB-Finanzchef Günter Weninger abwärts mit Leuten besetzt, die von Betriebswirtschaft im Allgemeinen und vom Bankgeschäft im Besonderen nur vage Vorstellungen hatten. Das mag Elsner nicht exkulpieren. Aber es verdeutlicht, dass der frühere Generaldirektor gar nicht anders konnte, als an die eigene Unfehlbarkeit zu glauben. Selbst nachdem Weninger Ende 2000 vom gesamten Ausmaß des Desasters Kenntnis erlangte, war er nicht in der Lage, Entscheidungen zu treffen. „Ich war sehr aufgebracht, weil Herr Elsner mit der Tür ins Haus gefallen ist und gesagt hat, Flöttl habe sich vereinbarungswidrig verhalten und wieder alles verloren“, so Weninger beim Prozess am Donnerstag vergangener Woche. „Ich habe kurz überlegt, den gesamten Vorstand hinauszuschmeißen.“ Allein: Es blieb bei der Überlegung.

Die Bilanzfälschung
Der Bawag-Skandal ist ein Lehrbeispiel dafür, wie wenig die Rechnungslegung mithin die Realität abbildet. Letztlich ist alles eine Frage der Bewertung. Unter Einbindung des damaligen KPMG-Wirtschaftsprüfers Robert Reiter soll es dem Management gelungen sein, die Verluste über Jahre an den Büchern vorbeizumogeln. Nach den Ausfällen 1998 etwa wurden Flöttls eingezogene Vermögenswerte laut Anklageschrift bilanziell so angesetzt, dass die Verluste damit erst einmal ausgeglichen waren. Ein gewagtes Spiel. Der maßgeblich in die Bewertung der Gemälde eingebundene Ex-Vorstand Peter Nakowitz musste jüngst im Prozess zugeben, dass er „keinen Monet von einem Manet“ unterscheiden habe können. In weiterer Folge habe man sich dutzender vornehmlich in Liechtenstein domizilierter Stiftungen bedient, um die ausufernden Verluste zu kaschieren. Sehr plakativ gerieten laut Anklage die Handlungen nach den geplatzten Uni-Bond-Spekulationen Ende 2000: Die Bawag übertrug die wertlosen Anleihen innerhalb eines Tages an ein nur dafür gegründetes US-Vehikel, Liquid Opportunity Plus Funds, kurz LOP. Fiktiver Verkaufspreis: 338,52 Millionen Dollar. Im Gegenzug erhielt die Bawag auf dem Papier LOP-Anteile in gleicher Höhe.
Der Vorwurf der Bilanzfälschung wiegt jedenfalls schwer. Laut Paragraf 255 Aktiengesetz müssen die Beschuldigten hier mit Haftstrafen von jeweils bis zu einem Jahr rechnen.

Elsners Abfindung
Eines muss man dem früheren Bawag-Generaldirektor lassen: Er hatte Chuzpe. Am 16. November 2000, wenige Tage vor den finalen Verlusten und immerhin zweieinhalb Jahre vor Pensionsantritt, beantragte Elsner bei Präsident Weninger die steuerschonende Barauszahlung seiner Pensionsansprüche in der Höhe von 6,8 Millionen Euro.
Der Aufsichtsrat der Bank segnete die Auszahlung wenige Tage später ab, ohne freilich über die tatsächliche Höhe informiert worden zu sein. Mehr noch: Im Dezember 2000 ließ sich Elsner ungeachtet der enormen Verluste ein „außerordentliches Bilanzgeld“ in Höhe von 581.383 Euro auszahlen. Der entsprechende Antrag war zwar bereits im Oktober auf Weningers Schreibtisch gelandet. Die Staatsanwaltschaft Wien will Elsner dennoch wegen schweren Betrugs zur Rechenschaft ziehen. Oder wie es Georg Krakow in der Anklageschrift formuliert: „Auch hier täuschte er (Elsner, Anm.) Weninger über die von ihm verschuldete Lage der Bawag am Rande des Abgrunds.“ Eine derartige „Unverfrorenheit“, so der Staatsanwalt weiter, sei auch bei „versierten Wirtschaftsstraftätern“ nicht oft zu beobachten.
„Für mich ist das ein Betrug gewesen“, so Weninger jüngst im Gerichtssaal. Elsner sieht das wenig überraschend völlig anders: „Ich war zu allen Zeiten der Überzeugung, dass ich stets im Interesse des Unternehmens und nie interessenwidrig gehandelt habe.“

Die fehlenden Sicherheiten
Wolfgang Flöttl hatte schon in der Ära seines Vaters keine nennenswerten Sicherheiten beibringen müssen, obwohl es sich bei den ominösen Sondergeschäften in Wahrheit um Kreditfinanzierungen handelte. Die Nationalbank beanstandete den Mangel an Sicherheiten seinerzeit nicht. Dies dürfte auch erklären, warum Elsner die Geschäfte unter den gleichen Voraussetzungen aufleben ließ. Flöttl erhielt nach 1995 eine erste Tranche auf Pump und verpflichtete sich lediglich, die Spekulationen im Bedarfsfall mit eigenem Geld zu stützen. Nach den Ausfällen 1998 zog die Bawag dennoch Teile seines Privatvermögens ein, darunter seine Gemäldesammlung und Immobilien – mit ausdrücklichem Einverständnis des Investmentbankers.
Dieser sieht das heute anders. Nach einer jüngst dem Gericht vorgelegten Expertise seines Wirtschaftsanwalts Christian Hausmaninger erfolgte die Übertragung rechtswidrig, da Flöttl keinerlei private Haftungen übernommen hatte (profil Nr. 34/06). Die Verwertung der Sammlung geriet ohnehin zum Desaster. Um überhaupt an die Gemälde zu gelangen, musste die Bank Flöttls Schulden beim Auktionshaus Sotheby’s New York abdecken (154 Millionen Dollar). Unter dem Strich sollen der Bank kaum mehr als 95 Millionen Dollar zugeflossen sein. Ein Bettel, gemessen an den Verlusten – und Lichtjahre von jenen Beträgen entfernt, die das Management der Bawag einkalkuliert hatte. Die zweite und dritte Welle der Investments zwischen 1999 und 2000 hatten nicht mehr den Charakter von Kreditfinanzierungen. Vereinfacht gesagt, zeichnete die Bawag Anleihen eigens gegründeter Offshore-Gesellschaften. Damit war zumindest auf dem Papier eine Gegenposition vorhanden. Nachdem Flöttl auch diese Gelder verloren hatte, waren die Anleihen allerdings entwertet.

Resümee
Richterin Claudia Bandion-Ortner sorgte Ende der Vorwoche für eine Überraschung. Sie wollte von den Beschuldigten wissen, wer Schuld an dem Desaster trage. Elsner belastete einmal mehr Flöttl, Flöttl widersprach, bekannte zumindest aber ein, dass die Investments seine Idee gewesen seien. Der Prozessausgang lässt sich nicht annähernd absehen. Die Vorwürfe der Bilanzfälschung und des Betrugs rund um die Pensionsabfindung wiegen schwer. Fraglich bleibt, ob der zentrale Untreueverdacht bei der Beweislage erhärtet werden kann. Ebenso, ob Elsner länger ins Gefängnis muss. Mit der Urteilsverkündung wird er fast ein Jahr U-Haft abgesessen haben. Aufgrund seiner Herzprobleme und seines fortgeschrittenen Alters dürfte er auf Haftunfähigkeit plädieren.