Einzigartige Beziehungen

Kremsmünster-Mönch vor Anklage?

Kremsmünster. Gutachten attestieren Missbrauchs-Opfern Langzeitschäden

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Die Vergangenheit hat ihn mit voller Wucht eingeholt: Innerhalb der Klostermauern des Benediktinerstifts Kremsmünster war er eine allmächtige Autorität, jetzt hat er Zuflucht in einem verschwiegenen Schwesternorden bei Wels gefunden und hebt nicht einmal mehr sein Telefon ab. August Mandorfer, 78, ehemals „Pater Alfons“, ist nicht einmal mehr Angehöriger des Klerus. Am 27. April hat ihn der Papst persönlich in den Laienstand zurückversetzt, nachdem profil den „Gerichtsakt Kremsmünster“ veröffentlicht hatte, in dem 40 der mutmaßlichen Opfer Mandorfers schockierende Zeugnisse seines „sadistischen Gewaltregimes“ ablegten. Mandorfer tauchte zunächst bei seinem Mitbruder und Freund Abt Christian Haidinger im Stift Altenburg unter, wurde aber von ehemaligen Schülern aufgestöbert und lautstark bloßgestellt. Da bat ihn das Stift, wieder weiterzuziehen.

Jetzt könnte er europaweit der erste Vertreter einer kirchlichen Institution sein, dem seit dem Ausbruch der Missbrauchsdebatte vor drei Jahren der Prozess gemacht wird. Die Staatsanwaltschaft Steyr hat mehr als zwei Jahre lang ermitteln lassen und sieht dringenden Tatverdacht auf eine Reihe von Delikten: schwere Nötigung, Quälen oder Vernachlässigen unmündiger oder wehrloser Personen, Vergehen nach dem Waffengesetz (Mandorfer besaß illegal eine Pumpgun und soll damit Schüler bedroht haben), Körperverletzung, sexueller Missbrauch von Jugendlichen, sexueller Missbrauch von Unmündigen, schwerer sexueller Missbrauch von Jugendlichen, Vergewaltigung, Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses, gefährliche Drohung und Nötigung. Weil die Vorwürfe gegen Mandorfer in die Zeit von 1970 bis 1995 zurückreichen, als er Konviktsdirektor (Internatsleiter) und Präfekt (Erzieher) in Kremsmünster war, wären alle ihm vorgeworfenen Delikte strafrechtlich verjährt. Es sei denn, die Opfer haben „schwere Langzeitschäden“ davongetragen: Das würde die Strafdrohung erhöhen und damit auch die Verjährungsfrist ausreichend verlängern. Um diese Frage zu ­klären, hat die Staatsanwaltschaft Steyr zuletzt die Linzer Psychiaterin Adelheid Kastner damit beauftragt, 14 der mutmaßlichen Opfer Mandorfers auf schwere Langzeitschäden zu untersuchen und Gutachten zu erstellen.

Jetzt sind die Gutachten fertig und liegen profil vor.

Kastner verweist einleitend auf die komplexen Schwierigkeiten, Langzeitsymptome so weit zurückliegender traumatischer Erlebnisse von allen anderen davor bereits bestandenen oder danach wirksam gewordenen psychischen Störfaktoren zu differenzieren und in der geforderten juristischen Eindeutigkeit einer bestimmten Ursache zuzuordnen, zumal ganz unterschiedliche traumatische Erlebnisse wie körperliche Gewalt im Elternhaus oder ein „liebevoller“ sexueller Missbrauch im Kloster dieselben Symptome bewirken könnten.

In zwei Fällen ist die Sache aber klar: Kastner diagnostizierte psychische Langzeitschäden und ordnet diese „kausal und unmittelbar“ den Übergriffen durch Mandorfer zu.

Damit wäre die Grundlage für eine Anklage gegeben. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft steht bevor.

Fall eins: Franz A. (Name von der Redaktion geändert), geboren 1975, hat bis zum Klostereintritt am elterlichen Bauernhof gelebt. Der Vater war ein gegen die Mutter gewalttätiger Alkoholiker, Franz erhielt eine strenge Erziehung durch die kirchenhörigen Eltern. Im Internat litt das Kind an starkem Heimweh, rief oft die Eltern an, die aber „wegen des Hofs“ nicht kommen konnten. Franz verzweifelte. Den Englischlehrer in der vierten Klasse beschreibt er als „Sadisten“, aus Angst vor der Schule habe er nicht mehr schlafen können, die Leistungen seien abgestürzt. Lehrer und Mitschüler mobbten ihn. In dieser Situation sei „Pater Alfons“ Mandorfer gekommen und habe ihm „Nachhilfe“ angeboten. Mehrere Jahre sei es dann im Büro Mandorfers zwei- bis dreimal pro Woche zu Oral- und Analverkehr gekommen, Mandorfer habe ihm auch einen Stab schmerzhaft in den After eingeführt. Dafür habe Franz A. Süßigkeiten und manchmal ein wenig Geld bekommen und sei von den sonstigen täglichen Gewalttätigkeiten Mandorfers gegen Schüler verschont geblieben. Die Zeit mit Mandorfer sei eine „Wohltat“ gewesen, verglichen mit den Gewaltorgien in der Schule. 1996 habe er maturiert und mit Kremsmünster nichts mehr zu tun haben wollen. Später sei er jahrelang herumgezogen, habe viel Alkohol konsumiert und homosexuelle Beziehungen unterhalten. Jetzt sei er klar heterosexuell orientiert. 2010 stieß Franz A. im Zuge der aufgekommenen Missbrauchsdiskussion um Kremsmünster auf den Internet-Blog ehemaliger Kremsmünster-Zöglinge, was ihn mit unerträglichen Erinnerungen überschwemmt habe. Im Blog schrieb er selbst: „Mein Hass auf das Stift wächst von Tag zu Tag. Mein Körper ist zum Zerreißen gespannt. Sie sollen büßen. Ich bin fertig … Ich habe Albträume über Kremsmünster. Ich habe Gedanken an einen Amoklauf, sollte die Gerechtigkeit nicht siegen … Ich plane das Ganze kühl, stell mir alles vor. Ich hab nicht die geringsten Gemütsregungen dabei. Benutze die Waffe, drücke ab, fühle nichts, ich glaub nicht einmal, dass mein Puls schneller geht … In welcher Welt leben wir? Sollte bei Alfons … keine Anklage kommen, bin ich mir sicher, dass ich zur Selbstjustiz greife. Dann gebe ich mein Leben in Gottes Hände. Gottesfürchtige Männer haben mich zu dem gemacht, was ich bin, also soll Gott über meine Tat richten … keine Furcht mehr, keine Angst, frei. Oh Gott, wann habe ich mich das letzte Mal frei gefühlt?“

Psychiaterin Kastner diagnostizierte ein „Borderline-Syndrom“. Franz A. habe zwar von seinem Elternhaus einige „zu psychischen Erkrankungen prädisponierende Faktoren mitgebracht wie die Erfahrung von Instabilität in engen Beziehungen und die genetische Disposition für Alkoholabhängigkeit“. Doch die Borderline-Störung sei jene Persönlichkeitsstörung, die am häufigsten mit Missbrauch verknüpft sei.

Mandorfer habe mit A. ein Kind ausgewählt, das „aufgrund der Herkunftssituation extrem bedürftig war und bei dem wenig Widerstand oder gar Aufdeckungsgefahr angenommen werden konnte“. ­Kastner listet eine lange Reihe von Symptomen auf: Angstzustände, selbstschädigendes Verhalten, unangemessene Wut, Beziehungsunfähigkeit und vieles mehr. Ein Kausalzusammenhang mit den Übergriffen durch Mandorfer sei gerechtfertigt.

Fall zwei: Markus V. (Name von der Redaktion geändert), geboren 1960. Psychiaterin Kastner attestiert eine „Anpassungsstörung mit einer Störung der emotionalen Entwicklung und der Integration von Sexualität in ein reifes Selbstbild, die in Folge in eine überdauernde, bis heute persistierende Störung der Beziehungsfähigkeit und der Emotionsregulierung überging, die als andauernd deviante (abweichende, Anm.) Persönlichkeitsausformung nach extremer Belastung zu klassifizieren ist. Beide Störungen sind aufgrund ihrer Dauer und der krankheitswertigen Natur … als schwere Folgen zu klassifizieren und können dem berichteten Verhalten des Pater Alfons Mandorfer zeitlich und kausal zugeordnet werden.“

Markus’ frühe Kindheit sei normal verlaufen, er sei in der Schule gut gewesen und habe viele Freunde gehabt. Am Tag des Eintritts in Kremsmünster sei er von einem Pater an den Haaren durch den Gang geschleift worden. Er habe lange unter Heimweh gelitten, sei aber von einem Cousin aus einer höheren Klasse vor den Gewalttätigkeiten durch Mitschüler beschützt worden. Der Unfalltod seines Vaters habe das Kind aus der Bahn geworfen. Innerhalb kürzester Zeit habe er seine gute Position in der Klasse verloren, die schulischen Leistungen hatten sich rapide verschlechtert. Da war Markus 13. Seine Mutter habe August Mandorfer um Unterstützung gebeten und der habe ihm Nachhilfe in Latein gegeben. Dabei habe Mandorfer Markus „sehr unter Druck gesetzt und zum Weinen gebracht. Dann habe er ihn getröstet und dabei die Hände auf seine Genitalien gelegt und gefragt, ob er da schon Haare habe.“ Drei Jahre lang hätten die sexuellen Übergriffe, meist Oralsex bis zum Samenerguss, gedauert. Markus hielt die „Beziehung“ zu Mandorfer für „einzigartig“ und genoss seine „besondere Stellung“. Er erlebte sich gegenüber die von allen gefürchtete Autorität Mandorfers sogar als mächtig. Psychiaterin Kastner: „Damit implantierte Mandorfer bei Herrn V. in der zentralen Zeit der Selbstdefinitionsfindung (Pubertät) die emotionale Erfahrung, dass Selbstwert durch Machtausübung über andere auf sexueller Ebene geschaffen werden kann.“ Auch nach seinem Schulwechsel „führte V. die Beziehung zu Mandorfer in der Illusion der Einzigartigkeit weiter“. V. wurde selbst pädophil. Gutachterin Kastner beobachtet bei V. Symptome für „Dehumanisierung, Beziehungsstörung, Affektlabilität mit Verdrängung, Gefahr von Affektausbrüchen, Probleme mit Sexualität allgemein. Sexualität mit Frauen scheint angstbesetzt“. Der massive emotionale Missbrauch wiege vermutlich schwerer als der faktische Missbrauch, was zu „bis heute nachweisbaren Defiziten und Folgeschäden in der Persönlichkeit des Herrn V.“ geführt habe.

Bei anderen der 14 untersuchten Missbrauchsopfern konstatiert Kastner zwar psychische Langzeitschäden, diese seien aber zu wenig ausgeprägt, um dem von der Weltgesundheitsorganisation WHO definierten „Vollbild“ der psychischen Krankheit zu entsprechen. Somit würden diese Störungen den präzisen juristischen Anforderungen „schwerer Schäden“ nicht gerecht.

Bei manchen der begutachteten Personen stellt die Psychiaterin psychische Beeinträchtigungen fest, die aus der Zeit vor Kremsmünster stammen und von den ­Erlebnissen im Kloster möglicherweise verstärkt, aber nicht ausgelöst wurden, weswegen auch diese Fälle nicht der Person Mandorfer zugeordnet werden können. Schließlich gibt es auch Fälle „schwerer Langzeitschäden“ nach erlittener körperlicher und psychischer Gewalt sowie sexuellem Missbrauch, die dem „Gesamtmilieu“ im Kloster Kremsmünster zugeordnet werden, nicht aber einer Einzelperson. Kastner: „Alle Betroffenen hatten durch die abrupte und nachhaltige Entfernung aus dem Primärmilieu Familie relevante Brüche in ihren Beziehungen zu verarbeiten, was durch rigide Kontakt- und Besuchsregeln noch verstärkt wurde.“

Zehnjährige seien in ein fremdes, als „übermächtig empfundenes System, das sich durch einen weitgehenden Mangel an geborgener Bindung und an liebevoll-stützender Zuwendung auszeichnete“, gestoßen worden, in ein Milieu, in dem körperliche Misshandlung als alltäglich angesehen wurde. Übergriffe wurden als „Normalität“ definiert, was bei den Opfern zu „Bewertungsunsicherheit, Resignation und Kapitulation“ geführt habe. Die Kinder hätten mit „schamhaftem Verstummen“ reagiert und mit „Selbstzuschreibung von Schuld“. Dieses allgemeine „Misshandlungsmilieu“ berge in sich ein hohes Potenzial für Traumatisierungen.

Der Alltag in Kremsmünster war für viele ganz normaler Wahnsinn.